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    Riester-Rente...... Ich hab mal gerechnet - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.11.02 18:30:38 von
    neuester Beitrag 29.11.02 22:22:28 von
    Beiträge: 23
    ID: 667.198
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      Avatar
      schrieb am 29.11.02 18:30:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Beispiel:
      40 Jahre zwei Kinder (50000€ Brutto pro Jahr)
      Beitag 2160 pro Jahr in dem die staatliche Förderung berücksichtigt ist.

      Somit sind einzuzahlen:
      1+2 Jahr 525
      3+4 Jahr 1050
      5+6 Jahr 1575
      7-25 Jahr 2100
      In 25 Jahren zahlt man somit 46200 € ein.

      Die staatliche Förderung beträgt gesamt 8900€ (Annahme Kinder bekommen bis 25 Jahre Kindergeld)

      Das ergibt gesamt 55170€

      _________________________________________________________

      Würde man jedoch die eigenen Einzahlungen die insgesamt zu 46200 € führen mit 3,5% Zinssatz p.a. anlegen, dann wären das nach 25 Jahren schon 68311€.


      Bei einem Riestervertrag bekomme ich 5246€ pro Jahr ab 65.Lebensjahr.

      Rechne ich das für mein mit 3,5% angelegtes Geld das weiterhin angelegt bleibt, jedoch um jährlich 5246€ geschmälert wird (Auszahlung für meine Rente) so reicht das mir fast 18 Jahre.

      Man muß also mindest 83 Jahre werden, damit man ausschöpft.

      ___________________________________________________
      Angenommen man segnet das zeitlich mit 66, so bekommen die Hinterlassenen nur die 55170€, was bei einem Sparplan mit 3,5% jedoch 68311 wären. Der Staat kassiert.

      Ich glaube ich vergesse das ganze und mach einen Sparplan mit >=3,5%, ist rentabler als Riester-Mogel-Packung.


      Ps die Annahme, dass die Kinder bis 25 Kindergeld erhalten ist auch noch sehr unwahrscheinlich, d.h. das Ergebnis fällt noch mehr zugunsten eines Sparplanes aus.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 18:36:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Habe gerade für meine Feau bei der kreissparkasse K`lautern abgeschlossen. Rendite 4,25 % plus o,5% nach 6J usw bis 6% plus Bonuszahlung am Ende der Laufzeit, keine Verwaltungskosten , keine Depotgebühr. Das rechnet sich schon.
      Nix für ungut
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 18:36:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Rechne mal die Eichelrente aus.

      Habe diesen für mich gemacht. Geht allerdings nur über den AG. 180 Euro / Monat direkt vom brutto. Das h. keine Steuer und keine Sozibeträge.

      Von den 2160 zahlste nicht mal 1300 Euro im Jahr selber.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 18:44:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ markus

      du mußt dann aber deine Rente besteuern, was da noch übrig bleibt?
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 18:47:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Also ein begeisterter Anhänger der RiesterRente bin ich nur bedingt -- wer wenig Einkommen hat, sollte sie abschließen und wer mehr als ca. 30000 € im Jahr ( Brutto ) verdient, der kann interessantere Anlagen - z.B. Direktversicherung ( bis 2008 noch mit Pauschalsteuer und ohne Sozialabgaben )abschließen. Aber die Berechnung ist etwas verfälscht - sie haut nur hin, wenn man davon ausgeht, dass das Geld - welches man in ein RiesterProdukt einzahlt - nicht verzinst wird und dass ist i.d.R. nicht der Fall - siehe auch Beitrag #3.

      Wenn jemand Fragen zum Thema Riester hat, dann bin ich gerne bereit Euch mein Wissen ( habe beruflich damit zu tun ) zur Verfügung zu stellen.

      Gruß FreddyDax ;)

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      Avatar
      schrieb am 29.11.02 18:47:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Lana

      erkundige dich erst mal, sonst tuste dir nur selber weh.
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 18:50:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Lana Turner,
      Bitte verrate mir die Versicherungsgesellschaft, die nach
      Renteneintritt die eingzahlten Beiträge im Todesfall an die
      Hinterbliebenen auszahlt.
      Es gibt eine sogenannte Garantierente (meist 5 Jahre), die im Todesfall des Rentners an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 18:52:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich will keine Riesterrente - ich will die Rente vom Riester! :cry: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 18:53:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Boardlilo

      Wieso? Sie hat doch Recht! Bei einer völligen Befreiung von den Steuern muss man eine Zwangsverrentung in Kauf nehmen und diese voll versteuern ... angesichts des Privatvermögens, das man im Alter benötigt, kann man schnell in eine Besteuerung kommen!!! Ich halte die Riesterrente daher für Unsinn!

      Besser: Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung: steuerfrei, freie Anlagewahl, sozialabgabenfrei bis 2008 (wie alles), steuerfreie Auszahlung usw. usw.
      Nachteil: Die ersten 5 Jahre hat der Arbeitgeber Anspruch auf die Kohle!
      Das kann man zum Beispiel machen, wenn man das Weihnachtsgeld um den entsprechenden Betrag kürzt und in eine Arbeitsgeberfinanzierte DV bezahlt ...

      Hans
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 18:53:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Boardlilo
      erkundige dich selbst.

      ------------------------
      Hab mal nachgerechnet was es ausmacht wenn das Kindergeld nur bis 18 gezahlt wird.

      Das bedeutet 2208 staatliche Förderung weniger.

      Riester, nein Danke
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 18:55:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      #7 Kleiner Hinweis: Im Todesfall nach Rentenbeginn besteht die Möglichkeit, dass noch vorhandenes Kapital ( und da sollte eigentlich auch nach 5 Jahren noch etwas sein ) - nach Abzug einer Gebühr der Rest auf den überlebende/n Ehefrau / -mann übertragen werden kann - natürlich nur, wenn sie oder er auch einen RiesterVertrag bzw. dann die Rente hat / bekommt.

      FreddyDax ;)
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 18:55:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      das problem bei der r. rente ist die kapitalgarantie (nicht garantierente); du kannst jederzeit dein eingezahltes geld von der versicherung zurück bekommen (bei privater lv, lr gibt nur rückkaufwerte) das ist für das versicherungsunternehmen schwer kalkulierbar; wenn dann auch noch kaum jemand das teil abschließt, wird das produkt an die wand gefahren. schade für alle die schon abgeschlossen haben.

      mfg:(
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 19:00:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die Rückforderung der eingezahlten Beiträge ist nur vor
      Erreichen des Renteneintrittsalters möglich.
      Sobald man allerdings ein einziges Mal Rente bekommen hat,
      ist diese Möglichkeit ausgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 19:02:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ FreddyDax

      ist denn die Riesterrente in irgendeiner Weise Inflationsausgleichend?

      Ich bekomme zwar 437€ im Monat zugesichert, aber was ist das in 25 Jahren noch wert?

      Da verbirgt sich ja eine weitere Gefahr, oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 19:07:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      Man kann beim Abschluß der Riesterrente, auch bestimmte Zusätze mit einbringen.
      z.B. auch eine Hinterbliebenenrente oder Berufsunfähigkeitsrente.
      Dementsprechend steigen die Beiträge.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 19:07:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Lana
      Du wirst später sowiso alles versteuern müßen. Oder glaubste an den Weihnachtsmann.

      Heute gilt es erst mal die Steuern zu senken wo es nur geht.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 19:09:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ markus

      da hast du recht!
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 19:11:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      Bestehende LV-Verträge können nicht (nachträglich) besteuert werden ... zumindest ist mir diese Möglichkeit nicht bekannt! ;)
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 19:20:48
      Beitrag Nr. 19 ()
      Da die Beiträge zur Riesterrente aus unversteuertem Einkommen eingezahlt werden, sind die Rentenauszahlungen selbstredend voll zu versteuern. Für abgeschlossene LV`s gilt nach wie vor - nach mindestens 12 jähriger Laufzeit
      steuerfrei.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 19:21:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      Lana zu Deiner Frage: Die Riesterprodukte sind soviel Inflationsausgleichend, wie alle anderen Kapitalmarkprodukte -- also nur zum Teil und nur so lange, wie die Verzinsung höher bzw. gleich hoch ist, wie die Inflationsrate.

      Aber zu Deinem Beisspiel noch ein Hinweis an alle: Wenn man ein Einkommen von jährlich 50000€ Brutto hat, dann müssen im 1+2 Jahr 500 € inkl. Zulage/n in einem Vertrag eingezahlt werden ( wobei die Zulage im Folgejahr eingezahlt wird ) -- d.h. im Beispiel ( 2 Kinder ) sind es 500 € - 38 € ( ich nenne die mal Erwachsenenzulage ) - 46 € Kinderzulage für Kind1 - 46 € Kinderzulag für Kind2 = Eigenaufwand 370 €.

      Ich denke das ist für alle interessant, da man aus eigenen Mitteln nicht die 1 % ( und später auch nicht die 2%/3%/4% ) des Bruttos aufbringen muß.

      FreddyDax ;)
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 19:24:52
      Beitrag Nr. 21 ()
      die rückforderung des eingezahlten kapitals (nicht steuererstattungen und zulagen!) ist immer möglich zb. bei kündigung oder wenn der anspruch auf förderung entfällt.

      mfg :(
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 19:35:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      Die Null-Prozent-Garantie und andere Nettigkeiten verschlingen wichtige Prozente in der Rendite, da nützt mir die beste staatliche Förderung nichts!

      Beispiel: Jemand zahlt 35 Euro, 30 Jahre zu 5% in einen Riestervertrag (30 % Steuererstattung, also insgesamt 50,00 Euro), dann hat er als Ergebnis: 40.942,94 €

      Um das gleiche mit einem reinen Sparplan über 35 € hinzubekommen, benötigt er eine Verzinsung von 6,97%. Das ist mit gut gemanagten Investmentfonds über 30 Jahre kein Problem, im Rahmen einer Fondspolice sogar völlig steuerfrei, und ich kann das Geld in einer Summe mir ausbezahlen lassen!

      Fazit: Riester rechnet sich bei Familien mit vielen Kindern und wenig Einkommen wg. der dann sehr hohen Förderung! ;)

      Hans
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 22:22:28
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ lana

      wie alt sind die kinder jetzt ?


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