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    Bewertung von Leasingpositionen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.01.03 00:13:19 von
    neuester Beitrag 13.02.03 21:24:20 von
    Beiträge: 5
    ID: 688.894
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      Avatar
      schrieb am 29.01.03 00:13:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn ich die IAS-Bilanzierung richtig verstanden habe, sind Forderungen und Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen über die vollständige Vertragslaufzeit - mit angemessener Abzinsung - zu aktivieren. Diese Regelung wurde aus US-GAAP übernommen und führt dazu, das manche Unternehmen regelmäßige Gewinne aus reinen Buch-Zins-Differenzgeschäften machen (z.B. Gericom). Mal abgesehen davon, was man von einer solchen Bilanzierungspraxis hält, weiss ich nicht so recht, wie ich die Leasingpositionen einordnen soll.

      Beispiel aus der A.S.Creation-Bilanz zum 30.9.02:

      Grundstücke und Gebäude (Leasing): 12,1 Mio. €
      Technische Anlagen und Maschinen (Leasing): 10,9 Mio. €
      Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing: 16,7 Mio. €

      Gehe ich recht in der Annahme, dass die Aktivpositionen von 23 Mio. € sich auf den vollständigen heutigen Wert der geleasten Vermögenswerte einschließlich der noch nicht bezahlten Anteile verstehen?

      Würdet ihr die "Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing" zur Finanzverschuldung des Unternehmens hinzurechnen? Also im Beispiel von A.S.Creation:

      5,7 Mio. € Liquidität
      -5,6 Mio. € Bankkredite und Anleihen
      -16,7 Mio. € Leasingverbindlichkeiten
      / 50 Mio. € Eigenkapital
      => 33% Verschuldungsgrad

      oder

      5,7 Mio. € Liquidität
      -5,6 Mio. € Bankkredite und Anleihen
      / 50 Mio. € Eigenkapital
      => keine Schulden, 0,1 Mio. € Nettoliquidität

      ?
      Avatar
      schrieb am 29.01.03 00:25:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Entschuldigung, ich meinte nicht Gericom sondern Grenkeleasing.
      Avatar
      schrieb am 03.02.03 17:53:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ohne mich genau im IAS-Regelwerk auszukennen:
      Die Bilanzierung des Leasing nach IAS halte ich für einigermaßen ok. Ein längerfristig geleastes Wirtschaftgut wird dem Leasingnehmer zugerechnet, also dort bilanziert und abgeschrieben. Es wird wie ein auf Kredit erworbenes behandelt. Die vertraglich noch zu zahlenden Leasingraten sind Verbindlichkeiten. Sale- and –lease- back als HGB- Bilanzkosmetik zur Verbesserung des EK-Ausweises geht bei IAS in’s Leere, da zwar beim Verkauf die stillen Reserven gehoben werden, aber die Leasingverbindlichkeiten in der Bilanz erscheinen.

      Grenkeleasing ist hier ein unpassendes Beispiel, da sie mW Leasinggeber sind.

      Ein typischer Leasingnehmer ist A.S. Creation.
      Die geleasten Anlagen sollen meines Wissens in der Gesellschaft bleiben. Da erscheint mir der Ausweis der ausstehenden Leasingraten als Verbindlichkeiten nicht verzerrend zu sein.

      Grüße Althor
      Avatar
      schrieb am 05.02.03 16:38:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Mandrella,

      zu Deinen Rechenbeispielen:

      Variante 1:

      Hier muss das Eigenkapital natürlich noch angepasst werden, falls das geleaste Asset nicht Im EK eingerechnet ist

      Variante 2:

      Ist meiner Meinung (analog zu Althors Argumentation) nicht korrekt, vor allem bei langfristigen Leasingverträgen sollte eine "Kapitalisierung" zumindest durch den Analysten stattfinden.

      MMI
      Avatar
      schrieb am 13.02.03 21:24:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Alles klar, danke für eure (plausible) Einschätzung.

      Grenke ist natürlich ein anders gelagerter Fall, aber auch auf Seiten des Leasinggebers entstehen erhebliche Differenzen zwischen HGB und IAS-Rechnungslegung.


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