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    Bestechungsgelder immernoch steuerlich absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.00 23:16:42 von
    neuester Beitrag 18.08.00 17:03:16 von
    Beiträge: 10
    ID: 195.829
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      schrieb am 25.07.00 23:16:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe mal gehoert, dass deutsche Firmen, die international taetig sind, Bestechungsgelder unter bestimmten Voraussetzungen absetzen koennen. Ist das so richtig, stimmt das noch, oder wurde das mal geaendert?
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 23:24:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was sind schon Bestechungsgelder? Geschäftsessen, Geschenke, Sexflüge?
      Aber es stimmt all das ist steuerlich absetzbar!
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 23:44:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Welche Voraussetzungen sollen das denn sein? Die Mafia hat mich bedroht ich hatte keine Wahl? Der böse Onkel mit der Pistole wollte mir meine Zahlung nicht quittieren?
      Avatar
      schrieb am 26.07.00 18:33:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bei Voraussetzungen dachte ich z.B. an bestimmte Laender.
      "In diesem Staat laeuft ohne `Geschenke` nichts, da kann
      ich das absetzen"
      Avatar
      schrieb am 29.07.00 10:06:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bestechnungsgelder waren meiner Ansicht noch nie "steuerlich" absetzbar!!!!!!!!

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      schrieb am 29.07.00 11:11:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      hi,

      so unglaublich das klingt, aber es gab die Möglichkeit Bestechungsgelder gewinnmindernd abzusetzten. Wie gesagt: gab.

      Aber ruf doch einfach mal beim Finanzamt an, die werden dir das schon sagen. Die müssen dich nämlich, genau wie ein Steuerberater, unterstützen (aber kostenlos). Ich weiß bloß wie das mit Haftungsansprüchen bei Falschberatung aussieht.

      Bye, bye
      Dirk
      Avatar
      schrieb am 29.07.00 14:03:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich Trottel muss mich korrigieren! Bestechungsgelder konnten abgesetzt werden, wenn der Empfänger (Kohl lässt grüssen!) genannt wurde!
      Avatar
      schrieb am 29.07.00 16:45:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die gesetzliche Regelung zu korrumpierenden ist in § 4 Abs.5 Nr.10 EStG enthalten. Ausführungen zum Inhalt finden sich z.B. in einem Aufsatz von ORR Stapf, Der Betrieb 2000, Heft 22, S.1092. Einfach mal in einer Bibliothek nachlesen.
      Avatar
      schrieb am 01.08.00 21:44:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      Vielen Dank fuer die Tips und auch die Links im anderen Thread!
      Mit dem Nachschauen in der Bibliothek ist das immer so eine
      Sache, wenn man sich gerade ein paar tausend Km von diesen
      entfernt befindet. :) Ich bin leider auf elektronische Medien
      angewiesen. Oder Gott sei Dank. Eigentlich finde ich die eh
      bequemer.
      Avatar
      schrieb am 18.08.00 17:03:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bin jetzt mal drüber gestolpert. Seit 1996 abgeschafft.


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