Pflichtteil in bar? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.02.03 17:17:42 von
neuester Beitrag 14.02.03 09:26:42 von
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Kann der Pflichtteil auch in Immobilien ausgezahlt werden, wenn die Pflichtteilsberechtigten damit einverstanden sind ?
Danke
Z.
Danke
Z.
Hallo,
da der Pflichteilsanspruch ein Anspruch des Pflichtteilsberechtigten ist, den er geltend machen kann aber nicht muss, kann man mit ihm auch eine Abfindung in Immobilien vereinbaren, allerdings muss das dann notariell geschehen , da Immobilien nur mit notariellem Vertrag übertragen werden können.
invest2002
da der Pflichteilsanspruch ein Anspruch des Pflichtteilsberechtigten ist, den er geltend machen kann aber nicht muss, kann man mit ihm auch eine Abfindung in Immobilien vereinbaren, allerdings muss das dann notariell geschehen , da Immobilien nur mit notariellem Vertrag übertragen werden können.
invest2002
zu #2: Das trifft zu.
@invest2002 + @nataly
Danke
Z.
Danke
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@Zockertyp: Kleine Ergänzung: Dies ergibt sich aus § 364 Abs. 1 BGB:
"Das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung an Erfüllungs Statt annimmt."
Hieraus ergibt sich, dass der Pflichtteilsberechtigte anstelle des geschuldeten Geldanspruchs eine Immobilie "an Erfüllungs Statt" annehmen kann.
"Das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung an Erfüllungs Statt annimmt."
Hieraus ergibt sich, dass der Pflichtteilsberechtigte anstelle des geschuldeten Geldanspruchs eine Immobilie "an Erfüllungs Statt" annehmen kann.
Es wäre auch möglich, einen Verkauf der Immobilie zu vereinbaren zu einem Preis, der dem Pflichtteilsanspruch entspricht. Die Bezahlung des Kaufpreises könnte durch "Aufrechnung" nach §§ 387 ff. BGB erfolgen.
Das Ergebnis wäre gleich.
Das Ergebnis wäre gleich.
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