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    haffa - eine weitere rot/grün posse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.08.02 08:45:43 von
    neuester Beitrag 05.08.02 12:04:14 von
    Beiträge: 13
    ID: 615.608
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      schrieb am 05.08.02 08:45:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      wenn unfähigkeit und versagen dieser rot- grün auf der ganzen linie versager eines weiteren beweises bedürfte,
      hier ist er:

      aus EuramS:

      Seit kurzem dürfte Haffa sein Luxus-leben sogar doppelt genießen. Denn die Gefahr, dass er zusammen mit Bruder Florian wegen Kursbetrugs und bewusster Bekanntgabe falscher Halbjahreszahlen für maximal drei Jahre hinter Gittern muss, ist stark gesunken. Der Grund liegt ausgerechnet im so genannten 4. Finanzmarktförderungsgesetz, das seit Anfang Juli in Kraft ist. Das Gesetz sollte eigentlich für schärfere Regeln bei solchen Dingen wie Kursbetrug sorgen. Doch ausgerechnet im Aufsehen erregenden Fall Haffa scheint nach EURO-Informationen die neue Norm das Gegenteil zu bewirken.

      Es geht um Ad-hoc Mitteilungen. Bislang mussten die ermittelnden Beamten nachweisen, dass falsche Meldungen "geeignet" waren, den Aktienkurs zu beeinflussen. Seit 1. Juli gilt: Um eine Straftat zu beweisen, muss die Staatsanwaltschaft gemäß Paragraf 38 Wertpapierhandelsgesetz (WphG) stichhaltig darlegen, dass die Ad-hoc tatsächlich den Kurs beeinflusst hat - und das ist nach Ansicht der Beamten im Fall Haffa äußerst schwierig. Laut Strafgesetzbuch ist bei einer Änderung des Gesetzeslage zudem das mildere Gesetz anzuwenden. Der alte Straftatbestand - also die Formulierung einer falschen Ad-hoc, die "geeignet" ist den Kurs zu beeinflussen - wird nun aber nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet. Und darauf steht lediglich eine Geldbuße, die sich mit maximal 2,5 Millionen Euro allerdings gewaschen hat.

      Haffa dürfte eine solche Summe kalt lassen. Für den Verkauf des 24,8-Prozent-Anteils an Werner Klatten soll er Branchengerüchten zufolge 100 Millionen Euro eingestrichen haben. Auch für klagende Privatanleger kann die Gesetzesänderung schwerwiegende Folgen haben: Wenn es der Justiz nicht gelingt, Haffa eine strafbare Handlung nachzuweisen, sinken ihre Chancen auf Schadenersatz.

      Wie aus Münchner Justizkreisen zu hören ist, hat Haffas Verteidiger Rainer Hamm bereits mehrfach auf Einstellung gedrängt. Im Gegenzug soll er die Zahlung einer Geldbuße seines Mandanten angeboten haben. Bislang hat die Staatsanwaltschaft abgelehnt. Doch durch die Gesetzesänderung haben sich ihre Karten verschlechtert. "Es ist möglich, dass die Staatsanwaltschaft jetzt klein beigibt", wird spekuliert.

      Verteidiger Hamm zeigt sich gegenüber EURO zuversichtlich. Eine Verurteilung seines Mandanten nach der neuen Gesetzeslage schließt der Frankfurter Anwalt schon jetzt aus. "Dass die Voraussetzungen des Paragrafen 38 WphG erfüllt wären, hat die Staatsanwaltschaft nie behauptet und wird sie auch nicht behaupten", so Hamm. Auch Manfred Wick, leitender Oberstaatsanwalt in München, schlägt deutlich leisere Töne an. "Staatsanwaltschaft und Gericht werden sich in der Hauptverhandlung auf die durch die Gesetzesänderung geschaffene Situation einstellen", heißt es kurz und knapp.
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 09:03:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Warum Rot/Grün jetzt ausgerechnet wegen dieses Einzelbeispieles versagt hat, ist mir schleierhaft. Die Verschärfung des neuen Gesetzes ist massiv durch die CDU geblockt worden.

      rk
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 09:09:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wieder eine gesetzgeberische Fehlleistung von Rot-Grün. Wenn sich tatsächlich Schwarz gegen eine Verschärfung gesträubt haben sollte, hätte man von einer Gesetzesänderung eben Abstand nehmen müssen.

      Haffa spuckt inzwischen von seiner 4 Mio. Yacht gegen den Wind und der Rotz trifft die deutsche Justiz. Weiter so, Deutschland!
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 09:10:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      stoccs,

      es ist ja nicht neu, dass du Schwierigkeiten damit hast, komplexe Sachverhalte zu verstehen.

      Es war schon immer im Zivilrecht so, dass der Geschädigte seinen Schaden beziffern musste. Wenn nun die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen kann,
      dass eine falsche Adhoc zu einer Veränderung des Kurses geführt hat, dann könnten auch die Aktionäre keinen
      Schadenersatz geltend machen.
      Wenn nur schon allein eine falsche Adhoc eine Straftat darstellt, dann müsste jede Falschmeldung
      ebenso behandelt werden, unabhängig vom tatsächlichen Schaden.

      Die Folge wäre, dass du wahrscheinlich die ganze Bildredaktion inhaftieren müsstest, da hier
      Falschmeldungen fast zum Tagesgeschäft gehören.

      Wenn dir nicht mehr einfällt um über rot-grün zu lamentieren, dann bin ich ja ziemlich beruhigt.
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 09:11:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ja,ja stoccs, leg die Ohren an und schwimm weiter. :D

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      schrieb am 05.08.02 09:21:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      an rübe

      du unterstellt schon wieder falsches und verdrehst:

      warum sollte die verschärfung nur blockiert worden sein??
      das ganze wird , wie in anderen bereichen auch, von handwerklichen fehlern der rot/
      grün regierung verursacht sein

      mit das dümmste,was ich kenne, ist auch das justizressort
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 09:26:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      und gerndabei reiht sich in die riege der nichtsversteher ein.

      es geht nicht um sachverhalte , die ohnehin klar sein dürften, es geht um das verstehen von rechtsfolgen im vorliegenden und um das subsumieren von sachverhalten unter tatbestände

      ach- es ist eigentlich nur müßig, mit laien darüber zu diskutieren, zumal sie noch von rot/grün blindheit geschlagen sind
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 09:29:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      stoccs,

      bevor du Threads zu so schwierigen Sachverhalten eröffnest, solltest du dich vorher mal über
      diese auch informieren!

      Jeder Jurist kann dir die Gründe erklären, allerdings bezweifle ich , dass du diese dann verstehst!
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 09:36:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      es gibt hier keinen schwierigen sachverhalt, gerndabei

      was du verwechselst ist doch lediglich die frage der nachweisbarkeit eiener vorsätzlichen tat und die abgrenzung zur nachlässigkeit oder fahrlässigkeit mit der Frage einer tatbestandsmäßigkeit

      du kannsts mir glauben- ich bin jurist

      und jetzt bitte keinen blödsinn mehr dazu posten
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 09:40:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Du bist Jurist?

      Oh Gott, hoffentlich nur für Familienrecht!

      Schön, dass du schon bemerkt hast, dass es um die Nachweisbarkeit geht und die ändert sich nicht,
      wenn allein eine falsch AdHoc schon eine Straftat darstellt.
      Wie ist es dann mit einer irrtümlichen?
      Auch eine Straftat?
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 09:43:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      man- genau das meine ich mit gepostetem blödsinn.
      les erst mal meinen vorigen beitrag richtig, mir fehlen wirklich jetzt die worte
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 10:01:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      Junge,
      wir können ja gerne über Sachverhalte diskutieren und du bringst deinen Sachverstand ein.

      Aber was soll dann bitte die Intension in der Threadüberschrift?

      Willst du damit suggerieren das rot-grün auf Seiten von möglichen Betrügern steht?
      Für mich als Nicht-Juristen kann es nicht sein, dass es in der rechtlichen Handhabung Unterschiede gibt.
      Siehe mein genanntes Beispiel.
      Avatar
      schrieb am 05.08.02 12:04:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      @stoccs:Zitat aus dem von Dir eingestellten Artikel(der wohl nicht von Dir verfasst wurde?)

      >"Dass die Voraussetzungen des Paragrafen
      >38 WphG erfüllt wären, hat die Staatsanwaltschaft nie behauptet und wird sie auch nicht behaupten", so Hamm.

      Also wenn die Staatsanwaltschaft nach Meinung des verteidigers eine verletzung des Paragraphen nie behaupet hätte und es auch nicht kann, wieso dann der geschädigte Kleinaktionär?
      Die Darstellung ist unwidersprochen, die Staatsanwaltschaft mus sich natürlich auf die genderte Sitaution einstellen.

      Und: wie bitte sollte denn nach der vorherigen Gesetzeslage bewiesen werden, dass eine Ad-Hoc geeignet ist, den Kurs zu beeinflussen? Das war doch das Weiche in der gesamten Formulierung. Eine Konsequenz zur Beweisführung, mehr ist das neue Gesetz nicht.
      Jetzt sollten Zusammenhänge zwischen AdHoc und Kursverlauf klarer dargestellt werden können. Der Rest wird sich in der Handhabung des Gesetzes durch die Gerichte zeigen, nicht in Deiner doch sehr theoretischen(eben juristischen) Darlegung.

      Zum Glück folgen die Gerichte doch ab und an nicht der Logik des Anwaltes.

      rk


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