Fondsbesteuerung ... so wird der Kleinanleger abgezockt - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.11.02 12:32:42 von
neuester Beitrag 22.11.02 13:12:56 von
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GoingPublic Kolumne: Eichel muss weg! - Untragbares Handeln
WOLFRATSHAUSEN (GoingPublic.de) - Nach gewonnener Bundestagswahl waren die
ursprünglichen Pläne des Finanzministers über die Besteuerung von
Veräußerungsgewinnen kaum nachvollziehbar, alte Umverteilungsparolen keimen
wieder auf.
Aufgrund des immer größer werdenden Finanzlochs im Bundeshaushalt kam beim
Genossen Hans Eichel die Idee auf, Veräußerungsgewinne auf Aktien und nicht
selbstgenutzte Immobilien in voller Höhe (mit dem jeweils persönlichen
Steuersatz) besteuern zu wollen, bei den Fonds war sogar eine Doppelbesteuerung
- sowohl auf Fonds, als auch auf Anlegerebene - geplant.
Einige Punkte, gerade bei Aktien und Immobilien wurden im Detail geändert
und entschärft. Doch gerade die inzwischen überarbeiteten Pläne zeigen
"sozialdemokratisches" Gedankengut in Bestform. Hätten PDS-Abgeordnete ähnliche
Parolen von sich gegeben, man weiß nicht, wie die sozialdemokratischen
Abgeordneten reagiert hätten. Vermutlich wären sie von allen Seiten als
Post-Kommunisten beschimpft worden.
Bemerkenswert war z.B. die von Eichel zunächst geplante Besteuerung der
Veräußerungsgewinne auf Immobilien. Hans errechnete diese nämlich wie folgt: Er
zog einfach den Buchwert (!!!) vom Veräußerungspreis ab. Unter dem Buchwert
waren dabei die um Afa geminderten Anschaffungskosten zu verstehen. Dies hätte
in vielen Fällen zu einer Besteuerung von "Gewinnen" geführt, die nie erzielt
wurden. Sogar im Gegenteil, viele Anleger, die tatsächlich Verluste verkraften
mussten, wären für nicht existierende Gewinne zur Kasse gebeten worden.
Besonders hart hätte es die Anleger getroffen, die Mitte der 90er Jahre
überteuerte Ostimmobilien kaufen und die damals hohen Sonderabschreibungen nach
Fördergebietsgesetz in Anspruch nahmen. Dass diese in Wirklichkeit auf
Riesenverlusten sitzen, störte Hans angesichts der eigenen Finanzlöcher
natürlich nicht. Aber auch bei Immobilien, die über eine lange Zeit im
Familienbesitz waren, hätte zudem in erster Linie die Inflation versteuert
werden müssen. Hinzu kämen natürlich die Erbschaftssteuer und die wieder ins
Gespräch gebrachte Vermögenssteuer. In der Summe grenzt das an Enteignung. Aber
heutzutage darf sich ja jeder SozialDEMOKRAT nennen.
Von besonderer Brisanz ist auch die bereits angesprochene Doppelbesteuerung
von Fonds - zum einen auf Fondsebene und zum anderen auf Anlegerebene. Trotz
anders lautender Äußerungen der Politik ist diese nach wie vor in der
Kabinettsvorlage vorgesehen, wie der Bundesverband Investment und Asset
Management e.V. (BVI) in seiner Pressemeldung vom 20. November feststellt. Doch
ist der Ruf erst ruiniert, lügt man ganz ungeniert...
Der BVI teilte Herrn Eichel die Problematik am 11. November schriftlich mit
und versuchte ihm dies an folgenden zwei Beispielen zu verdeutlichen:
Beispiel 1: Der Kurswert einer Aktie im Fonds steigt von 200 auf 230. Der
Anleger erwirbt den Fondsanteil bei einem Kurswert von 230. Veräußert der
Fondsmanager die Aktie zu 230, so muss der Anleger den auf Fondsebene erzielten
Gewinn von 30 versteuern, ohne selbst einen entsprechenden Gewinn/Mehrwert
erzielt zu haben.
Beispiel 2: Der Fondsmanager kauft für sein Portfolio eine Aktie zu 50, der
Kurs steigt auf 100. Zu diesem Zeitpunkt und zum Anteilwert von 100 kauft ein
Anleger einen Anteil des Fonds. Dann fällt die Aktie auf 75. Der Fondsmanager
verkauft, und der Anleger muss sowohl 25 versteuern, obwohl er einen
entsprechenden Gewinn nicht hat, als auch einen Wertverlust seines Fondsanteils
von 25 verkraften.
Offensichtlich hat Hans die Problematik nicht verstanden. Wie sonst ist zu
erklären, dass dies nicht geändert wurde?
Sicherlich wurden die genannten Punkte - zumindest bei der
Immobilienbesteuerung - korrigiert. Doch die Beispiele zeigen, wie unbeholfen
Hans Eichel zur Zeit agiert. Letztendlich zeigt er damit nur, dass er der
gestellten Aufgabe kaum gewachsen ist. Er sollte wenigstens soviel Anstand
haben, die Konsequenzen daraus zu ziehen, denn inzwischen erscheint sein Handeln
untragbar.
Die GoingPublic Kolumne ist ein Service des GoingPublic Magazins,
Deutschlands führendem Börsenmagazin zu Neuemissionen und dem Neuen Markt.
Bezogen werden kann das Magazin unter www.goingpublic.de. GoingPublic ist allein
für die Inhalte der Kolumne verantwortlich. Informationen zu einzelnen
Unternehmen stellen keine Aufforderung zum Kauf bzw. Verkauf von Aktien dar. Die
Kolumne erscheint jeweils montags, mittwochs und freitags in Zusammenarbeit mit
dpa-AFX.
WOLFRATSHAUSEN (GoingPublic.de) - Nach gewonnener Bundestagswahl waren die
ursprünglichen Pläne des Finanzministers über die Besteuerung von
Veräußerungsgewinnen kaum nachvollziehbar, alte Umverteilungsparolen keimen
wieder auf.
Aufgrund des immer größer werdenden Finanzlochs im Bundeshaushalt kam beim
Genossen Hans Eichel die Idee auf, Veräußerungsgewinne auf Aktien und nicht
selbstgenutzte Immobilien in voller Höhe (mit dem jeweils persönlichen
Steuersatz) besteuern zu wollen, bei den Fonds war sogar eine Doppelbesteuerung
- sowohl auf Fonds, als auch auf Anlegerebene - geplant.
Einige Punkte, gerade bei Aktien und Immobilien wurden im Detail geändert
und entschärft. Doch gerade die inzwischen überarbeiteten Pläne zeigen
"sozialdemokratisches" Gedankengut in Bestform. Hätten PDS-Abgeordnete ähnliche
Parolen von sich gegeben, man weiß nicht, wie die sozialdemokratischen
Abgeordneten reagiert hätten. Vermutlich wären sie von allen Seiten als
Post-Kommunisten beschimpft worden.
Bemerkenswert war z.B. die von Eichel zunächst geplante Besteuerung der
Veräußerungsgewinne auf Immobilien. Hans errechnete diese nämlich wie folgt: Er
zog einfach den Buchwert (!!!) vom Veräußerungspreis ab. Unter dem Buchwert
waren dabei die um Afa geminderten Anschaffungskosten zu verstehen. Dies hätte
in vielen Fällen zu einer Besteuerung von "Gewinnen" geführt, die nie erzielt
wurden. Sogar im Gegenteil, viele Anleger, die tatsächlich Verluste verkraften
mussten, wären für nicht existierende Gewinne zur Kasse gebeten worden.
Besonders hart hätte es die Anleger getroffen, die Mitte der 90er Jahre
überteuerte Ostimmobilien kaufen und die damals hohen Sonderabschreibungen nach
Fördergebietsgesetz in Anspruch nahmen. Dass diese in Wirklichkeit auf
Riesenverlusten sitzen, störte Hans angesichts der eigenen Finanzlöcher
natürlich nicht. Aber auch bei Immobilien, die über eine lange Zeit im
Familienbesitz waren, hätte zudem in erster Linie die Inflation versteuert
werden müssen. Hinzu kämen natürlich die Erbschaftssteuer und die wieder ins
Gespräch gebrachte Vermögenssteuer. In der Summe grenzt das an Enteignung. Aber
heutzutage darf sich ja jeder SozialDEMOKRAT nennen.
Von besonderer Brisanz ist auch die bereits angesprochene Doppelbesteuerung
von Fonds - zum einen auf Fondsebene und zum anderen auf Anlegerebene. Trotz
anders lautender Äußerungen der Politik ist diese nach wie vor in der
Kabinettsvorlage vorgesehen, wie der Bundesverband Investment und Asset
Management e.V. (BVI) in seiner Pressemeldung vom 20. November feststellt. Doch
ist der Ruf erst ruiniert, lügt man ganz ungeniert...
Der BVI teilte Herrn Eichel die Problematik am 11. November schriftlich mit
und versuchte ihm dies an folgenden zwei Beispielen zu verdeutlichen:
Beispiel 1: Der Kurswert einer Aktie im Fonds steigt von 200 auf 230. Der
Anleger erwirbt den Fondsanteil bei einem Kurswert von 230. Veräußert der
Fondsmanager die Aktie zu 230, so muss der Anleger den auf Fondsebene erzielten
Gewinn von 30 versteuern, ohne selbst einen entsprechenden Gewinn/Mehrwert
erzielt zu haben.
Beispiel 2: Der Fondsmanager kauft für sein Portfolio eine Aktie zu 50, der
Kurs steigt auf 100. Zu diesem Zeitpunkt und zum Anteilwert von 100 kauft ein
Anleger einen Anteil des Fonds. Dann fällt die Aktie auf 75. Der Fondsmanager
verkauft, und der Anleger muss sowohl 25 versteuern, obwohl er einen
entsprechenden Gewinn nicht hat, als auch einen Wertverlust seines Fondsanteils
von 25 verkraften.
Offensichtlich hat Hans die Problematik nicht verstanden. Wie sonst ist zu
erklären, dass dies nicht geändert wurde?
Sicherlich wurden die genannten Punkte - zumindest bei der
Immobilienbesteuerung - korrigiert. Doch die Beispiele zeigen, wie unbeholfen
Hans Eichel zur Zeit agiert. Letztendlich zeigt er damit nur, dass er der
gestellten Aufgabe kaum gewachsen ist. Er sollte wenigstens soviel Anstand
haben, die Konsequenzen daraus zu ziehen, denn inzwischen erscheint sein Handeln
untragbar.
Die GoingPublic Kolumne ist ein Service des GoingPublic Magazins,
Deutschlands führendem Börsenmagazin zu Neuemissionen und dem Neuen Markt.
Bezogen werden kann das Magazin unter www.goingpublic.de. GoingPublic ist allein
für die Inhalte der Kolumne verantwortlich. Informationen zu einzelnen
Unternehmen stellen keine Aufforderung zum Kauf bzw. Verkauf von Aktien dar. Die
Kolumne erscheint jeweils montags, mittwochs und freitags in Zusammenarbeit mit
dpa-AFX.
ich bin dafür
#2
Wenn ich nur auf Kosten der anderen Leben würde wär ich auch dafür
Wenn ich nur auf Kosten der anderen Leben würde wär ich auch dafür
Ein Anleger sollte langsam begreifen das Fonds Sparschweine der Finanzinstitute sind. Anleger füllen das Fonds-Sparschwein und die Banken schlachten die Fonds.
#3
ich bezog mich auf die überschrift von gp - eichel muß weg!
:O
ich bezog mich auf die überschrift von gp - eichel muß weg!
:O
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