checkAd

    Waffenverbot auf dem Hamburger Kiez - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.08 22:01:09 von
    neuester Beitrag 21.01.08 00:39:56 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.137.240
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.058
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 12.01.08 22:01:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Waffenverbot auf dem Hamburger Kiez:

      Wo finde ich den Originalgesetzestext?
      Avatar
      schrieb am 12.01.08 22:04:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.032.151 von KimJennifer am 12.01.08 22:01:09Die Waffen einer Frau sind noch zugelassen.
      Keine Sorge, du musst nicht abrüsten. ;)
      Avatar
      schrieb am 12.01.08 23:57:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.032.151 von KimJennifer am 12.01.08 22:01:09Vielleicht ist es kein Gesetz, sondern ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung, indem Schilder aufgestellt werden, dann findest du nirgends den "Originalgesetzestext".
      Avatar
      schrieb am 13.01.08 07:43:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      seit wann darf ich in der Öffentlichkeit keine Waffe mehr tragen?

      Das ist ja eine Zumutung!
      Avatar
      schrieb am 13.01.08 12:36:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.032.151 von KimJennifer am 12.01.08 22:01:09Hallo,

      suchst Du das?:


      7133-2

      Verordnung
      über das Verbot des Führens von Waffen und gefährlichen Gegenständen

      Vom 4. Dezember 2007
      Fundstelle: HmbGVBl. 2007, S. 411


      Ausgabe im Zusammenhang
      Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

      § 1 Verbot
      § 2 Begriffsbestimmung
      § 3 Ausnahmetatbestände
      § 4 Ordnungswidrigkeiten
      Anlage 1 Gebietsbeschreibung des Waffenverbotsgebiets Reeperbahn
      Anlage 2 Grenzbeschreibung des Waffenverbotsgebietes Hansaplatz ?

      Zu finden u. a. bei www://hh.juris.de
      und über die Homepage der Stadtverwaltung Hamburgs.

      Gruß,

      Rumalu

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1865EUR 0,00 %
      Biotech-Innovation auf FDA-Kurs!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 13.01.08 13:33:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja, danke - das habe ich gesucht.
      Demnach darf ich nur CS-Gas mit BKA-Kennzeichnung mitführen. Das soll allerdings bei Betrunkenen und Leuten die unter Drogen stehen nicht so gut wirken wie Tierabwehrspray.....
      Avatar
      schrieb am 13.01.08 13:58:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.033.707 von KimJennifer am 13.01.08 13:33:55Nimm Pfeffer-Spray, und gut is,
      CS kannst du definitiv vergessen!


      Pfeffer wird auch von der Polizei gegen Personen eingesetzt,
      selbst wenn es momentan noch für Privatpersonen bei der Personenabwehr
      verboten sein sollte, kannst du mit dieser Argumentation auf einen
      mild gestimmten Richter hoffen!

      Außerdem hattest du das Pfefferspray sowieso
      nur zur Hundeabwehr mitgeführt,
      und als der Typ dich angriff
      einfach nichts anderes zur Hand -

      oder noch besser führe doch CS und Pfeffer beide mit -
      das CS steckst du so weit weg, dass du nur das
      Pfeffer immer griffbereit hast -
      dann sagst du zum Richter, in der Panik als der Typ mich angriff,
      habe ich das Pfeffer mit dem CS "verwechselt" :laugh: !!!



      Lieber im Falle eines Falles ein paar hundert Euro Strafe
      wg. "übertriebener":eek: Selbstverteidigung zahlen,
      als sich von einem tollwütigen Aggressor wg. irgendeiner
      Nichtigkeit mangels Selbstverteidigung abstechen zu lassen!
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.01.08 23:55:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 21.01.08 00:39:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.111.153 von KimJennifer am 20.01.08 23:55:16Hübsches Foto,

      fehlen eigentlich nur noch ein paar Politessen, die die
      Dosen mit dem Pfefferspray dann zur sicheren Verwahrung
      v#ginal bei sich einführen - oder stellt sich nach seiner Abwahl
      Ole von. B. persönlich an den Eingang zur Reeperbahn u. führt die
      "gefährlichen Döschen" rekt#l bei sich ein?!
      :laugh:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Waffenverbot auf dem Hamburger Kiez