Gesundheitsfond und freiwillig Versicherte - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.01.08 01:53:38 von
neuester Beitrag 15.01.08 14:11:06 von
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Falls der Gesundheitsfond denn doch 2009 kommt wie sieht es dann bei freiwillig Versicherten aus mit Zins- und Kapitaleinkünften??
Müssen die weiterhin krankenversichert werden ??
Gibt es dann überhaupt noch "freiwillig Versicherte" ??
Ich konnte über Google leider nichts verwertbares finden.
Vielleicht kennt sich hier ja jemand gut aus.
Kleines Beispiel, wie Selbstständige behandelt werden:
Ich bin innerhalb von 2 Wochen aus meiner Krankengeldvers. rausgefolgen, weil meiner KrKs. mit einer anderen Kasse fusioniert ist. Die allermeisten ges. KrKs versichern bei freiwillig Versicherten kein Krankengeld mehr.
Private Krankengeldvers. haben immer eine Anwartschaft. D. h. ich bin plötzlich ohne Schutz mind. für 4 Monate, obwohl ich mind. 20 Jahre eingezahlt habe.
Meine Vers. wollte ja die Krnkengeldvers. weiterführen, wurde aber untersagt von dem Bundesversicherungsamt.
Müssen die weiterhin krankenversichert werden ??
Gibt es dann überhaupt noch "freiwillig Versicherte" ??
Ich konnte über Google leider nichts verwertbares finden.
Vielleicht kennt sich hier ja jemand gut aus.
Kleines Beispiel, wie Selbstständige behandelt werden:
Ich bin innerhalb von 2 Wochen aus meiner Krankengeldvers. rausgefolgen, weil meiner KrKs. mit einer anderen Kasse fusioniert ist. Die allermeisten ges. KrKs versichern bei freiwillig Versicherten kein Krankengeld mehr.
Private Krankengeldvers. haben immer eine Anwartschaft. D. h. ich bin plötzlich ohne Schutz mind. für 4 Monate, obwohl ich mind. 20 Jahre eingezahlt habe.
Meine Vers. wollte ja die Krnkengeldvers. weiterführen, wurde aber untersagt von dem Bundesversicherungsamt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.048.258 von star11 am 15.01.08 01:53:38Meines Wissens sind die "freiwillig" Pflicht-Versicherten diejenigen, die nicht bei einer privaten Krankenkasse versichert sind.
Maßgebend ist auf jeden Fall das beitragspflichtige Einkommen, dass natürlich Kapitalerträge einschließt.
Ob die Krankenkasse dir als freiwilliges Pflicht-Mitglied Krankengeld bezahlt, hängt von deinem Vertrag ab.
Dass die das so einfach kappen können, wie du hier darstellst, ist in meinem Augen ganz klar unzulässig.
Ich würde damit zu einem Anwalt gehen bzw. dir im Vorfeld mal die gesetzliche Grundlage geben lassen.
In meinen Augen haben die alle keine Ahnung und lügen einem das Blaue vom Himmel herunter.
So, wie es ihnen gerade in den Kram passt.
Maßgebend ist auf jeden Fall das beitragspflichtige Einkommen, dass natürlich Kapitalerträge einschließt.
Ob die Krankenkasse dir als freiwilliges Pflicht-Mitglied Krankengeld bezahlt, hängt von deinem Vertrag ab.
Dass die das so einfach kappen können, wie du hier darstellst, ist in meinem Augen ganz klar unzulässig.
Ich würde damit zu einem Anwalt gehen bzw. dir im Vorfeld mal die gesetzliche Grundlage geben lassen.
In meinen Augen haben die alle keine Ahnung und lügen einem das Blaue vom Himmel herunter.
So, wie es ihnen gerade in den Kram passt.
Betrifft Krankengeld: Ich habe eine Stellungnahme vom Bundesversicherungsamt angefordert. Kann die Antwort hier ja mal reinstellen. Dauert wohl aber ein paar Tage.
Ich weiß aber immer noch nicht, ob es bei dem zukünftigen Gesundheitsfond dann noch den "freiwillig Versicherten" gibt.
Ich weiß aber immer noch nicht, ob es bei dem zukünftigen Gesundheitsfond dann noch den "freiwillig Versicherten" gibt.
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