checkAd

    Wahrscheinlichkeit einer Buchprüfung nach erstmaliger SpekuSteuer-Angabe ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.04.06 12:59:33 von
    neuester Beitrag 14.05.06 19:14:39 von
    Beiträge: 21
    ID: 1.051.863
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.406
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 12:59:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich werde wohl für die EkSt-Erklärung 2005 erstmalig einen Betrag für die Spekulationssteuer
      auf Aktien angeben (müssen). In diesem Jahr hatte ich erstmals nennenswerte
      Spekulationsverluste (ca. 10000 Euro) und die möchte ich mir für zukünftige Spekulationsgewinne
      im Finanzamtscomputer merken lassen.

      In den Vorjahren hatte ich zwar auch Spekulationsverluste aber nur in geringem Umfang
      sodass ich auf die Angabe verzichtet habe. Ich hätte nämlich ansonsten umfangreiche Aufstellungen
      einreichen müssen wann ich mit welchen Aktien-Geschäften welche Gewinn und welche Verluste
      erzielt wurden und das hätte mich bei ca. 200-300 Geschäften/Jahr ziemlich viel Arbeit gekostet
      (mehr als ich durch anrechenbare Spek-Verluste an Vorteil gehabt hätte).

      Ok, wenn ich jetzt erstmals SpekVerluste angebe erscheint mir die Wahrscheinlichkeit hoch
      dass der Finanzbeamte denkt: Hmm, merkwürdig in den Vorjahren wurde ja nichts angegeben
      und von mir eine Aufstellung der Vorjahre anfordert. Tja, und dann hätte ich ja doch
      wieder die Arbeit die ich vermeiden wolte.

      Also ich habe keine Spekusteuer in den Vorjahren "hinterzogen". Ich bin also rechtlich
      auf der sicheren Seite. Aber das Zusammensuchen von vielen, vielen Belegen und
      100% Zusammenrechnen mit Taschenrechner würde mich sehr nerven.
      Leider bietet mein Online-Broker keine automatische Aufstellung an.

      Jetzt möchte ich mal abschätzen wie wahrscheinlich eine Anforderung einer Spekusteuer-Aufstellung
      für die Vorjahre durch das Finanzamt eigentlich ist. Wenn diese angefordert wird
      wieviel Jahre zurück ist denn diese praktisch gesehen (nur 1 Jahr zurück oder 3 Jahre oder ...)?

      Wie wurde das bei Euch gehandhabt als Ihr das erste Mal Spekusteuer angegeben habt?
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 13:21:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.066.828 von mhh am 04.04.06 12:59:33du kannst bei deiner bank steuerbescheide anfordern auch für die vorjahre. das bietet jede bank/broker an...

      außerdem: das finanzamt kann die aufstellung der vorjahre schon verlangen. ABER: was ist wenn du keine belege mehr hast? dann siehts doch wieder ganz einfach aus! :D
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 13:43:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      wenn Du keine Belege mehr hast siehts ganz doof aus, dann wirst Du geschätzt. das kann ganz unangenem werden.
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 22:20:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu #3:
      Die bank hat alles gespeichert, eine Schätzung ist überflüssig.
      Im Übrigen reicht bei einer Anfrage des FA die Auskunft, dass lediglich Verluste in geringer Höhe erzielt wurden. Wenn das FA anderer Meinung ist, sollen die das erst mal nachweisen.
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 22:21:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wie wurde das bei Euch gehandhabt als Ihr das erste Mal Spekusteuer angegeben habt?


      Bei mir wurde problemlos und ohne Nachfrage alles akzeptiert.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1890EUR -1,82 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 22:45:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      ich war vmtl. bei meinem fa der erste, der spekugewinne angab; habe dabei aber auch vom bvg-urteil profotiert, als ich wieder reichlich, gut verzinstes, geld zurückbekam.
      Ich gehe nicht davon aus, die die beim fa noch groß danach fragen. was war ist vorbei; bleib ehrlich, das währt am längsten.
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 08:06:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.077.586 von Clouse am 04.04.06 22:45:25Finanzbeamte werden nur nachfragen,wenn du überhaupt keine Steuererklärung in den Vorjahren abgegeben hast.
      Ansonsten müsste man ja bei jeder neuen Einnahmeart Nachfragen starten müssen.:look:
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 13:24:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Nataly,

      Bei mir wurde problemlos und ohne Nachfrage alles akzeptiert.


      Waren das bei Deiner ersten Angabe Gewinne oder Verluste?
      Sollte das FA nachfragen und damit die Vorjahre neu aufrollen, können die Verluste der Vorjahre dann nachträglich noch berücksichtigt werden?
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 14:22:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich habe seinerzeit bei der erstmaligen Angabe ebenfalls Verluste angesetzt, ganz ohne Probleme, keine Nachfragen. Im Laufe der Jahre habe ich mit denen auch öfters mal im Vorfeld bei denen angerufen und besprochen, wie was anzugeben ist, war eigentlich immer ein konstruktives Miteinander, sehr angenehm. Übrigens in einer Kleinstadt in NRW. Ich denke, daß es denen, um Fälle aufzugreifen, eher um das Gesamtbrutto als Aufhänger geht, nicht um so ein "profanes" Zeug.

      #2: herzlichen Glückwunsch: wenn das Finanzamt Belege will, kriegt es die auch. Wenn ich mich recht erinnere, bist du verpflichtet, Unterlagen bis 5 Jahre nach Wirksamwerden der Steuererklärung aufzuheben. Wenn du denen erzählst, du hast die Belege nicht mehr werden die nach langem Zögern (ca. 1/100 Sekunde) sagen, du kannst dir Belege bei deiner Bank anfordern. Die Kosten dafür erstattet dir übrigens niemand.
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 16:54:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bei mir wurde noch nie nachgefragt. Und eine Buchprüfung gabs erst recht nicht. Nebenbei, ist der Steuerbescheid fürs letzte Jahr rechtskräftig oder wurde er unter Vorbehalt erlassen? In ersterem Fall müsste schon ein sehr hoher Verdacht bestehen, dass da Steuern hinterzogen wurden, bevor da noch mal einer anfragt.
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 19:17:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.274.590 von caramanga am 21.04.06 16:54:17Das stimmt so nicht. Es gibt für das Finanzamt genug Möglichkeiten, den bestandkräftigen Bescheid bspw. von 2005 zu ändern, wenn man Tatsachen (Einnahmen usw.) verschwiegen hat.

      Dies gilt noch einige Jahre nach Erlass des Bescheides, abhängig ob leicht fahrlässig, leichtfertig oder gar vorsätzlich :eek: ;) gehandelt wurde.
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 21:05:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Midas:
      Ich habe heute 2 Threads zur nachträglichen Berücksichtigung von Speku-Verlusten eröffnet. Evtl. geht das auch bei dir.
      Avatar
      schrieb am 22.04.06 09:14:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.278.532 von NATALY am 21.04.06 21:05:25Es sollte sich keiner der Illusion hingeben das das Finanzamt etwas zu vergeben hat.
      Kontenabfrage seit dem 1.4.05 und Auskunftsplicht der Banken decken alles auf. Es kann zwar einige Zeit dauern bis diese Steine ins Rollen kommen, aber wenn sie rollen, ist es ein Genuss für jeden ehrgeizigen Finanzbeamten dir vorzurechnen ob du die Fristen eingehalten hast oder nicht. Die machen dir einige richtige Liste über Gewinne und Verluste, wo du alles bis auf den Cent erkennen kannst.
      Die Identnummer die 2007 für jeden Bundesbürger erteilt wird, tötet jedes Bankgeheimnis auf der Stelle. Alles klaroooooooooo !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      Wie sagt es sich so schön, kommen sie zu uns, bevor wir zu ihnen kommen
      Avatar
      schrieb am 23.04.06 10:27:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.066.828 von mhh am 04.04.06 12:59:33zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Finanzamtssbearbeiter oder Steuerberater
      Avatar
      schrieb am 23.04.06 10:30:22
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.085.687 von Amtranik am 05.04.06 14:22:52die kosten für die Beschaffung der Belege von der Bank kannst Du von der Steuer absetzen.
      Avatar
      schrieb am 24.04.06 00:36:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.066.828 von mhh am 04.04.06 12:59:33In 2005 nennenswerte Verluste eingefahren?:eek:
      In den Jahren davor auch nur Verluste?

      Du solltest die Verluste nicht angeben denn ein Verlustvortrag macht bei Dir keinen Sinn. Leg Dein Geld aufs Sparbuch und geniesse das Leben;)
      Avatar
      schrieb am 26.04.06 22:49:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.066.828 von mhh am 04.04.06 12:59:332005 nennenswerte verluste, davor geringe verluste... vielleicht solltest du das mit der börse ganz lassen...:(:eek:
      Avatar
      schrieb am 27.04.06 18:18:32
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.338.075 von Frank Dachs am 26.04.06 22:49:18@Frank Dachs & Versman

      private Veräusserungsverluste müssen nicht unbedingt zu einem negativen Ergebnis "unter dem Strich" führen (es könnte ja auch sein, dass die Gewinne ausserhalb der Spekulationsfrist realisiert wurden und die Verluste innerhalb der Frist) - insofern könnten Eure Kommentare vielleicht etwas zurückhaltender sein.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 14.05.06 18:19:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.066.828 von mhh am 04.04.06 12:59:33ein ähnliches problem hatte ich auch, allerdings nur mit nur geringerem verlust.
      da die börse jetzt fällt, stellt sich dann natürlich wieder die frage, spekujahr abwarten und die gewinne dahinfließen lassen oder gewinne realisieren und dann das problem bzw. den streß von mbh bekommen.
      es sieht ja irgendwie auch ganz danach aus, als ob das spekujahr noch nicht abgeschafft würde, sonst wäre es schon längst passiert,hauptsache das gerücht ist unter die leute gebracht und für ausreichend unsicherheit gesorgt, offensichtlich die einzig mögliche politik in deutschland.
      Avatar
      schrieb am 14.05.06 18:37:45
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.077.180 von NATALY am 04.04.06 22:20:09wie weit zurück muß man denn die unterlagen aufbeahren? 1, 3 oder 5 jahre oder noch länger?gibt es dafür verbindliche richtlinien ?
      danke von curacanne
      Avatar
      schrieb am 14.05.06 19:14:39
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.580.503 von curacanne am 14.05.06 18:37:45Habe gerade einen Fachartikel gelesen. Danach hat der BFH entschieden dass man die spekulationsverluste erst in dem Jahr erklären muss indem man sie mit Gewinnen verrechnen will. Eine sogenannte gesonderte Feststellung wird im Verlustjahr nicht gefertigt bzw. ist nicht vorgesehen. Du hast also noch Zeit lt. diesem Urteil


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wahrscheinlichkeit einer Buchprüfung nach erstmaliger SpekuSteuer-Angabe ?