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    Voll- und Blankoindossamente bei Orderschecks - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.09.09 21:19:46 von
    neuester Beitrag 18.09.09 10:02:01 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.153.080
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      schrieb am 16.09.09 21:19:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich arbeite gerade am Thema Orderschecks. Dazu benötige ich den juristischen Hintergrund für Indossamente. Im Scheckgesetz ist es auch ganz nett beschrieben, allerdings ist dort mit keinem Wort das Vollindossament erwähnt. Irgendwoher habe ich, dass auf die Rückseite des Schecks ein "von...an..." stehen muss, aber das steht nicht im Scheckgesetz. Weiß jemand, ob es irgendwie ein Abkommen oder ein anderes Gesetz gibt, das das Vollindossament regelt?
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      schrieb am 17.09.09 11:41:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.995.290 von Wallabie am 16.09.09 21:19:46Als Student sollte man heutzutage wenigstens seinen Google bedienen können.

      Ersatzweise auch Wikipedia. Dort ist auch der Unterschied erläutert zwischen Voll-, Blanko- und Inkassoindossament.

      Was den juristischen Hintergrund angeht, so steht (zum Glück) nirgends geschrieben, daß jeder Fachbegriff einer gesetzlichen Definition bedarf.

      Ja, das Leben ist hart. Es funktioniert einfach nicht so wie es die Theorie verlangt :eek:
      Avatar
      schrieb am 17.09.09 21:59:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      bin kein Student (mehr). Vielen Dank für den Hinweis, dass Studenten heutzutage wissen müssen, wie man Google bedienen soll. Weiß ich: Habe schon 14.00 Definitionen zu Vollindossamenten gefunden.
      Leider wurde meine FRAGE aber nicht beantwortet (wer lesen kann ist klar im Vorteil): Gibt es ein gesetzlichen Hintergrund zu Vollindossamenten
      Avatar
      schrieb am 18.09.09 10:02:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.005.176 von Wallabie am 17.09.09 21:59:07wer lesen kann ist klar im Vorteil

      wie wahr!


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