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    Hab mal ne frage an die Community - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.09.19 23:47:20 von
    neuester Beitrag 24.09.19 17:50:41 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.312.521
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      schrieb am 23.09.19 23:47:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hab mir im Jahr 2007 Apple Aktien gekauft, in Deutschland ist der Gewinn Kapitalertragsteuer frei ( altbestand ), wie sieht es mit der US Amerikanischen Quellensteuer aus ? Muß ich 15% ( Doppelbesteuerungsabkommen ) 30 % Quellensteuer zahlen oder ist der Gewinn Steuer frei ( altbestand da vor 2016 gekauft ) ?
      Avatar
      schrieb am 24.09.19 06:48:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Quellensteuer ist doch nur auf Dividenden fällig und nicht auf einen eventuellen Kursgewinn.
      Wenn Kauf vor 2009 ist der Kursgewinn steuerfrei.

      Was das Ganze mit 2016 zu tun hat entschliesst sich mir. Aber du hast ja wie du schreibst 2007 gekauft und dann ist der komplette Veräusserungsgewinn steuerfrei.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.09.19 17:09:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 61.551.693 von 1erhart am 24.09.19 06:48:34
      Quellensteuer USA
      Danke für die Antwort, das mit der Deutschen Kapitalertragssteuer ist mir klar, es geht mir um die 30 % US Quellensteuer , die 2016 eingeführt wurde. Ist diese Steuer frei.
      Avatar
      schrieb am 24.09.19 17:50:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn du in Deutschland eine Aktie verkaufst, dann gilt in diesem Fall das deutsche Recht.
      Bis 31.12.08 Steuerfreier Altbestand, ab 01.01.09 deutsche Abgeltungssteuer plus Soli und Kist.

      Alle anderen Steuern gelten nur für Dividenden und Zinsen.

      Ich habe in den letzten Jahren zig Trades mit US-Aktien gemacht und nur deutsches Steuerrecht.

      Das einzige was wichtig ist dass deine Bank/Broker das Anschaffungsdatum auch gespeichert hat. Hier gab es bei Depotüberträgen in den ersten Jahren der Abgeltungssteuer immer wieder mal Probleme dass die genauen Anschaffungskosten nicht übertragen wurden bzw. konnten.

      Dann gilt eine eigene Versteuerung, aber auch diese hat mit einer Quellensteuer nichts zu tun.

      In diesem Fall greift die sogenannte Ersatzbesteuerung, heisst 30% vom Verkaufserlös werden als Gewinn herangezogen und mit deutscher Steuer verrechnet.


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