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    Foris finanziert Sammelklage gg HVB - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.04.02 15:08:52 von
    neuester Beitrag 15.04.02 09:27:44 von
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    ID: 575.592
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      Avatar
      schrieb am 10.04.02 15:08:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Um 13:30 im ZDF: Ich habe nur mit einem Ohr hingehört, keine Garantie. Es geht um die Immobiliengeschäfte an der Haustür, die jetzt vom BGH als ungültig erklärt worden sind. Streitwert einige Mrd. Sammelklage (ca 3000 Betroffene) in USA, weil dort die Herausgabe von belastendem Material erzwungen werden kann. Neben Schadensersatz droht auch eine Geldstrafe.

      Mehr weiß ich nicht, habe die Meldung nirgendwo bestätigt gesehen.
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 16:27:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      von der Homepage, erklärt auch die plötzlichen Umsätze!

      FORIS AG Berlin, Bonn, Frankfurt, München, New York 10.4.2002


      Neue Immobilienklagen gegen die HypoVereinsbank in den USA



      Die FORIS AG finanziert Klageverfahren mehrerer amerikanischer Staatsbürger gegen die HypoVereinsbank in den USA. Zahlreiche Amerikaner haben, so wie Deutsche Staatsbürger auch, nicht werthaltige Immobilien erworben, die zu 100% von der HypoVereinsbank finanziert wurden. Während die Anleger davon ausgingen, dass es sich bei dem voll finanzierten Kaufpreis um den reinen Wert der Immobilie handelte, wurden tatsächlich hohe Provisionszahlungen mitfinanziert. Gestützt auf diesen Sachverhalt sind bereits in Deutschland Klageverfahren gegen die HypoVereinsbank anhängig. Bislang beharrte die HypoVereinsbank darauf, sie habe keine Kenntnis von den Aktivitäten der Kreditvermittler gehabt, müsse sich diese nicht zurechnen lassen, und außerdem berühre selbst eine etwaige Nichtigkeit der Darlehensverträge die eigentlichen notariellen Erwerbsverträge nicht.

      Gestern entschied der BGH, dass die Kreditverträge jedenfalls dann, wenn Sie als Haustürgeschäft geschlossen wurden, dem Haustürwiderrrufsgesetz unterfallen. Wurden die Anleger demnach nicht auf ihre Widerrufsmöglichkeit hingewiesen, können die Darlehensverträge mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit ohne Fristerfordernis widerrufen werden. Allein dieser formale Aspekt gibt zahlreichen Geschädigten berechtigte Hoffnung, ihre finanzielle Notlage zu beheben.

      Mit dem Klageverfahren in den USA rechnen sich die amerikanischen Geschädigten eigenständige zusätzliche Erfolgschancen aus. Zum einen wird dem Verbraucherschutz im amerikanischen Rechtssystem ein höherer Stellenwert beigemessen, zum anderen ist die Beweissituation für den Kläger vor amerikanischen Gerichten deutlich besser als in Deutschland. Hier wird die HypoVereinsbank selbst interne Unterlagen vorlegen müssen. In Deutschland ist dies nicht der Fall, sondern alleinige Aufgabe des Klägers. Genau dies war für die Kläger aber besonders schwierig. Erst nachdem nun auch in Deutschland belastende Zeugenaussagen und Dokumente vorliegen, steigen - unabhängig von der neuesten BGH-Rechtsprechung - auch die weitergehenden Chancen der hiesigen Kläger zur Rückabwicklung nicht nur des Darlehensvertrages sondern des gesamten Immobiliengeschäftes. Außerdem gibt es in den USA die Möglichkeit des Gerichtes, bei einer etwaigen Verurteilung aus Deliktsrecht, die Beklagte mit sogenannten "punitive damages" zu belegen.

      Die FORIS AG hat von Anfang an Verfahren in Deutschland finanziert, weil sie die Erfolgsaussichten auch der deutschen Kläger positiv beurteilt, sich aber darauf eingestellt, dass diese Verfahren alle Instanzen durchlaufen werden. An dem gestrigen Verfahren hat sich gezeigt, dass es sogar einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bedurfte, um eine Kehrtwende in einem Bereich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes herbei zu führen. Weitere Musterprozesse werden offensichtlich erforderlich sein, um die Kläger endgültig von ihrem Immobiliendesaster zu befreien.

      Weitere Informationen: FORIS AG, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn, Tel. 0228- 957 50 22, Fax: 0228- 957 50 27, eMail: bonn@foris.de, Internet: www.foris.de
      Avatar
      schrieb am 10.04.02 20:43:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Sammelklage in Bushcountry betrifft meines Wissens nur 20-30 Leute, aber immerhin.

      Hört sich gut an .

      :)
      Avatar
      schrieb am 11.04.02 15:30:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ha,-
      darauf warte ich schon seit Jahren:
      "punitive damages" für diesen Laden!

      Hoffentlich werden sie harpjuniert!!!

      Ja,auch dieses Unternehmen wird lernen,daß man zwar in <Deutschland ungestraft Leute betrügen darf,
      aber eben nicht in USA , einer der wenigen Vorteile,die das Land unbestreitbar hat.
      Muß man hier für sein Geld arbeiten,reicht es dort,sich den Kaffee über`n Sack zu schütten ;) :D

      Gruß
      Elwood
      Avatar
      schrieb am 15.04.02 09:27:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und nächste Woche gibt es die Zahlen:

      26. April Veröffentlichung des 3-Monatsberichts 2002

      31. Mai Hauptversammlung 2002


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