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    Abgeltungssteuer - Das Finanzamt kennt sich nicht aus!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.04.09 22:32:37 von
    neuester Beitrag 05.04.09 23:45:56 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.149.492
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      schrieb am 03.04.09 22:32:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ich hatte heute ein lustiges Telefonat mit meinem Finanzamt. Ich forderte jemanden, der sich mit dem Thema Abgeltungssteuer auskennt. Da war sie dann. Die Spezialistin schlechthin. Wusstet ihr, daß man auf Aktiengewinne seit 2009 KEINE Abgeltungssteuer zahlen muss??? :laugh: Sondern nur auf Zinserträge. Ja, das ist so. Hat jedenfalls die Spezialistin vom Finanzamt gesagt.

      Also habe ich mir gedacht, frage ich doch einfach mal im W:O-Forum nach, ob mir da jemand weiterhelfen kann.

      Ich habe im Jahr 2008 Aktienverluste hinnehmen müssen. Diese trage ich jetzt mittels eines Verlustvortrages in meine Einkommenssteuererklärung für 2008 ein. Dieser Verlustvortrag wird dann mitgeführt (laut Spezialistin vom Finanzamt).

      Ist es jetzt so, daß ich die Abgeltungssteuer (die ich ja eigentlich gar nicht abführen müsste --> laut Finanzamt) dann bei der Einkommenssteuererklärung 2009 gegen den Verlustvortrag rechnen kann? Und wenn ja, wie wird das dann in etwa berechnet???

      Wer kann mir da weiterhelfen. Ich denke, daß ich mit dieser Frage auch nicht ganz allein da stehe, aber wenn nicht mal das Finanzamt eine Antwort darauf weiss...... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

      Danke für eure Antworten.

      Gruß

      Bart ;)
      Avatar
      schrieb am 03.04.09 22:36:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.918.765 von Bartsimpson1981 am 03.04.09 22:32:37also ich gehe davon aus verlustvortrag für 2009 den du 2010 bekommst zählt dann. problem ist man zahlt jetzt abgeltungssteuer obwohl man nicht müßte.
      Avatar
      schrieb am 03.04.09 23:59:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hey, also Verlustvortag 2008 wird mit dem zu versteuerndem Einkommen 2009 verrechnet.

      Als Beispiel: Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Aktien) 2009 20.000€ + Einkünfte aus nicht selbständiger Atbeit ( Angestellter) 15.000€ = z.v.E 35.000€ ./. Verlustvortrag 2008 20.000€ = z.v.E 2009 15.000€ * Steuersatz = Einkommensteuer 2009

      Kannst dir aber auch den akteullen Sparerfreibetrag erhöhen lassen vom Finanzamt, aufgrund des Verlustvortrages, den reichst du bei deinem Broker ein und dir wird aktuell bis zu der Höhe keine Abgesltungssteuer abgerechnet!

      Mfg

      P.S. Finazämter haben fast nie einen Plan...:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.04.09 01:17:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.919.050 von Eichler8799 am 03.04.09 23:59:14jep so hab ich´s auch in erinnerung.
      die frage ist nur: muss man warten bis zum letzten vortrag wegen der aufsummierung, oder kann man den bisherigen verlust bemi broker einreichen und den restverlust was man noch dieses jahr realisiert dann nochmal neu ein jahr später ?
      (nach diesem jahr ist´s eh gegessen, bei altaktien wären die spekufristen dann abgelaufen)

      Finanzämter haben logischerweise nie einen plan da nur pfeiffen dort arbeiten die für die freie wirtschaft zu schlecht sind.
      wurde ja mal ausführlich erklärt wie der hase läuft. drum hat die bafin auch keinen plan
      Avatar
      schrieb am 04.04.09 01:39:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.919.166 von Boersenkrieger am 04.04.09 01:17:04Jepp :laugh:

      Kannst nur den schon festgesetzten Vortrag nehmen, also den von 2008 ,falls Steuerbescheid schon da! Verluste von 2009 erst nach Festsetzung, also erst mit Bescheid in 2010!

      Muss man sich glaube ich vom Finanzamt bescheinigen lassen und das dem Broker einreichen!

      Grüße...

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      schrieb am 04.04.09 01:39:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.919.050 von Eichler8799 am 03.04.09 23:59:14Im Gegensatz du dir haben die Bearbeiter im Finanzamt alleine für die Einkommensteuer 7 Einkunftsarten zu überblicken. Dazu kommen dann die verschiedenen Steuerarten in Form von einem Dutzend Gesetzen und alljährlichen Rechtsänderungen.
      Insofern möge man dem Finanzamt diesen (zugegeben: peinlichen) Fehler verzeihen :kiss:

      Wer sonstige Einkünfte i.H.v. X € erzielt und gleichzeitig einen hohen Verlustvortrag mit sich rumschleppt, wird wohl die 150 € für eine verbindliche Steuerberatung investieren können - oder besser noch:
      Lediglich 9.95 € investieren und das Einkommensteuergesetz 2009 kaufen :cool: Oder sind die 10 Taler nicht mehr über ?

      Boersenkrieger: Pfeifen. Nicht Pfeiffen. Vielleicht solltest du neben einem Steuerberater auch gleich nochmal einen privaten Förderkurz Grammatik und Rechtschreibung in Anspruch nehmen ? :confused:



      Abschliessend wäre die Fragegestellung hinsichtlich der praktischen Auflösung wohl eher an den Broker als an das Finanzamt zu richten.
      Avatar
      schrieb am 04.04.09 01:55:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.919.187 von RagnarokX am 04.04.09 01:39:08Nicht: du dir

      Sondern: zu dir


      wenn da schon jemand Stress schiebt...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.04.09 07:31:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      privaten Förderkurz
      Avatar
      schrieb am 04.04.09 09:57:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.919.299 von DerStrohmann am 04.04.09 07:31:29Dax noch immer nicht auf 666 !

      :laugh::laugh::laugh:




      Hättest mal lieber auf die ersten beiden Absätze Bezug nehmen sollen, das waren nämlich die wichtigeren.
      Avatar
      schrieb am 04.04.09 10:07:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.919.521 von RagnarokX am 04.04.09 09:57:51 Fragegestellung
      Avatar
      schrieb am 04.04.09 10:19:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Vielen Dank für die reichlichen Antworten.

      Gruß

      Bart

      Ich werde mal versuchen, beim Broker oder Finanzamt zu erfragen, wie das genau funktioniert, den Verlustvortrag beim Broker einzureichen. Dann würden ja quasi die Verluste aus 2008 in den Abgeltunssteuerverlusttopf eingefügt werden. Also quasi so, als hätte ich in diesem Jahr schon xxxxx EUR Verlust erwirtschaftet und zahle dann eben so lange keine Abgeltungssteuer, bis dieser Verlusttopf ausgeglichen ist....

      :rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.04.09 14:48:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.919.583 von Bartsimpson1981 am 04.04.09 10:19:48Hallo Bart,
      ist ja lustig hier ... mit Ausnahme der Aussage, dass die Auskunft vom FA peinlich war, habe ich hier noch keine richtige Antwort gesehen ... (zumindest aus fachlicher Sicht).

      Hier mal mein "Versuch":

      Verluste aus Spekulationsgeschäfte in 2008 können NICHT mit anderen Einkünften (wie bspw. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) verrechnet werden, sondern nur mit Gewinnen aus Speku-Geschäften.

      Diese Verluste können auf das Folgejahr vorgetragen werden und dann mit steuerpflichtigen Kursgewinnen (aus Aktien, Renten, Fonds, Optionsscheinen, Zertis, etc.) verrechnet werden.

      Der Verlustvortrag kann nur über die ESt-Erklärung verrechnet werden (musst Du also 2010 für 2009 machen), NICHT über den Broker. Dieser zieht in 2009 Abgelungssteuer ab und die bekommst Du dann über die ESt-Erklärung wieder erstattet.

      Den Verlustvortrag kannst Du bis 2013 noch mit Wertpapiergewinnen verrechnen - danach nur noch mit Gewinnen aus anderen Speku-Geschäften (z.B. physisches Gold, Container, etc.)!

      Frage beantwortet?

      Schönes WE

      Rene
      Avatar
      schrieb am 04.04.09 18:40:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.920.201 von ReneBanker am 04.04.09 14:48:37Dein Post ist soweit schon korrekt (mmn).

      Allerdings war die Frage eine andere (ebenso mmn):

      Der Kollege möchte, dass laufende Geschäfte beim Verkauf nicht Abgeltungssteuerbehaftet sind. Scheinbar ist die praktische Lage so, dass das Finanzamt eine Bescheinigung ausstellt, aus welcher der Broker dann erkennen kann: Bis zum Betrag von X € muss ich keine Steuer einbehalten, denn insoweit hat der Kunde Verrechnungsmöglichkeit durch den Feststellungsbescheid auf den 31.12. des Vorjahres.

      Evtl. könnte man auch einfach den Verlustfestellungsbescheid beim Broker vorlegen und dadurch vom Abschlag freigestellt werden. Wobei dann die Frage wäre, was passiert, wenn ich den gleichen Bescheid bei 3 Brokern vorlege und somit auf die 3-fache Höhe kein Einbehalt vorliegt.

      Fragen über Fragen.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.04.09 23:00:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.920.623 von RagnarokX am 04.04.09 18:40:21Hallo Ragna,
      das wäre ja ganz eine neue Sache ... der Verlustvortrag kann NUR über die ESt-Erklärung geltend gemacht werden.

      Das FA stellt keine Bestätigung aus, die ein Broker/Bank nutzen kann. Davon habe ich noch nie etwas gehört ... (was aber nicht unbedingt ausschließt, dass es das nicht gibt ... ;-)).

      Rene
      Avatar
      schrieb am 05.04.09 23:03:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.920.623 von RagnarokX am 04.04.09 18:40:21Das wurde schon von ReneBanker in #12 beantwortet, ich zitiere:

      "Der Verlustvortrag kann nur über die ESt-Erklärung verrechnet werden (musst Du also 2010 für 2009 machen), NICHT über den Broker."
      Avatar
      schrieb am 05.04.09 23:45:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich habe das auch nicht gesagt.

      Die Behauptung/Vermutung, das FA würde den Verlust "life" bescheinigen, wurde auf der ersten Seite aufgestellt.

      Konkret geht das aus #3 und #5 hervor. Zumindest hab ich das dort rausgelesen.

      Mea Culpa.


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