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    bei ebay als privatverkäufer mehr artikel angeboten als vorhanden, käufer klagt auf schadensersatz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.05.14 18:24:56 von
    neuester Beitrag 27.06.14 16:04:57 von
    Beiträge: 32
    ID: 1.194.076
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      schrieb am 05.05.14 18:24:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,
      ich hoffe, ich bin hier richtig und jemand kann mir weiterhelfen.
      also: ich bin bei ebay als privatverkäufer gemeldet.
      im letzten frühjahr hatte ich 10 identische, relativ hochwertige (neupreis jeweils über 600€) artikel zu verkaufen, die aufgrund eines übertragungsfehlers zwischen messen und bestellen, in falschen maßen für mich angefertigt worden waren und nicht zurückgegeben werden konnten.
      ich habe diese artikel über wochen hinweg immer mal wieder bei ebay eingestellt (wenn höhere startpreise kostenlos eingestellt werden konnten) und nach und nach auch welche über kleinanzeigen und mundpropaganda vekauft, bis ich zum schluß noch 4 stück hatte, die ich wiederum bei ebay eingestellt habe.

      da ich immer nur einen oder zwei artikel auf einmal verkauft hatte, ist mir nicht in den sinn gekommen, dass jemand gleich 'viele' auf einmal kaufen könnte und so fand ich es clever,
      eine auktion mit 1 artikel zu 'meinem' vollen preis von über 300€ einzustellen,
      eine auktion mit 2 artikeln und kleinem rabatt und
      eine auktion mit 3 artikeln und etwas größerem rabatt
      einzustellen.
      in jede artikelbeschreibung hatte ich reingeschrieben:
      'bei interesse melden sie sich bitte per mail bei mir' und
      'insgesamt biete ich 4 artikel an, sie bieten hier auf 1' (bzw 2 oder 3).
      eine woche lang geschah nichts und jeweis ca 20 sec vor ablauf der auktion hat jemand auf alle drei auktionen geboten.
      ich habe sofort eine mail geschrieben, dass ich nur insgesamt 4 artikel habe, es wurde lange diskutiert, die vier hat der käufer abgeholt und bar bezahlt, aber nun verklagt er mich auf schadensersatz in höhe der differenz des kaufpreises der beiden nicht gelieferten artikel bei mir und dem von mir angegebenen neupreis.
      ebay hat mir recht gegeben, die transaktion wurde abgebrochen, ich mußte keine verkaufsprovision zahlen, aber wie ich nun weiß, hebelt ebay-recht nicht das bgb aus....
      hat jemand einen tipp für mich, wie ich argumentieren kann, damit die klage abgewiesen wird?

      vielen dank

      problemkind
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 18:45:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.924.470 von problemkind am 05.05.14 18:24:56Hallo,

      also clever wars nicht denn es hätten ja auch verschiedene Käufer kurz vor Auktionsende sein können die mit Recht auf den mit ihrem Höchstgebot verbindlichen Kaufvertrag bestehen können. Der gleiche Interessent hätte auch mit anderen Accounts bieten können...

      Dein Käufer weiß das und setzt Dich jetzt unter Druck - nicht fein aber so gesehen berechtigt.

      Mein Tipp:

      http://community.ebay.de/t5/Einstellen-und-Verkaufen/bd-p/21…

      Da sind die Profi-Helfer und Du bekommst wahrscheinlich schneller die richtigen Infos (und erst mal einen Einlauf wahrscheinlich... ;) ) als dass hier Jemand aufschlägt.

      Viel Glück! ;)
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 18:55:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi, aber wieso auf Schadensersatz, ihm ist doch kein Schaden entstanden, oder wie wird das von seinem Anwalt argumentiert ?
      Wenn schon in jeder Anzeige maximal vorhandene Artikel 4 Stück steht,
      dann hat der Typ halt nicht richtig gelesen, den er sah ja das alle Anzeigen vom gleichen Verkäufer, also dir kamen , so mein ich doch.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 18:56:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn man mehr verkauft, als man hat, macht man sich eben schadenersatzpflichtig.
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 19:04:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von ST1: Hi, aber wieso auf Schadensersatz, ihm ist doch kein Schaden entstanden, oder wie wird das von seinem Anwalt argumentiert ?
      Wenn schon in jeder Anzeige maximal vorhandene Artikel 4 Stück steht,
      dann hat der Typ halt nicht richtig gelesen, den er sah ja das alle Anzeigen vom gleichen Verkäufer, also dir kamen , so mein ich doch.


      problemkind hat aber 3 Kaufverträge à:

      "eine auktion mit 1 artikel zu 'meinem' vollen preis von über 300€ einzustellen,
      eine auktion mit 2 artikeln und kleinem rabatt und
      eine auktion mit 3 artikeln und etwas größerem rabatt"

      Also 6 Artikel zu liefern. Da liegt der Hase im berühmten Pfeffer. Google mal nach "Deckungskauf"...

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      Avatar
      schrieb am 05.05.14 19:15:31
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: auf eigenen Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 19:20:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.924.808 von Hopfenbluete am 05.05.14 19:15:31Ich nehme es zurück.

      Scheint ja 10x ein Messfehler zu sein.
      Habe nur quergelesen.

      Dennoch gönne ich es Dir ;)

      Man bietet halt einfach nicht mehr an, als man hat.
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 19:29:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.924.808 von Hopfenbluete am 05.05.14 19:15:31Da fühl ich mich doch gleich wie in der ebay-Community :D

      Der Käufer bzw. sein Anwalt kommt ihm ja aber nicht mit Gewerblichkeit (interessiert die eh nicht sonst käme statt Anwaltsbrief Einer vom Finanzamt...) sondern er fordert seine 2 "gekauften" Messdinger.

      Noch was @problemkind: ebay kann eine Transaktion nicht abbrechen - das beantragst Du als Verkäufer und der Käufer kann zustimmen oder ablehnen. Zugestimmt hat er sicher nicht also was wurde abgebrochen? :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 19:32:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      problemkind hat aber 3 Kaufverträge à:

      "eine auktion mit 1 artikel zu 'meinem' vollen preis von über 300€ einzustellen,
      eine auktion mit 2 artikeln und kleinem rabatt und
      eine auktion mit 3 artikeln und etwas größerem rabatt"

      Also 6 Artikel zu liefern. Da liegt der Hase im berühmten Pfeffer. Google mal nach "Deckungskauf"...[/quote]

      ja schon richtig, aber es stand wohl in jeder anzeige, maximal artikel 4 stück
      und da es zufällig der gleiche käufer war, muss er sich nicht dumm stellen, sondern erst nachfragen,da er ja die anzeige als käufer auch ganz lesen muss, oder es war eben sowieso von vornhinein absicht so was zu machen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 20:17:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.924.924 von ST1 am 05.05.14 19:32:20Das ist aber auch Humbug.

      Nur weil etwas irgendwo nur in haushaltsüblichen Mengen abgegeben wird, heisst das noch lange nicht das auch nur EIN Haushalt bedient wird...
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 20:22:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      um alle fragen auf einmal zu klären:
      ich habe einmal gemessen, dann 10 identische artikel anfertigen lassen, weil klar war, dass sie alle die gleichen maße haben müssen. nun passen alle nicht.
      mit gewerblich hat das nichts zu tun, wer läßt für über 6000€ anfertigen, um dann für die hälfte weiterzuverkaufen?
      nein, ebay kann nicht selbständig eine transaktion abbrechen, der käufer hat nicht zugestimmt, ebay hat aber gesagt, dass ich laut ebay-richtlinien einen fehler gemacht habe, der einen transaktionsabbruch auch dann rechtfertigt, wenn der käufer nicht zustimmt.
      ich verstehe, das schadenfreude etwas feines ist. habe sie selbst auch oft empfunden, in der regel aber eher, wenn jemand versucht hat, einen anderen übers ohr zu hauen oder sich einen unrechtmäßigen vorteil zu verschaffen. das habe ich aber hier nicht versucht.
      okey, es war dumm, unbedacht und was weiß ich alles noch, aber schadenfreude?
      naja, egal.
      jedenfalls danke, dass ihr euch die mühe gemacht habt, meinen sermon durchzulesen.....
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 20:59:57
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.925.204 von problemkind am 05.05.14 20:22:03Ebay ist einfach voll von Unwissenden.
      Ich kann Deinen Frust nachvollziehen, und auch verstehen.
      Aber Vertrag ist nunmal Vertrag.

      Verbuche es als Lehrgeld, oder lasse es auf einen Prozess ankommen.

      Der Begriff Rechtsverdreher kommt nicht von Ungefähr.
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 21:23:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.925.204 von problemkind am 05.05.14 20:22:03Du hast sicher einen rechtlichen Fehler gemacht.

      Für einen Prozess wäre es andererseits von Relevanz, dass
      die Auktion abgebrochen wurde, dass die Gebote sehr kalkuliert am Ende kamen, dass Du sofort per mail versucht hast, Dich um Schadensbegrenzung zu bemühen etc. Der Käufer dagegen hat sehr aktiv Deinen Fehler "ausgeweidet".
      Einen Prozess würdest Du vermtl nicht "gewinnen" - aber ein verständiger Richter könnte da aber auch etwas abwägen. Am Ende gehts weniger um den "Schaden" als um die Prozesskosten (und Zeit und Generve)... Wenn Dein Gegenüber einkalkulieren muss, davon selbst 25% zu zahlen, denkt er vielleicht auch noch zweimal nach, ob sich das wirklich alles lohnt.

      Der Schaden ist entstanden - ich würde eine gütliche Lösung erwägen und zur Prozessvermeidung einen kleinen "Schadensersatz" anbieten - gegen schriftliche Abstandsnahme von weiteren Schritten...
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 21:28:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      dafür ist es zu spät.
      ich bekam vom käufer einen mahnbescheid, habe dem wiedersprochen und nun 'ist' es vor dem amtsgricht.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 21:33:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.925.522 von problemkind am 05.05.14 21:28:24Der Widerspruch war goldrichtig - die Klagenummer muss er ertmal durchziehen und damit entstehen ihm ja zunächst die Kosten - Deine Chancen sehe ich so schlecht nicht aber sobald was vom Amtsgericht kommt: ab zum (Fach)Anwalt.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 21:37:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.925.568 von Corine am 05.05.14 21:33:53Noch was: unbedingt alles Speichern/Ausdrucken was mit den Auktionen zu tun hatte: Screens, Mailverkehr ect.

      Drücke Dir die Daumen!
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 21:42:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      vielen dank!
      Avatar
      schrieb am 06.05.14 07:45:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.924.664 von ST1 am 05.05.14 18:55:03
      Hi, aber wieso auf Schadensersatz, ihm ist doch kein Schaden entstanden, oder wie wird das von seinem Anwalt argumentiert ?

      Der Kläger wird sich die 2 fehlenden Teile woanders anfertigen lassen müssen. Und zwar teurer. Dieser Differenzbetrag zwischen ebay - Kauf und Anfertigung ist der entstandene Schaden.
      Avatar
      schrieb am 06.05.14 09:41:49
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Spam, Werbung
      Avatar
      schrieb am 06.05.14 17:07:28
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.925.568 von Corine am 05.05.14 21:33:53
      Deine Chancen sehe ich so schlecht ...

      Die Rechtslage ist eindeutig und nach der hat er überhaupt keine Chance.
      Avatar
      schrieb am 06.05.14 17:09:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      Heißt natürlich

      Deine Chancen sehe ich so schlecht nicht....
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.05.14 18:45:29
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.930.180 von niemwolf am 06.05.14 17:09:51Warum ich die Chancen nicht schlecht sehe ist zum Einen die Artikelbeschreibung, Zitat: "insgesamt biete ich 4 artikel an".

      problemkind hat den Käufer direkt nach Auktionsende nochmal darauf hingewiesen: er hat nur 4 Stück. Der Käufer hat gekauft, diese 4 Artikel abgeholt und bar bezahlt womit der Kaufvertrag abgeschlossen ist.

      Wenn ichs richtig verstehe kam er mit der Forderung also erst nachträglich aber da müsste man jetzt wissen, wie das Treffen abgelaufen ist bzw. wurden die 2 fehlenden Artikel überhaupt angesprochen? Da er ja die 3 Auktionen gewonnen hatte wurde über den Gesamtpreis der 4 Artikel sicher noch geschrieben/gesprochen.

      Falls bei der Abholung verhandelt wurde: waren Zeugen dabei?

      Alles gar nicht sooo glasklar.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.05.14 20:45:10
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.930.830 von Corine am 06.05.14 18:45:29Richtig, die Kontaktaufnahme unverzüglich nach der Auktion könnte eine Anfechtung darstellen. Juristisch nicht eindeutig, das Prozessrisiko liegt allein beim Kläger.
      Avatar
      schrieb am 06.05.14 21:45:01
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.927.194 von Zumba9925 am 06.05.14 09:41:49ich glaube nicht, dass er sich die teile hat anfertigen lassen. dann hätte er mit sicherheit den nachweis erbracht. außerdem hatte ich schon den günstigsten hersteller inklusive transport herausgefunden, den originalpreis minimal abgerundet und bei 10 artikeln natürlich rabatt bekommen..... hätte er sich die beiden artikel bei 'meinem' hersteller anfertigen lassen, würde er knapp 60€ mehr bezahlt haben, als von mir angegeben, (bei anderen noch mehr)das würde er mit sicherheit geltend machen....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.05.14 20:52:17
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.932.124 von problemkind am 06.05.14 21:45:01du brauchst Dir keine Sorgen zu machen. Es liegt nach meinem Verständnis kein gültiger Kaufvertrag über 6 Stück, sondern nur über 4 Stück vor.
      Google einfach mal unter Einigungsmangel. Von einem Einigungsmangel ist hier zweifelsfrei auszugehen, da Du sowohl vor Kaufabschluss als auch danach erklärt hast, dass Du keine 6 Stücke hast. Dazu bedarf es keines Anwalts.
      Du hast allenfalls gegen die AGB von Ebay verstoßen.
      Avatar
      schrieb am 10.05.14 21:15:37
      Beitrag Nr. 26 ()
      hm, das problem ist aber, dass es drei angebote/auktionen waren. klar, ich habe jedesmal gesagt, dass ich nur 4 artikel habe, aber ob das mit dem einigungsmangel wirklich zieht? die beispielfälle sind allesamt so vollkommen anders....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.05.14 22:00:19
      Beitrag Nr. 27 ()
      Deine 4 oder 6 Teile hätten auch durch Hagel, Feuer oder Hochwasser untergehen können. Das ist dann Pech für den Käufer. Sag einfach die Dinger sind dir geklaut worden.

      Da will dich einer abzocken; bleib cool und zeig ihm, daß Du mit ihm spielst, dann gibt er auf. Durchhaltevermögen hat so einer sicher nicht, denn dann könnte er es auch mit Arbeit versuchen. ;)
      Avatar
      schrieb am 11.05.14 00:15:39
      Beitrag Nr. 28 ()
      .... ich hab den typen gegoogelt - er liebt streit! wenn man jemanden schon in der lokalpresse findet.... wußte ich natürlich alles nicht vorher. naja, und jetzt sind wir vor gericht, da ich seinem mahnbescheid widersprochen hab. der typ hat echt kohle, hat sowas gar nicht nötig, macht das aus spaß und gehässigkeit. leider hab ich ganz und gar keine kohle....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.05.14 02:53:44
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.959.086 von problemkind am 11.05.14 00:15:39Der Ausgang des Verfahrens ist vollkommen offen. Die Beweislast für einen wirksamen Kaufvertrag liegt beim Kläger. Es gibt verschiedene Vorschriften, auf die der Richter sich stützen könnte, um die Klage abzuweisen. Wenn man keine Kohle hat, gibt´s das Armenrecht (Prozesskostenhilfe).
      Avatar
      schrieb am 11.05.14 13:12:03
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.958.666 von problemkind am 10.05.14 21:15:37"offener Kalkulationsirrtum" sollte Dir weiter helfen.
      Avatar
      schrieb am 12.05.14 17:13:43
      Beitrag Nr. 31 ()
      .... so, meine zeit zur klageerwiderung ist abgelaufen. ich danke allen, die sich die mühe gemacht haben, über mein problem nachzudenken und zu schreiben. ich rechne mit 6 wochen, bevor ich antwort kriege, aber ich werde mich mit dem (vorläufigen) ergebnis melden.
      ach ja - prozeßkostenhilfe ist leider nicht. (da geht es nicht darum, ob geld übrigbleibt für späße wie diesen, sondern was reinkommt....)
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 16:04:57
      Beitrag Nr. 32 ()
      ich hatte ja versprochen, mich zu melden, wenn es ergebnisse gibt (ich selbst finde es immer frustrierend, wenn google mich zu einer alten diskussion führt, bei der es eigentlich schon eine lösung geben müßte, meine neugierde aber nicht befriedigt wird...)
      es gibt aber noch keine ergebnisse. anscheinend ist der gegnerische anwalt nicht der hellste: er hat die klage beim falschen amtsgericht eingereicht, da er jedesmal 14 tage zeit bekommt, argumente für eine zuständigkeit des gerichts vorzubringen, die dann in zwei sätzen abgeschmettert werden, zieht sich diese 'zuständigkeitsprüfung' endlos hin....


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