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    Rücktrag Termingeschäftverluste auf Aktiengewinne (?) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.05.08 19:11:14 von
    neuester Beitrag 26.05.08 16:30:13 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.141.402
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      Avatar
      schrieb am 20.05.08 19:11:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgende Frage an die Experten:

      Angenommen jemand macht im Jahr 2006 Spekulationsgewinne mit Aktien und versteuert diese natürlich ordnungsgemäß.

      Im Folgejahr 2007 tätigt diese Person dann nur Termingeschäfte (Optionsschein-An/verkäufe) und fährt damit einen Spekulationsverlust ein.

      Wird der Verlust 2007 dann bei Rücktrag mit dem Gewinn in 2006 verrechnet obwohl es sich einmal um Spekulationsgewinne aus Aktien handelt und das andere mal um Spekulationsverluste aus Termingeschäften. Oder ist dies (auch im Hinblick auf unterschiedliche Anwendung Halbeinkünfteverfahren) nicht möglich?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 20.05.08 21:36:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.136.212 von A.Nungslos am 20.05.08 19:11:14doch, klappt ganz normal (bis zu 500.000 Euro Rücktrag möglich)
      Avatar
      schrieb am 21.05.08 06:54:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.136.212 von A.Nungslos am 20.05.08 19:11:14Das ist egal wo die Gewinne / Verluste in diesem Fall herkommen.
      Es sind immer Spekulationsgewinne einmal aus a und dann aus b
      Avatar
      schrieb am 21.05.08 14:23:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.136.212 von A.Nungslos am 20.05.08 19:11:14Das Halbeinkuenfteverfahren gilt nur fuer Dividenden , aber nicht fuer
      Spekulationsgewinne .
      Wenn du einen Ruecktrag deiner Speku-Verluste nicht willst , dann reicht ein foermlicher Schrieb :
      Hiermit stelle ich den Antrag , meine Spekulationsverluste nicht mit
      Spekulationsgewinnen der Vergangenheit zu verrechnen .
      Die Verluste werden dann vorgetragen und nur mit zukuenftigen Gewinnen
      verrechnet .
      Das Amt traegt ansonsten deine Verluste automatisch zurueck (max 5 Jahre) !
      Avatar
      schrieb am 21.05.08 14:44:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.142.493 von garbode am 21.05.08 14:23:53Halbeinkünfteverfahren gilt selbstverständlich für Spekulationsgewinne und woher kommst du auf 5 Jahre Rücktrag? Meines Wissens nur ein Jahr.

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      schrieb am 21.05.08 16:42:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.142.493 von garbode am 21.05.08 14:23:53Blödsinn,

      das Halbeinkünfteverfahren gilt auch für Spekulationsgewinne und Verluste bei Aktien. Verluste aus Termingeschäften können (wie alle Verluste aus Spekugeschäften) ein Jahr zurückgetragen werden. Einen 5-jährigen Verlustrücktrag gibt es nicht.

      Bei Aktiengewinnen in 2006 von 100 waren aber nur 50 steuerpflichtig (w/Halbeinkünfteverfahren), damit reicht ein Verlustrücktrag von 50 aus Termingeschäften aus, um für 2006 keine Steuern auf Spekulationshgewinne zu zahlen.

      Vortrag der Verluste ist nur noch bis 2013 möglich, dannach nur noch eingeschränkt und nicht mehr mit Wetrtpapiergewinnen.
      Avatar
      schrieb am 22.05.08 21:02:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      inwiefern eingeschränkt nach 2013?
      Avatar
      schrieb am 23.05.08 18:49:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.154.530 von hegels am 22.05.08 21:02:35Altverluste mit Verfallsdatum – Strategie gefragt
      Der Reihe nach: Altverluste sind Verluste aus Spekulationsgeschäften im Sinne des Paragraphs 23 Einkommensteuer-Gesetz (EStG), die vor dem 1. Januar 2009 entstanden und im Steuerbescheid festgestellt sind. Diese Altverluste können für einen bis 2013 laufenden Übergangszeitraum mit neuen Veräußerungsgewinnen aus sämtlichen Kapitalanlagen verrechnet werden, allerdings nicht mit laufenden Erträgen, wie Zins- und Dividenden-Einnahmen. Wenn Sie, etwa aus den Zeiten des letzten Börsencrashs noch auf einem Verlustvortrag sitzen und diesen nutzen möchten, müssen sie also auch nach 2008 weiter Kursgewinne generieren. Da dies bei Aktienengagements schwierig vorauszuberechnen ist, bietet es sich an, ab 2009 weiterhin mit niedrigverzinslichen Anleihen (Niezis) oder Zertifikaten zu arbeiten, die statt laufender Erträge sichere Kursgewinne versprechen. Mit nach dem 1. Januar 2009 gekauften Niezis etwa können per anno gut zwei Prozent verrechenbare Kursgewinne erzeugt werden; mit Bonus- oder Discountzertifikaten unter Inkaufnahme entsprechend höherer Risiken auch deutlich mehr.
      Verbleibt Ihnen nach dem Jahr 2013 noch ein Verlustvortrag im Sinne des Paragraphs 23 EStG übrig, können Sie diesen nur noch mit Spekulationsgeschäften bei Immobilien und anderen Wirtschaftsgütern, die nicht zu Kapitaleinkünften führen (zum Beispiel Kunstgegenständen, Diamanten, Oldtimer.) verrechnen.


      http://www.geldanlage-brief.de/steuern-und-geldanlage/0714-a…
      Avatar
      schrieb am 26.05.08 16:30:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.161.743 von NATALY am 23.05.08 18:49:23kleine Ergänzung: Statt niedrigverzinslicher Wertpapiere bieten sich Zerobonds an. Bei diesen ist bei Einlösung/Verkauf der gesamte Gewinn Veräußerungsgewinn, der mit Altverlusten verrechnet werden kann. Da kommen dann wohl mehr als 2% p.a. zusammen.


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