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    MBX - Bawe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.03.01 22:33:07 von
    neuester Beitrag 04.03.01 23:19:00 von
    Beiträge: 6
    ID: 352.396
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      Avatar
      schrieb am 04.03.01 22:33:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo alle"
      meine Ansichten an das Bawe
      .......
      ich habe kürzlich in einem Board erfahren, daß der Fa. Meta-Box verboten wurde, zu behaupten, dass dem
      Bawe Auftrags-/Vertragsunterlagen vorgelegt worden seinen.
      Dies wurde damit begründet, dass sich angeblich die besagt Firma damit vorhandene Aufträge aufwerten oder
      legitimieren wolle. Und das Bawe möchte so etwas nicht
      Ich erkenne eine klare Imparität im Verhalten des Bawe.
      Man begibt sich auf die Seite von Personen, die zum "Kampf gegen Meta-Box" blasen!.
      Ich darf begründen, indem ich die Vorgänge resümiere:
      1) aufgrund eines gewissen Kursverfalls (verursacht durch ein verschlechtertes Ergebnis für 2000, welches auf
      ....Umsatzverschiebungen beruht) haben verschiedene, verärgerte Investoren (bzw. ehemalige Investoren)
      .... Anzeigen unterschiedlicher Art erstattet. Insbesondere sollen gemeldete Großaufträge angeblich nicht
      .... echt sein. (diese Echtheit wird im Übrigen deswegen bezweifelt, da die Höhe der Aufträge außergewöhn-
      .... lich ist und deshalb eine Kurssteigerung im GJ 2000 bewirkt hatte - gegen den damaligen allgemeinen
      ....Trend.
      .... Aufgrund dieser gegen allgemeine Trends erfolgten Kursbewegung war die Aktie in ein ganz besonderes
      .....Publikumsinteresse geraten. Die Aktie war geliebt und gehasst worden, da der Anlegermarkt psychologisch
      ..... immer wieder "Stars" und "Nieten" sucht und besonders hervorhebt.
      2) diese unzufriedenen Personen haben über den Rechtsweg einen Kampf gegen die Fa. Metabox eröffnet.
      .... - unter anderem waren bei Ihrer Institution Anzeigen erstattet worden, in denen insbesondere behauptet
      .... wurde, daß 3-4 Adhoc-Meldungen über Großverträge/-aufträge nicht ehrlich seien, d.h. die Großverträge
      .... (Großverträge bedeuten hier nicht nur Aufträge, sondern auch Vorverträge oder andere vertragliche
      ..... im Wirtschaftsverkehr üblichen Vereinbarungen einer engeren Zusammenarbeit).
      3) dieser "Kampf" beschränkte sich aber nicht nur auf eine stille Anzeig bei Ihrer Institution zwecks Klärung
      .... der Verhältnisse, sondern diese Anzeigen waren begleitet von Pressemeldungen.
      .... Diesen Presse- bzw. öffentlichen Meldungen spannten die "neutral" ermittelnden Behörden wie das Bawe
      .... stark vor den Karren der Kritiker.
      ..... z.B. dergestalt: die Fa. Meta-Box sei kriminell - sogar das Bawe ermittelt schon!!!
      .... (wobei das Bawe lediglich unkontrollierten Anzeigen nachgehen mußte - kraft ihres Amtes)
      4) in der Presse etc. wurde die Fa. Meta-Box direkt angegriffen - unter anderem mit der Begründung,
      .... daß ja sogar das Bawe bereits ermittele. Also müsse doch was faul (illegal) sein.
      5) in unserem Rechtsstaat muß man sicherlich nicht jede Anschuldigung ohne jegliche Widerrede und
      .....Verteidigung hinnehmen.
      .... Demgemäß bestätigte die Fa. Meta-Box den Tatsachen entsprechend, daß das Bawe richtigerweise
      ..... ermittle. Dabei seien die den Kern des Disputs betreffenden Aufträge zur Einsicht vorgelegt worden.
      ..... Gleichzeitig habe das Bawe aufgrund dieser Verteidigungshandlung (Vorlage bestimmter Auftrags-
      ..... unterlagen) keinen Anlaß gesehen, die Fa. Meta-Box rechtlich zu attackieren.
      Man muß deutlich hervorheben, daß es sich hier um einen Verteidigungmechanismus der Fa.
      Meta-Box handelt - nicht um einen Marketing-Trick/Profilierungs-Trick.
      Ungeachtet Ihrer hochrespektablen Institution will ein Unternehmen der noch wirklich freien
      Wirtschaft wie Meta-Box wahrscheinlich (meine subjektive Meinung) nicht das mindeste mit
      Ihnen zu tun haben - aber nicht, weil man diesen angeblichen "Dreck am Stecken" hätte.
      Schon gar nicht hat man es nötig, sich damit zu profilieren, Ihnen eine Wirtschaftprüfer-ähnliche
      Aufgabe zu unterstellen, Inhalte operativer Geschäfte zu prüfen und zu bestätigen.
      ..
      Doch von Ihrer Institution wird durch Ihr Kommentarverbot genau das unterstellt:
      Meta-Box benutze Ihre neutrale Institution, um eventuell??? fragliche oder (von ganz bösartigen
      Zungen behauptet) völlig aus der Luft gegriffene Verträge/Aufträge zu legitimieren
      - und das sogar mit der Absicht, Nichtvorhandenes zum Aktionärsbetrug und zur persönlichen
      .. Bereicherung zu verfälschen.
      ..
      Sie stellen sich damit auf die Seite von gewissen aggressiven Personen/Organen.
      Sie haben mit Ihrem Verbot, daß die Fa. Meta-Box Tatsachen rezitiert (nämlich
      Ihr Einblick in Auftrags-/Vertragsunterlagen), dieser Firma eine normale, kommunkative Möglichkeit der
      Verteidigung genommen.Immerhin wurde nicht von der Fa. Meta-Box der erste Schritt begangen, das Bawe
      als quasi "Zeuge" für Vertragsdokumente einzuspannen, sondern das Bawe wurde
      zu allererst von den Personen vor deren Karren gespannt, die der Fa. Meta-Box
      zusetzen wollten (und wollen) - indem Lügen unterstellt werden.
      ..
      Wieso kann das Bawe so imparitär handel, sich von marktschreierischen Anklägern
      (nachgewiesenermaßen zum Teil neidische Mitbewerber - zum Teil totunglückliche
      ehemalige Aktionäre die mein persönliches volles Mitgefühl haben)
      als ermittende Behörde mit dem Fluidum, in einerBetrugssache tätig zu sein, nennen zu lassen,
      sich aber von dem Beschuldigten (Meta-Box) nicht nennen zu lassen, wenn es darum
      geht, daß man Dokumente eingesehen hat.
      Man darf sich also im Staate BRD nicht mehr verteidigen!!!!
      ...
      Was würden Sie persönlich denn wohl tun, wenn in Ihrem Umfeld eine Person öffentlich
      behaupten würde, Sie würden keine Steuern bezahlen (-und Sie auch dementsprechen angezeigt
      worden wären).
      Man unterstellt Ihnen in irgendeinem Zusammenhang, daß Sie Steuern verschleiern/hinterziehen.
      .... Sicherlich liegt es für Sie als Beschuldigtem am nächsten, diese unverfrohrene Person an
      .... das Finanzamt zu verweisen. Der dortige Sachbearbeiter hätte ja schließlich Ihre Steuer-
      .....erklärung.
      Diese Person läst es aber nicht auf sich beruhen - es wird weiter in den Medien behauptet,
      daß der Herr "Müller" sicherlich Steuern hinterziehen würde. Ihr öffentliches Image ist bereits
      ernsthaft berührt.
      .. Sie möchten sich natürlich nachhaltiger wehren und geben bekannt, daß Ihre Steuererklärung
      .. am soundsovielten abgegenben worden sei - mit allen zugehörigen Unterlagen.!!!
      Jetzt kommt Ihr Finanzamt und sagt, daß Ihre Aussage, Sie hätten die Unterlagen an das
      FA weitergegeben, von Ihnen nicht öffentlich bekanntgegeben werden dürfe - man könne
      daraus schließen, daß Ihre Steuererklärung mit allen rechtlichen Inhalten ordnungsgemäß sei
      - und das will das Finanzamt so nicht.
      Ihr Anschuldiger darf aber weiter in aller Öffentlichkeit behaupten, daß Sie Ihre Steuern nicht
      korrekt zahlen.
      ..
      Für mich eine extreme Imparität oder Ungerechtigkeit.
      ..
      Warum aber überhaupt?
      Hängen öffentliche Amtsbereiche ihr "Fähnchen" mittlerweile in den Wind?
      ..
      Wo ist der Unterlassungszwang gegenüber den Anklägern, die bislang
      keinerlei Grundlage nachweisen können?

      Bitte um Stellungnahme
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 22:39:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      hey logo8, sehr gut!!
      Das BaW verhält sich in einer Weise, daß es aufpassen muß, daß nicht demnächst der Spiegel oder das Handelsblatt darüber berichten, daß BaW-Angestellte in Kenntnis der Seriosität der MBX Ag negativ den Kurs beeinflussende Dinge in die Welt setzen, um sich billig mit Aktien eindecken zu können.
      Best
      lark
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 22:52:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      das bawe möchte mit seiner unterlassungsverfügung wohl lediglich verhindern, das nach dem beispiel mbx plötzlich alle in deutschland börsennotierten gesellschaften irgendwelche (vor)verträge vorlegen um danach eine art "amtlich geprüften bestätigungsausweis" für ebendiese vorweisen zu können.

      dazu wäre es weder personell noch finanziell in der lage, und das ist auch nicht aufgabe des bawe.

      dass jemand eine anzeige beim bawe publik macht ist hingegen beim besten willen nicht zu verhindern.

      dem bawe zu unterstellen, sein fähnchen nach dem wind zu hängen und damit mbx schaden zu wollen halte ich für schlicht kurios.

      mfg,

      r :)
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 22:54:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      @logo8

      Super Beitrag! Sehe ich genauso.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 23:00:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Einfach super und auf den Punkt gebracht.
      Schick das doch zum BAWE oder an verschiedene Presseorgane.
      Vielleicht gibt es ja welche die das drucken würden.

      Mit besten Grüßen Gunsi,

      Ein von den Machenschaften der Gesellschaft Enttäuschter.

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      Avatar
      schrieb am 04.03.01 23:19:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      hallo
      danke für euren kick-back
      ...
      ich habe den Text an das BAWE per e-mail geschickt
      - allerdings fraglich, was die Herren/Damen
      daraus resümieren.
      good luck


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