Verlustvortrag !!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.11.02 20:10:51 von
neuester Beitrag 19.11.02 22:44:49 von
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Kann mir jemand sagen, wie der bereits anerkannte Verlustvortrag zukünftig steuerlich berücksichtigt wird ?
wie immer bis zum 31.12.02 ! Verluste können aus letztem Jahr noch dieses Jahr verrechnet werden.
Zu alten Bedingungen !
Zu alten Bedingungen !
können die Gewinne aus Zeiten nach dem 21.02.2003 mit Verlusten bis 31.12.2002 verrechnet werden, so daß keine pauschalen Steuern anfallen ?
Verlustvortrag geht auch ins nächste Jahr, nur wir dann eben zu anderen Bedigungen verrechnet!(Halbeinkünfteverfahren) !
PS: Durch das neue Regelwerk kann man die Verluste nicht mehr zu 100% mit Gewinnen gegenrechnen !!!
Wisst ihr hierauf auch eine Antwsort ?
Nach neuer Regelung soll gelten -> Wenn ich eine Aktie nach dem 21.02.2003 verkaufe (bei der ich Gewinn gemacht habe) so muss ich auf den Verkaufserlös 1,5% Steuern zahlen.
Nun meine Frage -> Wie kann ich hierauf meine Verlustvorträge aus früheren Jahren geltend machen oder soll das etwa nicht mehr möglich sein (Velustvorträge gemäss Einkommensteuerbescheid !!!) ?
Nach neuer Regelung soll gelten -> Wenn ich eine Aktie nach dem 21.02.2003 verkaufe (bei der ich Gewinn gemacht habe) so muss ich auf den Verkaufserlös 1,5% Steuern zahlen.
Nun meine Frage -> Wie kann ich hierauf meine Verlustvorträge aus früheren Jahren geltend machen oder soll das etwa nicht mehr möglich sein (Velustvorträge gemäss Einkommensteuerbescheid !!!) ?
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