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    Welche Steuerklasse ? Bitte um Informationen! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.03.03 15:22:33 von
    neuester Beitrag 24.03.03 14:15:16 von
    Beiträge: 11
    ID: 709.778
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      Avatar
      schrieb am 19.03.03 15:22:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Werde aus selbständigem Arbeitsverhältniss wieder in ein Angestelltenverhältniss wechseln. Momentan hat meine Frau einen 10 Std. Vertrag und arbeitet auf Klasse 3. Wenn ich dann wieder arbeite müsste ich ja auf 3 gehen, da ich der Hauptverdiener sein werde. Meine Frau (wir haben 2 Kinder) wird dann auf 5 arbeiten. Da die Abzüge natürlich nicht ohne sind ziehen wir in Erwägung, dass sie auf einen 400 Euro Job wechselt wo sie am Ende für weniger Arbeit im Verhältniss mehr Geld bekommt.

      Ist das soch richtig alles oder gibt es etwas schlaueres?

      Vielen Dank für Informationen:confused:
      Avatar
      schrieb am 19.03.03 15:26:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein, ist genau richtig!!!!
      Avatar
      schrieb am 19.03.03 15:27:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      aber es gibt doch noch die Variante 4 + 4 oder ??
      Avatar
      schrieb am 19.03.03 15:34:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ab dem 01.04.2003 benötigt mann für die geringfügien Jobs bis € 400,- keine Steuerkarte mehr !! -- Also die Lstkl. 3, Ehefrau --keine Steuerklasse.
      antistress
      Avatar
      schrieb am 19.03.03 15:45:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      für Minijobs (früher 325 EUR )bis 31.3.2003 noch gültig
      hat man noch nie eine Lohnst.Karte benötigt,sondern eine
      besondere Bescheinigung vom Finanzamt.
      ab 1.4. können Minijobs grundsätzlich auch neben einem
      Hauptberufsverhältnis abgeschlossen werden, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Arbeitsstundenzahl in der Woche und es
      braucht auch keine Genehmigung vom Finanzmat.
      Deine Frau könnte auch z.B. neben ihrem Hauptjob mit
      St.Kl. 5 auch noch auf 400 EUR arbeiten.
      Die Steuerklasse 3 kombiniert mit 5 nimmt man nur, wenn
      der höher Verdienende (Kl.3 ) mehr als die Hälfte des weniger Verdienenden hat. Sonst ist 4 u. 4 schon richtiger.
      Wenn der Lohn sich im Laufe des Jahres aber verändert, stimmt diese Regel natürlich nicht mehr.
      Das Ganze ist aber trotzdem noch kein Problem, denn in der
      im darauffolgenden Jahr zu stellenden Einkommensteuererklärung wird sowieso wieder alles ausgeglichen. Ob positiv oder negativ !
      Vielleicht hilft das ein bischen

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      Avatar
      schrieb am 19.03.03 15:57:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      es gibt da ja dafür einen Freistellungsantrag für geringfügig Beschäftigte. Du musst nur aufpassen, daß dann Deine Frau keinen Euro dazuverdient , z.B. aus Kapitalvermögen (Zinsen über Freibetrag), denn dann zahlt sie Steuern.
      Ist meiner Frau passiert


      Lui
      Avatar
      schrieb am 19.03.03 16:02:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich danke euch allen.
      Avatar
      schrieb am 19.03.03 17:29:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Gute Hilfe zur Steuerklassenwahl bietet auch das Sharewareprogramm "HS Nettoeinkommen pro". Download unter www.nettoeinkommen.de

      Gruss
      Martin
      Avatar
      schrieb am 23.03.03 15:09:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi allround,
      wenn du der Hauptverdiener sein wirst, ist alles andere als Steuerklasse 3 für dich und 5 für deine Frau UNSINN.
      Die Abzüge bei deiner Frau sind natürlich enorm. Vergiss aber nicht, deine Frau an deiner Klassenwahl zu beteiligen und z.B. nach der Veranlagung deine Frau den Splittingvorteil zu kommen zu lassen.
      Eigentlich ist es eine einfache Rechnung. Rechnet doch das Netto zusammen. Was ist günstiger im Laufe des Jahres? 3/5, 5/3 oder 4/4?
      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 23.03.03 22:43:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Luitschi # 6

      ist das denn jetzt bei den 400 Euro auch noch so ? Ich dachte, dass die nachträgliche Versteuerung durch die 2% pauschale Versteuerung vom Tisch sei (im Ggs. zu 325 Euro Jobs). Wollte dazu mal ne Auskunft von der Knappschaft - die wußten dazu aber nix...

      Übrigens unabhängig von der LST-Klassenwahl sind die Steuern am Ende des Jahres immer gleich. Wichtig ist das nur bei ALG..

      Art
      Avatar
      schrieb am 24.03.03 14:15:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Art: "Am Ende des Jahres" sind sie noch nicht gleich. Gleich sind sie erst, wenn der ESt-Bescheid kommt und die während des Jahres entstandenen Unterschiede ausgeglichen werden. Also ca. 6 Monate nach Ende des Jahres.


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