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    Mistrades von ABNAmro am 1.2.2007 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.02.07 11:11:28 von
    neuester Beitrag 02.02.07 16:04:48 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 02.02.07 11:11:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gestern wurde bis 10:10 die ABN2CA von ABNAmro knapp 10€ zu billig gepreist. Börsliche und außerbörsliche Käufe wurden nachträglich unter Berufung auf Mistraderegelungen teilweise storniert.

      Bin interessiert am Austausch mit Betroffenen im Hinblick auf rechtliche Schritte. Gern auch per Boardmail. Vetraulichkeit wird zugesichert.

      Grüße
      anni
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 11:57:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      da kannst du leider nichts machen...habe gestern in 20 min 6000€ durch eien gs short auf den dax verloren. kk 1,98€ vk sollte bei 2,06€ stattfinden...kurs wurde noch gegeben aber nicht aus´geführt..danach wurde der handel eingestellt und man konnte weder über börse noch im rt handel verkaufen...in der zwischenzeit ist dax gut getiegen und der erste kurs zu dem dann nach 20 min verkauft werden konnte lag natürlich nicht mehr im plus sondern 6000€ im minus.:cry:

      die meinten nur, dass in den agbs drin steht das sie zu keinen kursfeststellungen verpflichtet sind. sind halt verbrecher, da kannst du nichts machen. rein kommt man fast immer aber raus gehts nicht. wenn von deiner seite ein misstrade vorliegt dann läuft die geschicht immer zu gunsten der banken, aber wenn du mal am zug bist wird gleich der storno reingedrückt. so läuft das schon seit jahren...:mad:leider.
      entweder man lebt damit oder man lässt es bleiben. naja kotzt mich zwar an aber man kann auch gute gewinne einfahren.

      gruß z
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 12:20:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.365.258 von zooropa am 02.02.07 11:57:50Ja, Mistradegeschichten sind DIE rechtliche Grauzone der Finanzbranche. Trotzdem kein Grund sich alles bieten zu lassen. Schließlich kann man immer den Ombudsmann anrufen, ohne irgendein Kostenrisiko.

      Allerdings ist es immer gut, sich vorher mit genauso Betroffenen auszutauschen.
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 12:35:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      kann man denn irgendwo nachlesen, wie mistrades genau definiert sind .. insbesondere: ab wann ist ein trade ein mistrade?

      gibt es da genaue regeln, oder kann das jeder emi halten, wie ein dachdecker?
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 14:11:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.365.958 von Rumsbums am 02.02.07 12:35:22Als vielfach Betroffener habe ich da schon so meine Erfahrungen.
      Wenn an einer Börse gehandelt wird (STU oder FF) gelten deren Mistrade-Regelungen. Wird ausserbörslich, direkt mit dem Emi gehandelt, gelten deren hauseigene Regelungen. All das dürfte auf den jeweiligen Homepages zu finden sein.
      Prinzipieller Tip: Wenn Ihr ein zu billiges Papier kauft, dann nicht zu gierig werden. Versucht Euern möglichen Gewinn - brutto - knapp unter 500,- Euro zu halten. Das ist die Geringfügigkeitsgrenze. Da wird ein Mistrade noch nicht anerkannt.
      Was den oben erwähnten Fall anbelangt, es ist leider so, die Emitenten sind lediglich zur Erfüllung des Emissionsprospektes verpflichtet. Sprich, am Verfallstag die entsprechende Summe Bargeld zu zahlen, oder - in seltenen Fällen - Papiere zu liefern.
      Der ganze Handel bis zu dem Termin ist Grauzone. Trotzdem würde ich immer versuchen dagegen anzugehen. Wichtig ist, so viel wie möglich über den Trade genau zu dokumentieren. Tageschart (auch des Basiswertes und evtl. vergleichbarer Papiere von Wettbewerbern), Tickliste etc.
      Und dann, sich erst bei der Beschwerdestelle der Bank melden, später dann evtl. beim Ombudsmann.

      Gruss
      s.

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      Avatar
      schrieb am 02.02.07 14:15:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.367.836 von stupidgame am 02.02.07 14:11:14Vielen Dank!! :)
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 14:21:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.367.932 von Rumsbums am 02.02.07 14:15:19Ja, gerne!:)

      s.
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 15:02:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Kannichdoch,

      das war ein 100 % Mistrade ohne wenn und aber.
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 16:04:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.368.981 von Natascha1982 am 02.02.07 15:02:18Nur zur Info: Nach ausführlicher Korrespondenz mit meinem Broker flatex wurde der Storno wieder zurückgenommen. Die Mindestschadenssumme von in diesem Falle 1000€ war unterschritten, wenn auch knapp. Also kein Mistrade!

      Ich habe schon viel erlebt in diesem Themenfeld (vgl. Thread: Mistraderegelungen, Thread: RUINIERT DURCH MISTRADE........................................). Gerade deshalb möchte ich den Einsatz von flatex in dieser Sache besonders positiv herausstellen. Die Angelegenheit wurde prompt, freundlich, eigenverantwortlich und zu meiner Zufriedenheit geregelt. Alle anderen Broker stellten sich bislang in vergleichbaren Fällen stur bzw. verwiesen darauf, sie seien nicht verantwortlich, man solle sich doch mit dem jeweiligen Emittenten auseinandersetzen, obwohl im außerbörslichen Handel allein der Broker entscheidet, ob einem Mistradeantrag stattgegeben wird oder eine Ablehnung erfolgt. Schon der Umgang mit dieser Angelegenheit ist aus meiner Sicht ein Grund, zu flatex zu wechseln (mal ganz abgesehen von den äußerst günstigen Handelsprovisionen).


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