hilfe, die erben fallen über mich her - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.09.00 15:28:29 von
neuester Beitrag 30.09.00 14:59:39 von
neuester Beitrag 30.09.00 14:59:39 von
Beiträge: 5
ID: 252.206
ID: 252.206
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 528
Gesamt: 528
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
02.05.24, 18:44 | 412 | |
heute 03:16 | 240 | |
vor 1 Stunde | 232 | |
24.05.13, 08:11 | 207 | |
01.05.24, 18:36 | 197 | |
gestern 18:18 | 162 | |
heute 01:38 | 151 | |
gestern 22:24 | 143 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.440,00 | +1,28 | 298 | |||
2. | 2. | 165,15 | -3,56 | 142 | |||
3. | 4. | 4,4000 | +12,82 | 104 | |||
4. | 3. | 10,660 | +0,76 | 95 | |||
5. | 6. | 0,1960 | 0,00 | 65 | |||
6. | 5. | 6,8400 | -1,16 | 64 | |||
7. | 7. | 11,578 | -7,14 | 56 | |||
8. | 8. | 6,7190 | -1,16 | 54 |
hallo allerseits,
habe ein "kleines" problem; habe im vergangenen jahr von einem verwandten ein grundstück erworben,
und auch bezahlt.
anschliessend hat sich der verkäufer es sich mit dem geld anders überlegt und mir eröffnet, dass
er mir den gezahlten geldbetrag schenken wolle. da ich kontovollmacht hatte (der verwandte ist gehbehindert)
hat er mir gesagt, dass ich mir das geld vom konto wieder abheben dürfe, was ich daraufhin auch
getan habe.
der gute ist dann vor ein paar tagen verstorben, und nun fallen die verwandten über mich her, da die
diesen vorgang wohl mitbekommen haben, mir aber dieses geschenk wohl nicht gönnen und behaupten
ich habe dieses geld im rahmen meiner kontovollmacht veruntreut.
ich habe zwar noch einen zeugen, der den vorgang von dem grosszügigen geber unabhängig erzählt bekommen hat,
aber reicht das? können die erben von mir wirklich die herausgabe verlangen?
wer weiss rat?
habe ein "kleines" problem; habe im vergangenen jahr von einem verwandten ein grundstück erworben,
und auch bezahlt.
anschliessend hat sich der verkäufer es sich mit dem geld anders überlegt und mir eröffnet, dass
er mir den gezahlten geldbetrag schenken wolle. da ich kontovollmacht hatte (der verwandte ist gehbehindert)
hat er mir gesagt, dass ich mir das geld vom konto wieder abheben dürfe, was ich daraufhin auch
getan habe.
der gute ist dann vor ein paar tagen verstorben, und nun fallen die verwandten über mich her, da die
diesen vorgang wohl mitbekommen haben, mir aber dieses geschenk wohl nicht gönnen und behaupten
ich habe dieses geld im rahmen meiner kontovollmacht veruntreut.
ich habe zwar noch einen zeugen, der den vorgang von dem grosszügigen geber unabhängig erzählt bekommen hat,
aber reicht das? können die erben von mir wirklich die herausgabe verlangen?
wer weiss rat?
Alle Schenkungen können von den Erben angefochten werden, sofern es nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Sollte es sich um das einzige Vermögen den Verstorbenen handeln, werde alle Erben ihre Pflichtteilsansprüche gegen Dich geltend machen.
Hast Du wenigsten einen Schenkungsvertrag? Wenn nicht, sieht es schlecht für Dich aus.
Gehe lieber mal zu einem Anwalt.
Hast Du wenigsten einen Schenkungsvertrag? Wenn nicht, sieht es schlecht für Dich aus.
Gehe lieber mal zu einem Anwalt.
zunächst mal zur Abrundung des Sachverhalts eine Frage:
Wie hast du es denn mit der Schenkungssteuer gehalten?
Gruss
NmA
Wie hast du es denn mit der Schenkungssteuer gehalten?
Gruss
NmA
also es handels sich nur um einen kleinen teil des gesamtvermögens; mit dem pflichteilsargument kann da wohl niemand
kommen, den wird ein jeder auf jeden fall noch bekommen,
mit der schenkungssteuer befasst sich derzeit mein steuerberater. Oder muss ich am nächsten tag nach der
schenkung zum finanzamt laufen und mich offenbaren?
was ist, wenn das fa die schenkungssteuer kassiert hat, und ich das ganze zurückgeben muss? krieg ich da auch meine
steuer wieder, oder bin ich dann doppelt a......?
kommen, den wird ein jeder auf jeden fall noch bekommen,
mit der schenkungssteuer befasst sich derzeit mein steuerberater. Oder muss ich am nächsten tag nach der
schenkung zum finanzamt laufen und mich offenbaren?
was ist, wenn das fa die schenkungssteuer kassiert hat, und ich das ganze zurückgeben muss? krieg ich da auch meine
steuer wieder, oder bin ich dann doppelt a......?
@rolf
Du hast doch einen Steuerberater eingeschaltet. Alle deine Fragen muß er aus dem Gedächtnis oder nach einem kurzen Blick in das ErbStG beantworten können.
Du hast doch einen Steuerberater eingeschaltet. Alle deine Fragen muß er aus dem Gedächtnis oder nach einem kurzen Blick in das ErbStG beantworten können.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
298 | ||
142 | ||
103 | ||
95 | ||
64 | ||
64 | ||
56 | ||
54 | ||
43 | ||
42 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
42 | ||
40 | ||
33 | ||
31 | ||
27 | ||
26 | ||
23 | ||
22 | ||
21 | ||
21 |