US-Gericht verbietet Napster Tausch von Musik mit Copyright - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.02.01 19:48:24 von
neuester Beitrag 12.02.01 20:12:23 von
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US-Gericht verbietet Napster Tausch von Musik mit Copyright
San Francisco (vwd/AP) - Ein Berufungsgericht in San Francisco hat
entschieden, dass der Internet-Tauschring Napster den Austausch von
urheberrechtlich geschütztem Material einstellen muss. Damit bestätigte das
Gericht am Montag im Wesentlichen ein Urteil vom Juli 2000, das auf Antrag
der Musikindustrie erging, später auf Antrag von Napster aber wieder
aufgehoben wurde. Ferner entschieden die drei Bundesrichter, die Tauschbörse
könne für die Verletzung von Urheberrechten verantwortlich gemacht werden.
Das Unternehmen müsse verhindern, dass seine Nutzer Zugang zu
urheberrechtlich geschütztem Material erhielten, heißt es in dem 58-seitigen
Urteil. Napster hatte darauf verwiesen, ein solches Urteil bedeute die
Schließung des Unternehmens. Der Verband der US-Musikindustrie (RIAA)
wertete die Entscheidung als klaren Sieg. Die RIAA-Vorsitzende Hilary Rosen
sagte, das Gericht habe in jedem Punkt dem Antrag des Verbands stattgegeben.
Die fünf Unternehmen Sony, Warner, BMG, EMI und Universal hatten das
kalifornische Unternehmen im Dezember 1999 verklagt und ihm den illegalen
Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Musikwerken vorgeworfen. Der RIAA
bezifferte seine Verluste damals auf mehr als 300 Mio USD. Im Herbst
vergangenen Jahres ist Napster eine Allianz mit dem Bertelsmann-Konzern
eingegangen. Daraufhin zog BMG, die Bertelsmann Music Group, ihre Klage
zurück. In der Verbindung mit Bertelsmann soll das bisher kostenlos genutzte
Netz in ein Abonnement-System umgewandelt werden. Von den Einkünften sollen
Urheberrechtsgebühren an die Copyright-Inhaber gezahlt werden.
vwd/12.2.2001/ces
San Francisco (vwd/AP) - Ein Berufungsgericht in San Francisco hat
entschieden, dass der Internet-Tauschring Napster den Austausch von
urheberrechtlich geschütztem Material einstellen muss. Damit bestätigte das
Gericht am Montag im Wesentlichen ein Urteil vom Juli 2000, das auf Antrag
der Musikindustrie erging, später auf Antrag von Napster aber wieder
aufgehoben wurde. Ferner entschieden die drei Bundesrichter, die Tauschbörse
könne für die Verletzung von Urheberrechten verantwortlich gemacht werden.
Das Unternehmen müsse verhindern, dass seine Nutzer Zugang zu
urheberrechtlich geschütztem Material erhielten, heißt es in dem 58-seitigen
Urteil. Napster hatte darauf verwiesen, ein solches Urteil bedeute die
Schließung des Unternehmens. Der Verband der US-Musikindustrie (RIAA)
wertete die Entscheidung als klaren Sieg. Die RIAA-Vorsitzende Hilary Rosen
sagte, das Gericht habe in jedem Punkt dem Antrag des Verbands stattgegeben.
Die fünf Unternehmen Sony, Warner, BMG, EMI und Universal hatten das
kalifornische Unternehmen im Dezember 1999 verklagt und ihm den illegalen
Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Musikwerken vorgeworfen. Der RIAA
bezifferte seine Verluste damals auf mehr als 300 Mio USD. Im Herbst
vergangenen Jahres ist Napster eine Allianz mit dem Bertelsmann-Konzern
eingegangen. Daraufhin zog BMG, die Bertelsmann Music Group, ihre Klage
zurück. In der Verbindung mit Bertelsmann soll das bisher kostenlos genutzte
Netz in ein Abonnement-System umgewandelt werden. Von den Einkünften sollen
Urheberrechtsgebühren an die Copyright-Inhaber gezahlt werden.
vwd/12.2.2001/ces
ich habe eh imesh :-))
@mr_bear:
thx for info. Wann tritt das Urteil in Kraft, ist Berufung möglich?
MPPP is gut gestiegen, aber von den Tageshöchstständen einiges entfernt.
thx for info. Wann tritt das Urteil in Kraft, ist Berufung möglich?
MPPP is gut gestiegen, aber von den Tageshöchstständen einiges entfernt.
deshalb napstere ich heut auch so fleissig...
@mr baer!
Ist diese Nachricht für musucmusicmusic von Bedeutunng???
Ich glaube ja!!!
Bitte um Meinungen hierzu.
f.y.t kerveros
Ist diese Nachricht für musucmusicmusic von Bedeutunng???
Ich glaube ja!!!
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