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    Meine Erfahrung mit madeleine.g - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.01.03 21:04:39 von
    neuester Beitrag 07.01.03 07:18:30 von
    Beiträge: 23
    ID: 679.108
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      Avatar
      schrieb am 03.01.03 21:04:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zunächst wünsche ich allen Lesern noch ein gutes Neues Jahr!
      Über ebay habe ich bei madeleine.g einen Artikel ersteigert,
      und der oder die glücklichen Verkäufer waren im Besitze meines Geldes am 18.12.02 . Da ein anderer Käufer eine Bewertung für den Power-Seller madeleine.g mit Vorsicht Betrüger abgab, wollte ich dann die Ware persönlich abholen. Doch leider war ich am 20.12.02 zu spät, da logischer weise die Ware unterwegs wäre.
      Am 24.12.02 auf erneute Anfrage, bekam ich dann die Antwort,
      Ware am 21.12.02 versandfertig gemacht.
      Als ich am 29.12.02 noch immer auf die Ware wartete, schrieb
      ich den Verkäufer erneut an, wollte den Einlieferungsbeleg
      sowie meine Bewertung haben zumal er das Geld seit 18.12.02
      hatte. Daraufhin drohte er mir, sofern ich eine Neg.-Bewertung abgebe, würde er mir auch eine geben. Ich schrieb ihm zurück, dass sich ebay aber freuen würde.
      Noch bevor ich eine Bewertung abgeben konnte, habe ich eine
      von ihm bekommen. Daraufhin bewertete ich ihn natürlich auch
      Negativ zumal die Ware nicht angekommen ist.
      Ich schrieb ebay an, dass der Power Seller madeleine.g noch
      nicht geliefert hätte, und dass er mir noch dazu mit einer Neg.Bewertung gedroht hat.
      Zu meinem Erstaunen stellte ich dann fest, dass meine abgegebene Neg.-Bewertung gelöscht wurde.
      Der Verkäufer meldet sich nicht, und von ebay hör ich auch nichts obwohl ich mit Strafanzeige gedroht habe.
      Kennt jemand diesen Power Seller ebayer?
      Wie soll ich mich verhalten? Geld ist weg und die Ware habe
      ich bis heute 03.01.03 auch nicht!
      Für Infos sage ich jetzt schon mal vielen Dank.

      gruss
      jarina
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 21:25:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Deine Verkäuferion hat eigentlich eine ziemlich gute Bewertung.
      Vielleicht kommt der Artikel ja noch (Verspätung wegen Feiertage - Wetter usw.)

      Wenn nicht, lies mal hier:
      http://members.ebay.de/aboutme/alexanderfu/


      citybanker
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 21:41:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,
      das dachte ich zuerst ja auch und habe gekauft!
      Du kannst mir glauben, dass ich bis heute keine Ware
      bekommen habe!
      Ich freue mich, dass der Käufer Sindu 21 bei madeleine.g
      am 31.12.02 einen Artikel ersteigert, Geld überwiesen hat,
      und Dank superschneller Post die Ware bereits hat, sodass
      dieser Käufer bereits am 02.01.03 eine positive Bewertung
      abgeben konnte.
      Meine abgegebene Negativ-Bewertung an den Verkäufer ist
      verschunden! Vielleicht sind ja noch mehrere NegBewertungen
      verschunden.
      Es gibt viele sehr glückliche Käufer, die am 25.12.02 gekauft, überwiesen etc. haben und im Besitze der Ware sind.
      Ich habe soeben Deinen Tipp was ich tun kann angesehen und
      finde es Super! Da kann ich Aufbauen !!
      Nochmals vielen Dank für den heissen Tipp!
      Gruss
      Jarina
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 21:58:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo

      wenn du über eine einfache Banküberweisung diesen Betrag überwiesen hast, so kann innerhalb von 6 Wochen die Überweisung ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden.

      Setz dich mit deiner Bank in Verbindung
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 22:04:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      @giesser
      Du verwechselst wohl eine Überweisung mit einer Lastschrift.

      Bereits überwiesenes Geld kannst du nicht mehr zurückholen

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      Avatar
      schrieb am 03.01.03 22:05:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hey,
      vielen Dank für die Info!
      Ich habe per online den Betrag überwiesen,der mir am 16.12.02 belastet wurde.
      Wie soll ich das Geld zurückholen ?
      Nochmals vielen Dank
      Jarina
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 22:20:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      auch eine lastschrift kann storniert werden.
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 22:28:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      eine Überweisung kann nur vor Buchungsschnitt bei der Bank zurückgeholt werden ( wenn man Glück hat ), leider. Also die Kohle ist weg!
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 22:30:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hey, danke für Euere Infos !
      Da ich den Betrag nun aber überwiesen habe, sehe ich das das Geld weg ist. Mir war bisher nur bekannt dass dies bei
      LS-Verfahren möglich ist.
      Wie soll ich nun den überwiesenen Betrag zurückfordern ?
      Danke für Eure Hilfe!
      Gruss Jarina
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 22:33:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Vielleicht sollte ich dem Typ einfach einen Mahnbescheid
      zukommen lassen .
      Vielleicht der einfachste Weg.
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 22:36:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      #2 ein sehr guter Tipp
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 23:09:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      zu 8:

      es kann auch noch bis zu 6 wochen storniert werden, zumindest bei meiner bank habe ich es schon zweimal getätigt. ohne probleme für mich
      Avatar
      schrieb am 03.01.03 23:16:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12

      meinst Du dass ich mein Geld über meine Hausbank das ich per online überwiesen habe zurückbekomme?
      Ich bin Kunde bei der Sparkasse.
      Avatar
      schrieb am 04.01.03 10:10:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi,

      der Name m..g kam mir doch bekannt vor. Ich habe dort einen Router ohne Probleme gekauft. Wundert mich, dass die sich jetzt so anstellen, hatte sogar telefonisch Kontakt.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 04.01.03 10:18:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      #7: Hat das jemand bezweifelt ?

      #12: Das glaube ich dir nicht. Bei einer Überweisung ist das Geld im Besitz des Empfängers. Die Bank hat weder die Möglichkeit noch das Recht, dieses Geld zurückzuholen. Sie ist natürlich auch nicht verpflichtet, den Überweisungsbetrag auf eigene Kosten zurückzuerstatten (warum sollte sie auch?).
      Bei einer Lastschrift ist das anders. Da muß die Bank zusehen, daß sie das Geld, das sie zurückerstattet, vom Empfänger zurückbekommt.
      Avatar
      schrieb am 04.01.03 17:39:28
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo,
      da ich auch heute keine Ware und auch keine Anwort von
      madeleine.g erhalten habe, will ich per online einen
      Mahnbescheid erlassen.
      Muss ich dem Verkäufer jetzt nochmal eine letzte Frist setzen?
      Ware oder Geld zurück bis ...?
      Kann ich dieses auch per email oder Fax machen oder muss die letzte Mahnung per Einschreiben erfolgen?
      Für Tipps im Voraus vielen Dank.
      Gruss
      Jarina
      Avatar
      schrieb am 04.01.03 21:05:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      zu #16:

      Wie geht das, online einen Mahnbescheid zu erlassen?
      Avatar
      schrieb am 04.01.03 21:56:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo

      geh mal auf :

      http://www.letzte-mahnung.de/

      Hoffe dass es klappt.

      gruss jarina
      Avatar
      schrieb am 04.01.03 22:12:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      Avatar
      schrieb am 04.01.03 22:58:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      zu # 18,19:

      Vielen Dank. Echt interessant und eine coole Geschäftsidee.
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 00:02:16
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zu #20: Finde ich auch, saltus.Gute Idee. Allerdings noch wenig bekannt.
      Avatar
      schrieb am 05.01.03 01:06:52
      Beitrag Nr. 22 ()
      #2
      Hallo,
      ich verstehe das ganze ja auch nicht. Aufgrund der vielen
      positive Bewertungen habe ich bei dem ja auch gekauft.
      Die Ware habe ich bis heute nicht!
      Weder von dem noch ebay höre ich irgend etwas.
      Was ich natürlich auch nicht verstehen kann, ist, dass
      meine am 29.12.02 abgegebene Negativ-Bewertung wieder
      gelöscht wurde. Die Bewertung stand nur 1 Tag beim Verkäufer drin. Ein anderer kauft am 31.12.02 und gibt
      bereits am 02.01.03 eine positive Bewertung ab.
      Wie soll das funktionieren?
      Soviel zu den Bewertungen.

      Dein Tipp finde ich großartig !
      Nochmal vielen Dank.

      Gruss jarina
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 07:18:30
      Beitrag Nr. 23 ()
      #18,19,20

      schaut mal besser auf

      www.letzte-oelung.de

      :laugh:


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