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    Ersatzbemessungsgrundlage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.03.21 12:51:46 von
    neuester Beitrag 06.03.21 12:32:10 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.343.697
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      schrieb am 02.03.21 12:51:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      folgende Ausgangssituation: Bei meiner depotführenden Bank habe ich einen ordentlichen Verlustverrechnungstopf. Dann erfolgte ein entgeltlicher Depotübertrag eines Wertpapiers. Da allerdings keine aktuellen Kurse vorhanden waren, erfolgte eine Besteuerung nach Ersatzbemessungsgrundlage, anstatt eines Verlustes wurde ein Gewinn festgestellt und dieser mit meinem Verlustverrechnungstopf verrechnet, so dass keine Steuern anfielen aber sich der Verlustverrechnungstopf reduzierte.

      In der Steuerbescheinigung wurde dieser fiktive Gewinn benannt. Die Bank sagte, ich sollte den Verlust aus dem Wertpapier später mit der Steuererklärung feststellen lassen. Das Finanzamt sagt, die Bank müsse den Verlust feststellen. Wer hat Recht?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.03.21 14:35:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vielleicht mal @taxadvisor fragen....

      Ich setze ihn hier mal rein, vielleicht liest er ja mit.
      Avatar
      schrieb am 02.03.21 15:26:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      guse,
      die Bank hat getan, was sie sollte. Ich würde dem FA einen Kontoauszug vorlegen, aus dem hervorgeht, wie viel du von dem Käufer deiner kurslosen Aktien erhalten hast. Dann solltest du eine Verlustbescheinigung vom FA bekommen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.03.21 09:51:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.267.731 von alzwo am 02.03.21 15:26:22
      Zitat von alzwo: guse,
      die Bank hat getan, was sie sollte. Ich würde dem FA einen Kontoauszug vorlegen, aus dem hervorgeht, wie viel du von dem Käufer deiner kurslosen Aktien erhalten hast. Dann solltest du eine Verlustbescheinigung vom FA bekommen.

      Danke alzwo, sehe ich auch so. Mal sehen, wie sich das FA da anstellt ;-)
      Avatar
      schrieb am 05.03.21 22:10:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.265.052 von guse am 02.03.21 12:51:46
      Zitat von guse: Hallo zusammen,

      folgende Ausgangssituation: Bei meiner depotführenden Bank habe ich einen ordentlichen Verlustverrechnungstopf. Dann erfolgte ein entgeltlicher Depotübertrag eines Wertpapiers. Da allerdings keine aktuellen Kurse vorhanden waren, erfolgte eine Besteuerung nach Ersatzbemessungsgrundlage, anstatt eines Verlustes wurde ein Gewinn festgestellt und dieser mit meinem Verlustverrechnungstopf verrechnet, so dass keine Steuern anfielen aber sich der Verlustverrechnungstopf reduzierte.

      In der Steuerbescheinigung wurde dieser fiktive Gewinn benannt. Die Bank sagte, ich sollte den Verlust aus dem Wertpapier später mit der Steuererklärung feststellen lassen. Das Finanzamt sagt, die Bank müsse den Verlust feststellen. Wer hat Recht?


      Mit dem Kaufbeleg und den ergänzenden Belegen (privater Kaufvertrag) HAT das Finanzamt die Steuerbemessungsgrundlage zu korrigieren und den Verlust festzustellen. Wenn schon die Ersatzbemessungsgrundlage ausgewiesen wird, welches Finanzamt verweist denn dann noch auf die Bank? Die Ersatzbemessungsgrundlage ist speziell für die Fälle, die in der Veranlagung korrigiert werden MÜSSEN....

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort

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      schrieb am 06.03.21 12:32:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.336.473 von Taxadvisor am 05.03.21 22:10:36
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von guse: Hallo zusammen,

      folgende Ausgangssituation: Bei meiner depotführenden Bank habe ich einen ordentlichen Verlustverrechnungstopf. Dann erfolgte ein entgeltlicher Depotübertrag eines Wertpapiers. Da allerdings keine aktuellen Kurse vorhanden waren, erfolgte eine Besteuerung nach Ersatzbemessungsgrundlage, anstatt eines Verlustes wurde ein Gewinn festgestellt und dieser mit meinem Verlustverrechnungstopf verrechnet, so dass keine Steuern anfielen aber sich der Verlustverrechnungstopf reduzierte.

      In der Steuerbescheinigung wurde dieser fiktive Gewinn benannt. Die Bank sagte, ich sollte den Verlust aus dem Wertpapier später mit der Steuererklärung feststellen lassen. Das Finanzamt sagt, die Bank müsse den Verlust feststellen. Wer hat Recht?


      Mit dem Kaufbeleg und den ergänzenden Belegen (privater Kaufvertrag) HAT das Finanzamt die Steuerbemessungsgrundlage zu korrigieren und den Verlust festzustellen. Wenn schon die Ersatzbemessungsgrundlage ausgewiesen wird, welches Finanzamt verweist denn dann noch auf die Bank? Die Ersatzbemessungsgrundlage ist speziell für die Fälle, die in der Veranlagung korrigiert werden MÜSSEN....

      Gruß
      Taxadvisor


      Danke, so sehe ich das auch. Da frage ich mich, ist das Absicht oder tatsächlich Unwissenheit vom FA.


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