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    Verlustvortrag !!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.11.02 20:10:51 von
    neuester Beitrag 19.11.02 22:44:49 von
    Beiträge: 6
    ID: 662.305
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      Avatar
      schrieb am 19.11.02 20:10:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir jemand sagen, wie der bereits anerkannte Verlustvortrag zukünftig steuerlich berücksichtigt wird ?
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 20:18:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      wie immer bis zum 31.12.02 ! Verluste können aus letztem Jahr noch dieses Jahr verrechnet werden.
      Zu alten Bedingungen !
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 20:25:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      können die Gewinne aus Zeiten nach dem 21.02.2003 mit Verlusten bis 31.12.2002 verrechnet werden, so daß keine pauschalen Steuern anfallen ?
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 20:47:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Verlustvortrag geht auch ins nächste Jahr, nur wir dann eben zu anderen Bedigungen verrechnet!(Halbeinkünfteverfahren) !
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 20:50:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      PS: Durch das neue Regelwerk kann man die Verluste nicht mehr zu 100% mit Gewinnen gegenrechnen !!!

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      schrieb am 19.11.02 22:44:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wisst ihr hierauf auch eine Antwsort ?
      Nach neuer Regelung soll gelten -> Wenn ich eine Aktie nach dem 21.02.2003 verkaufe (bei der ich Gewinn gemacht habe) so muss ich auf den Verkaufserlös 1,5% Steuern zahlen.
      Nun meine Frage -> Wie kann ich hierauf meine Verlustvorträge aus früheren Jahren geltend machen oder soll das etwa nicht mehr möglich sein (Velustvorträge gemäss Einkommensteuerbescheid !!!) ?


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      Verlustvortrag !!!!