checkAd

    Frage zum Thema alte Verlustbescheinigung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.09.13 11:15:56 von
    neuester Beitrag 03.09.13 10:44:21 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.185.437
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.269
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.09.13 11:15:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin seit Mitte 2009 an der Börse aktiv, mein erster Broker war etrade. Bin dann zu CortalConsors gewechselt. Habe für das Kalenderjahr 2010 jetzt eine verschollen geglaubte Verlustbescheinigung gefunden, immerhin knapp 4000€. Kann man diese Verluste noch irgendwie beim derzeitigen Broker nachreichen so das er diese mit berücksichtigt oder ist das nicht möglich?
      Avatar
      schrieb am 01.09.13 12:08:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Man kann sich zwar bei Auflösung von Broker alt auf Broker neu den Verlusttopf mit übertragen lassen, aber meines Erachtens keine ausgestellte "Verlustbescheinigung" beim neuen Broker einbuchen lassen als Verlusttopf sozusagen.

      Die Verlustbescheinigung erhält man doch nur auf schriftliche Anforderung für die Steuererklärung.

      Wobei ich mir allerdings ganz ehrlich die Frage stelle wie so etwas "verschollen ..."

      Ob es eine nachträgliche Möglichkeit gibt sie beim Finanzamt nachzureichen da bin ich überfragt, müsstest eventuell den user
      "Taxadvisor" anschreiben, der kann diese Frage garantiert beantworten.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.09.13 13:25:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.364.407 von 1erhart am 01.09.13 12:08:52Wenn es eine Verlustbescheinigung ist (wenn etrade (dt. Teil?) aufgelöst wurde, und der VV nicht übertragen wird, muss eine Bescheingung ausgestellt worden sein), hätte sie in die StErkl. 2010 gemusst. CC kann damit nichts anfangen. Ob das in 2010 im Steuerbescheid noch korrigiert werden kann, kann man mangels SV nicht beurteilen. Ein Steuerberater muss aber bei einer normalen Steuererklärung nicht teurer sein, als der hier evtl. entgangene Steuervorteil...

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.09.13 14:16:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.364.637 von Taxadvisor am 01.09.13 13:25:252010 habe ich gar keine Steuererklärung gemacht, weil ich zu der Zeit noch Student war. Die Frage ist halt kann man die Verlustbescheinigung noch gebrauchen für eine Steuererklärung oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 01.09.13 14:44:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gerade für Studenten lohnt sich doch die abgabe einer Steuererklärung, es sei denn, man hat wirklich gar keine Einkünfte mit Steuerabzug gehabt.
      Ich würde jedenfalls sagen, wenn 2010 keine Veranlagung erfolgte, dann kann die Steuererklärung noch ganz regulär abgegeben werden.
      (4 Jahre Festsetzungsfrist) Sieht natürlich etwas seltsam aus, falls man beim Finanzamt schon für spätere Jahre Erklärungen eingereicht hat.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1865EUR 0,00 %
      Biotech-Innovation auf FDA-Kurs!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.09.13 16:23:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      wenn noch gar keine erklärung gemacht wurde, kannst die bescheinigung beim FA samt steuererklärung einreichen, dann wird ein gesonderter bescheid für verluste erstellt. ist immer gut, vor allem wenn man später mal gewinne macht, kannste das dann verrechnen
      Avatar
      schrieb am 01.09.13 19:06:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Steuererklärung für 2012 habe ich leider schon gemacht, ist aber die erste gewesen. Ich probiers einfach für die 2013er aus, dauert ja nicht mehr lang !
      Avatar
      schrieb am 02.09.13 15:53:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wie, ausprobieren? Was?
      2010 würde ich vor 2013 einreichen.
      Avatar
      schrieb am 03.09.13 10:44:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      force,
      wie honigbaer würde ich lieber eine Steuererklärung (Sterkl) für 2010 mit Anlage KAP jetzt in 2013 „nachreichen“, als die Verluste im Jahr 2014 in der Sterkl für 2013 anzugeben. Die Nachreichung ist vielleicht 2013 noch möglich, 2014 vielleicht verjährt.

      Den Steuerbescheid für 2012 hast du ja wohl schon erhalten. Da steht die Telefonnummer deines Bearbeiters drauf. Den würde ich fragen, wie du zu einer Verlustbescheinigung 2010 kommst.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage zum Thema alte Verlustbescheinigung