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    Unfreiwillige Short-Position - Ist das Rechtens? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.08.06 10:13:56 von
    neuester Beitrag 04.08.06 15:23:23 von
    Beiträge: 36
    ID: 1.074.278
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      Avatar
      schrieb am 01.08.06 10:13:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo W-O´ler

      Folgendes Problem:

      Ich habe mir im Mai 5 Mio. PAIM zu 0,0001 gekauft und jetzt im Juli das komplette Paket zu 0,0002 verkauft. Die Transaktion ging reibungslos über die Bühne und das Geld wurde anschließend gutgeschrieben.

      Einige Tage später wird mir von meinem Broker (SBROKER)eine Shortposition über 4.500.000 Mio. (Aktien die ich nicht habe) PAIM-Aktien ins Depot eingetragen.
      Womit mir, durch einen massiven Anstieg (etwas über 2000%)der Aktie, eine gehörige Negativrendite ausgewiesen wird!

      Mein Bankberater meinte, dass es bei dieser Aktie zu einer Kapitalmaßnahme kam.
      Die lagerverwaltende Bank und meine Bank waren sich über den Zeitpunkt des Eintretens dieser Maßnahme jedoch uneinig. So war es mir möglich die Aktie zu einem Zeitpunkt zu verkaufen, indem dass nicht hätte möglich sein dürfen.


      Üblich ist, dass ich über meine Bank (und so weit ich weiß auch sonst nicht in Deutschland) keinerlei Shortpositionen eingehen kann. Jetzt wird ein Fehler in deren System zu meinem Nachteil ausgelegt!
      Üblicherweise können Aktien doch für die Dauer der Kapitalmaßnahme nicht gehandelt werden.



      In Zahlen ausgedrückt:

      Ich habe 500 Dollar investiert und für 1000 Dollar verkauft.
      Nach der Kapitalmaßnahme waren nur noch 1/10 der ursprüngliche Aktien handelbar, deswegen wurden nur 4,5 Mio. Aktien zurückgebucht.
      Diese -4,5 Mio. Aktien ziehen mein Depot beim derzeitigen Aktienstand von 0,0022 dollar um fast 10.000 dollar ins Minus.

      Und da soll noch mal jemand sagen, das man maximal 100 Prozent Verlust machen kann mit einer Aktie...

      Hat jemand schon mal ähnliches erlebt?

      Wie sollte ich mich jetzt verhalten?

      Ich sehe den Fehler hier nicht bei mir, also warum wird der Schwarze Peter bei mir zwischengeparkt?

      Das Geld für den Verkauf der Aktie ist übrigens auf meinem Cashkonto - allerdings nicht verfügbar!
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 10:19:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      """Üblicherweise können Aktien doch für die Dauer der Kapitalmaßnahme nicht gehandelt werden."""


      ????

      selten so einen quatsch gehört
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 10:27:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.264.055 von Bourne am 01.08.06 10:13:56Und da soll noch mal jemand sagen, das man maximal 100 Prozent Verlust machen kann mit einer Aktie...



      tja mit shortpositionen ist das Risiko theroetisch unbegrenzt...



      Ich würde sagen Anwalt konsultieren und dagegen klagen... EIn Fehler im System (ungewollte Shortposition) ist nicht Dein Problem...

      Wenn ich da an die MIFID Richtlinie am 01/07 denke, da werden sich einige Banken frisch machen dürfen
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 10:38:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.264.150 von Berta Roker am 01.08.06 10:19:54Danke für deinen konstruktiven Beitrag!

      Aktien die sich zum Zeitpunkt einer Kapitalmaßnahme, so z.B. bei einem kürzlich vollzogenen Splitt, in meinem Depot befanden, waren für einen gewissen Zeitraum nicht handelbar. Bei dt. Aktien mag das unproblematisch sein, weil die KM zumeist problemlos über Nacht ausgeführt wird!
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 10:45:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.264.270 von ballsofsteel am 01.08.06 10:27:33Bin gerade noch am Googlen, um zu erfahren was sich hinter dieser Vorschrift verbirgt....

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      Avatar
      schrieb am 01.08.06 10:51:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      für private banken gibt es einen ombudsmann, sitz in berlin. für sparkassen dürfte es etwas ähnliches geben. schau am besten mal auf der homepage der sparkasse oder in deinen verträgen nach, wenn dann steht es ganz hinten. das ombudsverfahren ist für den privaten kunden kostenlos, es besteht kein anwaltszwang. der ombudsmann entscheidet in der regel schnell. die sparkasse ist an das urteil des ombudsmannes gebunden. der privatkunde dagegen kann nach dem ombudsverfahren immer noch klage vor einem ordentlichen gericht einreichen. in deinem fall dürfte das ombudsverfahren deshalb der beste weg sein. du musst auf einem vordruck, aus dem internet herunterladen, deinen fall nur schildern, die entsprechenden verträge mit der sparkasse und belege beilegen. viel glück.
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 10:53:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.264.055 von Bourne am 01.08.06 10:13:56Seit wann kann man beim http://www.sbroker.de/ shorten??
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 11:00:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich denke, als aktionär muss man über die kapitalmassnahme infomiert sein, wenn man aktien zu 0,00001 kauft, dann kennt man sich mit sowas auch sicher aus

      er muss die shortposi schliessen auf seine kosten, anders sehe ich den sachverhalt nicht

      ich kann auch nciht heute q-cells zu 56 verkaufen meinen gesamtbestand und hab nach dem split immer noch die hälfte der stücke im depot

      klarer kundenfehler für mich
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 11:03:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.264.685 von detektivrockford am 01.08.06 10:53:47Problem an der Wurzel gepackt! Ich darf das nicht. Ich wollte es nicht und will es auch nicht!

      Trotzdem steht im Depot: -4.500.000 Aktien mit -(ca.) 8000€


      @Retus

      Thx. Hab mir das mit dem Ombudsmann schon vorhin notiert als ich deine 10.000€ Sino-Story durchgelesen habe.
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 11:12:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.264.835 von Bourne am 01.08.06 11:03:10Hier zur Info:



      Sparkassen

      Keine zentrale Schlichtungsstelle, Beschwerden werden regional in Schlichtungsstellen der jeweiligen Sparkassen- und Giroverbände in den Bundesländern bearbeitet



      Deutschen Sparkassen- und Giroverband
      Behrenstrasse 31
      10117 Berlin
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 11:13:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.264.835 von Bourne am 01.08.06 11:03:10Ich würde mir vom S-Broker mal erlären lassen, wie man zu einer Shortposition kommen kann, obwohl die kein Shortselling anbieten.
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 11:16:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.264.786 von Berta Roker am 01.08.06 11:00:20Ich habe diese Aktie ganz ordinär gekauft und verkauft, so wie es mein Broker mir ermöglicht hat.
      Wofür zahle ich all die Gebühren, wenn sich eh niemand um das organisatorische "Drumherum" kümmert?

      Arbeitest du bei einer Bank? Du argumentierst im Unterton als würdest du dich rechtfertigen. Bei Bedarf auch BM.
      Danke für deine Meinung!
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 11:17:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.264.953 von detektivrockford am 01.08.06 11:13:32In Schriftform, immer zu empfehlen.

      Hier noch der Link, dann unter Regionalverbände.

      http://www.sparkassen-finanzgruppe.de/

      Beste Grüsse!
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 11:20:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.264.952 von Brokerscout24 am 01.08.06 11:12:21Thx.
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 11:22:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Frage: "Unfreiwillige Short-Position - Ist das Rechtens?"

      Natürlich nicht. Dein Broker hat Scheiße gebaut und will den entstandenen Schaden auf Dich abwälzen. So gehts nicht ! Egal wie die Sache ausgeht, ich würde mir an Deiner Stelle schnellstens einen neuen Broker suchen...
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 11:36:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.264.786 von Berta Roker am 01.08.06 11:00:20Du machst es Dir etwas zu einfach.

      1.
      Die Bank ist verpflichtet, Aufträge nur entsprechend der vom Kunden gewählten Risikoklasse auszuführen. Das ist hier definitiv überschritten, also Rückabwicklung auf Kosten der Bank.

      2.
      Er hat die 5 Mio Stück vor Split verkauft und auch nur den Verkaufspreis vor Split erhalten. Andernfalls hätten die ihm ja den 10-fachen Vk-preis gutschreiben müssen. Das ist aber wohl nicht der Fall.
      Also "Hü oder Hott" wie die Kutscher sagen.

      Die Bank hat den Schwarzen Peter. Ätsch.

      :p
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 11:37:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      LordofShares hat recht.

      Dein S-Broker muss die Sache ausbaden. Sie hätten dich niemals Shorten gehen lassen dürfen.

      Die rechtliche Lage ist zu deinen Gunsten völlig klar.

      Wenn du dem S(pac...)-Broker noch einen auswischen willst geh zum Arzt und sag du hättest nen Herzkasper wg den 4,5 Mio Short bekommen und schläft deswegen nicht mehr etc. Dann kannst du den S(p...) Broker auch noch auf Schmerzensgeld verklagen.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 11:53:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.265.309 von Michelraketen am 01.08.06 11:37:10
      In erster Linie sehe ich die Schuld ja auch nicht bei mir! (Die Hände zittern und das Herz schmerzt auch leicht....:laugh: ...muss zum Artzt...Scherz)

      Aber durch meine Betroffenheit ist es auch schwer objektiv zu bewerten, deswegen dieser Thread.
      Wenn jemand also eine fundierte Meinung zu meinen Lasten hat, bitte, ich bin gern bereit zuzuhören.

      Danke im Übrigen für die rege Teilnahme.
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 12:29:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Über n vernünftigen Broker solltest Du dennoch nachdenken ;)
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 12:34:36
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.265.554 von Bourne am 01.08.06 11:53:58unglaubliche geschichte!
      wenn du bei der eröffnung des depot der bank keine zulassung für finanztermingeschäften erklärt hast, bist du gesetzlich -meiner meinung nach- auf der sicheren seite.
      ist ganz klar deren fehler.
      der makler hätten die order gar nicht ausführen dürfen.
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 12:42:55
      Beitrag Nr. 21 ()
      Das ist aber in lustiger Fall.:laugh:
      Wo ist Dir denn bis jetzt ein finanzieller Schaden entsanden? Wer zwingt Dich denn die Position zu covern? Wenn keine Leihgebühren fällig werden würde ich einfach warten bis jemand klagt und bis dahin die Einbuchung ignorieren.
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 12:52:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      @Boersenkuh
      hab schon ´nen 2.Broker ;) (irgendwo haben wir ja alle mal angefangen)

      @u.ri
      Für Finanztermingeschäfte hab ich leider unterschrieben.


      @Kurzschluss
      Ok - mag sein, dass der Schaden nur im Buchwert zu finden ist. Irgendwann müssen Shortpositionen aber gecovert werden.
      Vielleicht hinkt der Vergleich, aber ich habe neulich hier bei W-O von jemanden gelesen, der einen Wertpapierkredit in Anspruch genommen hat, der von der Bank mit dem Verkauf von anderen Aktien ausgelöst wurde... ohne dessen Zustimmung.


      Aber ich werde euch auf dem Laufenden halten.
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 12:58:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.266.375 von Bourne am 01.08.06 12:52:25Für Finanztermingeschäfte hab ich leider unterschrieben.

      Völlig egal in diesem Fall.
      Da der S-Broker kein Shortselling - für niemanden ! - anbietet.
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 13:00:18
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.266.375 von Bourne am 01.08.06 12:52:25Für Finanztermingeschäfte hab ich leider unterschrieben.
      hast du gott sei dank nicht unterschrieben.:laugh:
      ansonsten wäre es vielleicht rechtens was sbroker da gemacht hat.
      die wollten dich voll verarschen!
      der makler hat nen fehler gemacht und will die scheisse jetzt auf dich abschieben.
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 13:05:13
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.266.445 von detektivrockford am 01.08.06 12:58:29da wär ich mit nicht so sicher, wenn er Finanztermingeschäfte tätigen kann.
      die sache ist echt heikel.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.08.06 21:47:39
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.266.527 von u.ri am 01.08.06 13:05:13Auch wenn ich für Finanztermingeschäfte zugelassen bin, ist das was ich getan habe, ja keines gewesen, sondern lediglich ein Aktienkauf.
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 10:32:42
      Beitrag Nr. 27 ()
      Moin!

      Ich würde an Deiner Stelle die Sache ruhig etwas offensiver angehen, immerhin scheint es beim S-broker ja haarsträubende Sicherheitsmängel zu geben...

      Forsch aber nicht frech auftreten und in schriftlicher Form (wichtig!) Termin setzen zur Annulierung diese "Fehl-trades", der Bank damit dann eine Woche Zeit geben, und schon mal im Brief mit Anwalt drohen ("...sonst sehe ich mich gezwungen, meinen Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen zu beauftragen"). Im mündlichen Gespräch auch auf Stiftung Finanztest hinweisen.

      Und notfalls dann wirklich zum Anwalt, wobei ein Fachanwalt häufig schon alleine aufgrund ebendieses Titels Wunder wirkt...

      Auf jeden Fall: Keine Demutsposition, aber auch nicht frech, sondern offensiv-souverän...

      Halte uns doch bitte auf dem Laufenden in der Sache... Viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 13:48:17
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ farang03

      Danke für Deinen Hinweis - wenn man direkt anfängt rumzumeckern wie in den anderen paarunddreißig Beiträgen kommt man eh nicht weiter.

      Ich fasse nochmal zusammen. Es wurden 5 Mio gekauft, irgendwann gab es - offensichtlich aufgrund der späteren Stückzahl - einen Kapitalschnitt 10:1, später wurden 5 Mio verkauft. Da bei OTC-Werten (und überhaupt etwas "exotischeren" Auslandswerten) die Lagerstellen gerne mal Ewigkeiten später buchen, wurde die Zusammenlegung erst später verbucht.

      1.: was bitte soll der Makler (Market Maker) damit zu tun haben? Der hat nur die Verkaufsorder bekommen. Woher soll der wissen, daß die falsch ist?
      2.: der S-Broker hatte zu dem Zeitpunkt keine Buchung von der Lagerstelle vorliegen. Die haben auch keine Löcher in den Händen.
      3.: der einzige, der die Kapitalveränderung hätte mitbekommen können ist der Kontoinhaber selbst, da er ja das Papier beobachtet. Übrigens... bei der Depoteröffnung hat er unterschrieben, daß er sich mit Papieren in dieser Risikoklassifizierung auskennt (und kommt mir nicht mit Termingeschäftsfähigkeit: hier gehts um Buchungstechnik und Lieferung, nicht um Leerverkäufe), von daher wirds schwierig werden, sich da rauszureden.
      4.: Nebenbei möchte ich an die 800 Threads zum Thema "meine Bank hat meine Gratisaktien noch nicht verbucht, Betrug, Anwalt, Kreuzigung!" erinnern. Wenns andersrum läuft, wird auch nicht immer gleich geklagt.

      Ergebnis: alles ziemlich blöd gelaufen, riecht nach ner Kulanzsache. Vielleicht einfach mal mit dem S-Broker reden und nicht in irgendeinem Forum rumdampfen?

      Gruß
      amtranik
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 14:19:49
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.281.954 von Amtranik am 02.08.06 13:48:17Du gehst von falschen Voraussetzungen aus. Der Kapitalschnitt 10:1 kann erst nach dem Verkauf wirksam geworden sein, da der Verkaufskurs sonst etwa 10-mal so hoch gewesen wäre. Der Kurs stand zum Zeitpunkt des Verkaufs aber noch auf dem alten Niveau. Daher kann der Fehler nicht beim Kunden liegen...
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 14:43:05
      Beitrag Nr. 30 ()
      War wegen dem Kursverlauf auch erstmal irritiert. Auffällig ist aber: der war nie im Verhältnis 10:1 höher. Daher gehe ich davon aus, daß der Kurs von 0,0001 das niedrigste ist, was man in dem entsprechenden Handelssystem hinkriegen kann. Und wenn der Wert dann nach dem Kapitalschnitt wenn ich es richtig in Erinnerung habe irgendwo bei 0,0003 und 0,0005 angekommen ist, dann, wie soll ichs ausdrücken - ging die Aktie vorher nur nicht billiger zu handeln <g>. Verstehst du was ich meine?

      Und mal ganz im Ernst: wenn der Kapitalschnitt wirklich erst hinterher gewesen wäre, wie sollten die auf die Idee kommen, den Kontrahenten damit noch zu behelligen? Außerdem wäre das so offensichtlicher Blödsinn...hmmm ... <g>, naja, auf jeden Fall bleibts dabei, man sollte einfach mal mit denen reden, was da nun los war. Dann wüßte man vielleicht auch mal die exakten Daten der Kapitalveränderung und müßte nicht nur rumspekulieren.

      Gruß
      amtranik
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 15:24:08
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.282.685 von Amtranik am 02.08.06 14:43:05Ok, das könnte natürlich auch sein. Die exakten Daten sind für die Klärung hier in der Tat zwingend erforderlich. Fand der Verkauf noch vor dem Wirksamwerden des Kapitalschnitts statt, liegt der Fehler beim Broker, fand der Verkauf erst danach statt, wirds verdammt schwierig...
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 16:00:13
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hab jetzt mal einige Informationen zusammengetragen:


      Kauf Aktie: Mitte Mai
      Verkauf Aktie: Mitte Juli

      Ex-Tag der Kapitalmaßnahme 15.06.2006

      Kapitalmaßnahme:
      Rückkauf von 90 Prozent der am Markt befindlichen Aktien und Umwandlung dieser in Schuldverschreibungen.

      Ab dem 15.06.2006 hätte ich nur 10% der im Depot befindlichen Aktien handeln können dürfen.

      Trotzdem konnte ich Mitte Juli den gesamten Bestand verkaufen.

      Wenige Tage nach dem Verkauf, wurden jene 90 Prozent, die ich nicht hätte verkaufen können dürfen aus meinem Depot ausgebucht obwohl sie nicht mehr vorhanden waren.

      Wären sie vorhanden gewesen, lägen jetzt die Schuldverschreibungen dort.

      Die Bank hat über die Kapitalmaßnahme am 27.07.06 informiert.
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 16:02:35
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich bin nicht der einzige...

      http://biz.yahoo.com/bw/060712/20060712005806.html?.v=1&prin…

      Press Release Source: Pearl Asian Mining Industries, Inc.

      Pearl Asian Mining Industries (PAIM) Issues Clarification on 90% Buyback of Its Common Shares and Conversion of Debentures to Common Stock
      Wednesday July 12, 3:35 pm ET
      Also Announces a Visit by USA Shareholder to the 'Operation Cagayan De Oro' Gold Minesite


      MANILA, Philippines--(BUSINESS WIRE)--July 12, 2006--Pearl Asian Mining Industries, Inc. (OTC: PAIM - News) announced that it is close to completing the buyback of approximately 27,000,000,000 or 90% of its issued and outstanding common shares using a convertible debenture (CD). PAIM has transferred to DTCC CD notes with a face value of approximately US$27,000,000.00 which DTCC received approximately June 21, 2006. However, PAIM has not received any of the 27,000,000,000 common shares subject of the buyback.
      DTCC should be in the process of sending to PAIM 90% of the common and outstanding shares in exchange for the CDs. Although PAIM has set the buyback/exchange date for June 15, 2006, some confusion has occurred as the brokerages seem to have not been sufficiently informed by their clearing houses via DTCC to segregate 90% of all common shares held. As a result, some brokerages have erroneously included in the buyback shares purchased after the buyback/exchange date of June 15, 2006. In view of this, PAIM is advising all shareholders to check their accounts and immediately bring to their brokers' attention any discrepancies or errors.

      Any shares bought and sold in the market now should only be the remaining 10%, although some of DTCC's participants, i.e. brokers, have failed to notify their clients, which has resulted in many shareholders selling shares short, which they thought were still available from the 90%. Pearl Asian advises shareholders who may have unintentionally sold short on PAIM shares to immediately contact their brokers to work out a way to cover their positions. These shares sold short will be fully known once the first report after the new NASD SHO Regulation, which includes Pink Sheet stocks and took effect July 3, is released within the month. The remaining 10% of common shares in shareholders' accounts should be available for trading at any time.

      To reiterate, the buyback rate is that for every common share surrendered, Pearl Asian will pay $0.001, the par value of the common shares in the form of convertible debentures, when held to the maturity of five years. The CD is to be paid on the fifth year without interest. The debentures can be converted back to common shares at a fixed rate of $0.01 per share at any time on or before maturity, upon surrender of the original CD note to the company or its transfer agent. Shareholders' accounts should indicate the value of the CD, with the proviso that said value will mature after five years.

      We expect the CD to begin trading OTC on the Yellow Sheets in the near future and there should be no restrictions on selling or trading CDs after the exchange is completed.

      In an unrelated development, Pearl Asian announced the availability of photos involving the visit of a shareholder to the Binasan Minesite. Visit the website at www.PearlAsianMining.com for updates and photos on Operation Cagayan de Oro including the visiting shareholder.

      Forward-Looking Statements

      Forward-looking statements involve known and unknown risks, uncertainties and other factors that may cause our actual results, performance or achievements to differ materially from the anticipated results, performance or achievements expressed or implied by such forward-looking statements. Forward-looking statements in this release include statements regarding the company's projections regarding gold production in future periods. The factors that could cause actual results to differ materially from anticipated results include risks relating to estimates of reserves, mineral deposits and production costs; mining and development risks; the risk of commodity price fluctuations; political and regulatory risks; risks of obtaining required operating permits and other risks and uncertainties. Penny Stocks are very highly speculative and may be unsuitable for all but very aggressive investors. The company disclaims any intention or obligation to update or revise any forward-looking statements, whether as the result of new information, future events or otherwise.



      Contact:
      Pearl Asian Mining Industries, Inc.
      Gary Gotanco, 866-732-7888 or 650-814-3268
      or +63-2-490-0140
      Fax: 877-317-4430
      IR@PearlAsianMining.com
      www.PearlAsianMining.com

      --------------------------------------------------------------------------------
      Source: Pearl Asian Mining Industries, Inc.
      Avatar
      schrieb am 02.08.06 16:16:08
      Beitrag Nr. 34 ()
      <lol> was ist das denn für 'ne Scheiße? <bg>
      OK, kein Kapitalschnitt, daher keine Preisbewegung. Und der Kursanstieg kam wahrscheinlich von den ersten Shorteindeckungen...

      Also: dann mal ran mit dem Artikel an den S-Broker, da steht ja auch drin, man sollte sich mit dem Broker zusammenschließen um zu klären, was zu tun ist.

      Also nee, da kann man nun wirklich auf keiner Seite ne Schuld suchen...
      Avatar
      schrieb am 04.08.06 14:44:36
      Beitrag Nr. 35 ()
      Wenn keine Informationsschrift nach § 37d WpHG zu Finanztermingschäften unterschrieben wurde vorsorglich und hilfsweise den Schadensersatzanspruch aus § 37d 4 WpHG zur Aufrechung stellen.

      http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__37d.html
      Avatar
      schrieb am 04.08.06 15:23:23
      Beitrag Nr. 36 ()
      Mit heutigem Datum wurde die Shortposition aus meinem Depot entfernt. In einer Mitteilung vom SBroker heißt es, dass die Verkäufe welche nach dem Ex-Tag stattgefunden haben, storniert werden und gemäß der Kapitalmaßnahme über 1/10 der Verkaufsmenge neu abgerechnet werden.

      Von den 5 Millionen Aktien durfte ich also nach der KM 10 Prozent verkaufen und der Rest wurde der KM unterzogen.

      Damit kann ich leben!

      Der Fehler scheint im übrigen nicht beim SBroker, sondern bei der Lagerverwaltenden Bank gelegen zu haben.


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      Unfreiwillige Short-Position - Ist das Rechtens?