Waffenverbot auf dem Hamburger Kiez - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.01.08 22:01:09 von
neuester Beitrag 21.01.08 00:39:56 von
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Waffenverbot auf dem Hamburger Kiez:
Wo finde ich den Originalgesetzestext?
Wo finde ich den Originalgesetzestext?
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.032.151 von KimJennifer am 12.01.08 22:01:09Die Waffen einer Frau sind noch zugelassen.
Keine Sorge, du musst nicht abrüsten.
Keine Sorge, du musst nicht abrüsten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.032.151 von KimJennifer am 12.01.08 22:01:09Vielleicht ist es kein Gesetz, sondern ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung, indem Schilder aufgestellt werden, dann findest du nirgends den "Originalgesetzestext".
seit wann darf ich in der Öffentlichkeit keine Waffe mehr tragen?
Das ist ja eine Zumutung!
Das ist ja eine Zumutung!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.032.151 von KimJennifer am 12.01.08 22:01:09Hallo,
suchst Du das?:
7133-2
Verordnung
über das Verbot des Führens von Waffen und gefährlichen Gegenständen
Vom 4. Dezember 2007
Fundstelle: HmbGVBl. 2007, S. 411
Ausgabe im Zusammenhang
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1 Verbot
§ 2 Begriffsbestimmung
§ 3 Ausnahmetatbestände
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 Gebietsbeschreibung des Waffenverbotsgebiets Reeperbahn
Anlage 2 Grenzbeschreibung des Waffenverbotsgebietes Hansaplatz ?
Zu finden u. a. bei www://hh.juris.de
und über die Homepage der Stadtverwaltung Hamburgs.
Gruß,
Rumalu
suchst Du das?:
7133-2
Verordnung
über das Verbot des Führens von Waffen und gefährlichen Gegenständen
Vom 4. Dezember 2007
Fundstelle: HmbGVBl. 2007, S. 411
Ausgabe im Zusammenhang
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1 Verbot
§ 2 Begriffsbestimmung
§ 3 Ausnahmetatbestände
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 Gebietsbeschreibung des Waffenverbotsgebiets Reeperbahn
Anlage 2 Grenzbeschreibung des Waffenverbotsgebietes Hansaplatz ?
Zu finden u. a. bei www://hh.juris.de
und über die Homepage der Stadtverwaltung Hamburgs.
Gruß,
Rumalu
Ja, danke - das habe ich gesucht.
Demnach darf ich nur CS-Gas mit BKA-Kennzeichnung mitführen. Das soll allerdings bei Betrunkenen und Leuten die unter Drogen stehen nicht so gut wirken wie Tierabwehrspray.....
Demnach darf ich nur CS-Gas mit BKA-Kennzeichnung mitführen. Das soll allerdings bei Betrunkenen und Leuten die unter Drogen stehen nicht so gut wirken wie Tierabwehrspray.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.033.707 von KimJennifer am 13.01.08 13:33:55Nimm Pfeffer-Spray, und gut is,
CS kannst du definitiv vergessen!
Pfeffer wird auch von der Polizei gegen Personen eingesetzt,
selbst wenn es momentan noch für Privatpersonen bei der Personenabwehr
verboten sein sollte, kannst du mit dieser Argumentation auf einen
mild gestimmten Richter hoffen!
Außerdem hattest du das Pfefferspray sowieso
nur zur Hundeabwehr mitgeführt,
und als der Typ dich angriff
einfach nichts anderes zur Hand -
oder noch besser führe doch CS und Pfeffer beide mit -
das CS steckst du so weit weg, dass du nur das
Pfeffer immer griffbereit hast -
dann sagst du zum Richter, in der Panik als der Typ mich angriff,
habe ich das Pfeffer mit dem CS "verwechselt" !!!
Lieber im Falle eines Falles ein paar hundert Euro Strafe
wg. "übertriebener" Selbstverteidigung zahlen,
als sich von einem tollwütigen Aggressor wg. irgendeiner
Nichtigkeit mangels Selbstverteidigung abstechen zu lassen!
CS kannst du definitiv vergessen!
Pfeffer wird auch von der Polizei gegen Personen eingesetzt,
selbst wenn es momentan noch für Privatpersonen bei der Personenabwehr
verboten sein sollte, kannst du mit dieser Argumentation auf einen
mild gestimmten Richter hoffen!
Außerdem hattest du das Pfefferspray sowieso
nur zur Hundeabwehr mitgeführt,
und als der Typ dich angriff
einfach nichts anderes zur Hand -
oder noch besser führe doch CS und Pfeffer beide mit -
das CS steckst du so weit weg, dass du nur das
Pfeffer immer griffbereit hast -
dann sagst du zum Richter, in der Panik als der Typ mich angriff,
habe ich das Pfeffer mit dem CS "verwechselt" !!!
Lieber im Falle eines Falles ein paar hundert Euro Strafe
wg. "übertriebener" Selbstverteidigung zahlen,
als sich von einem tollwütigen Aggressor wg. irgendeiner
Nichtigkeit mangels Selbstverteidigung abstechen zu lassen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.111.153 von KimJennifer am 20.01.08 23:55:16Hübsches Foto,
fehlen eigentlich nur noch ein paar Politessen, die die
Dosen mit dem Pfefferspray dann zur sicheren Verwahrung
v#ginal bei sich einführen - oder stellt sich nach seiner Abwahl
Ole von. B. persönlich an den Eingang zur Reeperbahn u. führt die
"gefährlichen Döschen" rekt#l bei sich ein?!
fehlen eigentlich nur noch ein paar Politessen, die die
Dosen mit dem Pfefferspray dann zur sicheren Verwahrung
v#ginal bei sich einführen - oder stellt sich nach seiner Abwahl
Ole von. B. persönlich an den Eingang zur Reeperbahn u. führt die
"gefährlichen Döschen" rekt#l bei sich ein?!
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