checkAd

    Frage zu Verleudmungs-. Beleidigungsanzeige - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.09.03 11:58:38 von
    neuester Beitrag 17.09.03 12:48:14 von
    Beiträge: 19
    ID: 776.709
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 829
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 11:58:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich bin von einer mir fast unbekannten Person angezeigt worden. Ich habe Ihn einmal auf unserer "Weihnachtsfeier" gesehen. Es ist der Freund meiner Ex-Arbeitskollegin.
      Sie wurde entlassen, weil Sie so schlau ist. :laugh:

      Und zwar behauptet der Kerl, ich würde ihm schon um die
      20 Drohbriefe geschickt haben, was wirklich unwahr ist. Eine
      Kündigung bei seiner Firma, wo er arbeitet ist auch geschrieben worden.

      Er macht mich nun für die Briefe verantwortlich. Bei
      der Polizei war ich deswegen auch schon und habe meine
      Aussage gemacht.

      In einigen Tagen muß ich einen DNA-Test sowie Speichelprobe über mich ergehen lassen.

      Meine Frage:

      Was kann ich gegen diesen Herren tun?

      Ein paar Euro Schmerzensgeld müßte doch drin sein!
      :D

      Gleich zum Rechtsanwalt zu rennen, hab ich ehrlich gesagt keine Lust. Hab besseres zu tun.

      Hoffe es kann mir einer von euch weiterhelfen.

      Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:04:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1:

      willst sicherlich auch noch profit draus schlagen ???

      aus welchem teil der ehem. DDR kommst Du denn ?
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:04:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      es muß richtig heißen Verleumdung
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:04:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Schmerzensgeld wofür ?
      Welche Schmerzen hast Du ?
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:06:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      #2 von broker2204

      Harter Spruch !!!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1890EUR -1,82 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:07:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Tribun,

      gegen seelische Schmezen ist doch ein Kraut gewachsen !;)
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:08:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Würdet ihr euch das Gefallen lassen? Ich garantiert nicht!

      Lt. einem guten Bekannten von mir geht das!
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:08:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6 von derdieschnautzelangsamvollhat


      Merke: Nie rauchen, wenns einem bereits schlecht geht.
      Rauchwaren verstärken nur die ohnehin vorhandene Stimmung ;)
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:08:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      nix ehemalige DDR! :)
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:09:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Da kann nur noch ein Anwalt helfen.
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:11:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10 schaut wohl so aus, die Experten hier ziehen das ins lächerliche!
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:14:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      @millu 2,

      vielleicht ist er unsterblich in Dich verliebt, und will
      nur Deine Aufmerksamkeit !;)

      Ganz im Ernst, ich würde versuchen die Story außergerichtlich zu erledigen ! Schiedsmann z.B.
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:20:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      In einigen Tagen muß ich einen DNA-Test sowie Speichelprobe über mich ergehen lassen.


      Wieso datt denn?
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:23:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      :eek: :eek: ohne nwalt kommst du da nicht weiter...vor allem würde ich mich vom anwalt in dem gegen dich geführten ermittlungsverfahren vertreten lassen..das kostet aber zunächst dein geld...ob du es von dem anzeigenerstatter wiederbekommst stehtin den sternen...aber ohne die kenntnis dieser akten würde ich garnichts unternehmen..und die akteneinsicht bekommt nur der anwalt...:eek: :eek:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:23:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      Er hat in den letzten paar Tagen mehrere Briefe bekommen, und gleich die Polizei informiert. Ein Sachverständiger hätte Sie abgeholt.

      Deswegen die Speichelprobe und DNA-Analyse. Von mir aus sollen Sie es tun, hab nichts zu verbergen.
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:27:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      :eek: :eek: bei verdacht einer straftat kann eine dna analyse aufgrund einer abgegebenen speichelprobe gemacht werden..wenn du dich damit aber nicht einverstanden erklärst, dann muss ein gericht das beschliessen..ich rate dir dringend zu einem anwalt...nur so kannst du auf das verfahren einfluss nehmen und bekommst über den anwalt kenntnis vom inhalt der akten...immerhin wird gegendich als beschuldigter ein ermittlungsverfahren geführt..das würde ich nicht auf die leichte schulter nehmen...:eek: :eek:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:31:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      @invest sorry, aber den Herrn und seine Freundin kann ich nicht ernst nehmen. Hab auch wirklich, damit nichts zu tun.
      Den Anwalt werde ich nach langem Überlegen nun doch noch in Anspruch nehmen. Für was sonst hat man eine Rechtsschutzversicherung!
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:32:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      #1

      gegenanzeige wegen verleumdung .

      ist bei sowas ein muss!
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:48:14
      Beitrag Nr. 19 ()
      sofort zum anwalt;
      verleumdern, die versuchen einen als kriminellen hinzustellen muss man mit allen mitteln unverzüglich das maul stopfen, sonst bleibt an der sache was an dir hängen.
      gruss jacco


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage zu Verleudmungs-. Beleidigungsanzeige