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    Mietvertrag Gewerbe - Hilfe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.04.06 13:21:08 von
    neuester Beitrag 21.04.06 14:52:22 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.055.215
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      schrieb am 21.04.06 13:21:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo, wer kann mir helfen?
      habe bestehenden gewerbemietvertrag per 31.08.gekündigt.
      meine frage - kann der vermieter verlangen bis zum 31.08. das ich das ladenlokal geöffnet haben muß und erst nach dem 31.8. ausräumen und renovieren kann oder kann ich schon 10 tage vor dem 31.08 den verkauf einstellen und renovieren/ausräumen so das am 31.08. die übergabe erfolgt.
      habe im mietvertrag dahingehend keine klausel gefunden.
      wie ist die praxis.

      da ich weiß das der vermieter noch keinen nachmieter hat und das geschäft in einer einkaufspassage liegt denke ich er will das ich bis 31.08 geöffnet habe -oder?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 13:30:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.270.484 von choppersid am 21.04.06 13:21:08- eine angemessene Zeit zum Räumen muß dir der Vermieter immer zugestehen. 10 Tage klingen da nicht unvernünftig.

      - wenn du keine Betriebspflicht im Vertrag hast kannst du das Lokal jederzeit schließen und leer stehen lassen.

      Leerstehende Geschäfte machen sich natürlich nicht besonders in einer Passage.

      Aber andererseits: warum willst du vorzeitig schließen ? Die Miete zahlst du sowieso, da werden Umsätze doch willkommen sein.
      Avatar
      schrieb am 21.04.06 14:52:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.270.606 von big_mac am 21.04.06 13:30:51oder die Personalkosten sind höher als der Ertrag. :O

      Aber denk doch mal nach, ob Du evtl.einen Saisonverkäufer findest
      der bei Dir für die Monate untermietet.

      Selbst wenn der nur die Hälfte der Miete zahlt, kannst Du davon
      ein paar mal mehr zum Italiener gehen.


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