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    Wandlung eines PKW-Kaufes - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.10.03 18:44:35 von
    neuester Beitrag 14.10.03 00:30:40 von
    Beiträge: 11
    ID: 785.533
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      Avatar
      schrieb am 13.10.03 18:44:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Abend,

      am 02.09.03 habe ich einen Kaufvertrag über einen gebrauchten PKW bei einem Händler abgeschlossen.
      Gegenstand des Kaufvertrages und Rechnung war TÜV-AU
      01.05, sowie ein elektrisches Faltdach.

      Erst gestern habe ich bemerkt, dass TÜV-AU bereits 01.04 fällig werden und das Fahrzeug nur ein manuelles Faltdach besitzt.

      Besteht hierdurch das Recht auf Wandlung, mit Rückgabe Zug um Zug, d.h. Erstattung der Anzahlung und Auflösung des Kreditvertrages gegebn Rückgabe des Fahrzeuges.

      Bedanke mich schon im Voraus für Hilfestellungen evtl. mit Pragraphen, die hier zur Anwendung kommen.
      Gruss
      Maria
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 19:18:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der begriff Wandlung stammt noch aus dem alten Schuldrecht. Ansosnten sieht das nach einer eher leichten Hausarbeit aus. Viel Spass beim Bearbeiten !:laugh:
      (Vermutl. ist eine Kreditrate schon abgebucht );)
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 19:21:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich glaube nicht, dass Du hier eine erschöpfende rechtsverbindliche Auskunft bekommen wirst!
      Dazu ist, auch im Zuge der neuen Schuldrechtsreform noch zu viel Rechtsunsicherheit.
      Nach Deinen Angaben steht jedoch wohl fest, dass das Fahrzeug bei Auslieferung nicht vertragsgemäß war, was unter Umständen einen erheblichen Mangel darstellt!
      Das Recht der Nachbesserung dürfte Im Falle des elekt.Faltdaches schwierig zu gestalten sein.
      Ob es hier eine Minderung oder Nachbesserung oder Wandlung gibt,unter Berücksichtigung gefahrener km, kann nur ein Gericht entscheiden, aber was da dabei rauskommt......?

      Auf jeden Fall:Anwalt!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 19:29:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ja wieso fällt Dir das denn auch erst jetzt auf das das Dach nicht elektrisch ist. Im Kaufvertrag wird´s nicht angegeben sein?? Wird schwierig ;)

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 19:32:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4 weil das eine juristische Hausarbeit für einen BGB-Schein ist, die hat sich ein Prof. ausgedacht ;)

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      schrieb am 13.10.03 19:35:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5,

      das hoffe ich, #1 beschäftigt sich öfter mal mit Umschulden und Co. :D :D :D

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 20:40:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      du kannst nicht wandeln.

      weil elektrische faltdächer scheiße sind und dem zufolge hat dir der händler einen gefallen getan.

      Gegenstand des Kaufvertrages und Rechnung war TÜV-AU

      standt denn im kaufvertrag wie alt der tüv sein sollte?..ich glaube nicht.
      also hatte der wagen tüv/au. auch wenn schon verfallen, ist doch egal, tüv ist tüv

      mit Rückgabe Zug um Zug,

      du willst das auto mit dem zug zurück bringen? würde ich nicht machen, zugtransporte ist ziemlich teuer.

      behalt die tröte oder fahr sie gegen einen baum, dann zahlt die VS.

      gruß
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 20:42:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      Faltdächer sind prinzipiell scheiße, ob manuell oder elektrisch. Manche Hersteller sollten allerdings drauf achten so wenig Technik wie möglich zu verbauen :D :D

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 21:28:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke, schön mal eine konstruktive Meinung zu hören, die Belustigung ist nicht auf meiner Seite.

      Muss jedoch hinzügen, dass ich das Auto erst am 09.10.03 in Empfang genommen habe.

      War bis dato jedoch der Meinung dies ohne Rechtsbeistand lösen zu können.

      Was meinst Du, oder Ihr dazu??
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 23:09:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Einfach nicht weiterzahlen!
      Dann ist erstmal der Händler am Zug!

      Entscheidend ist was im Kaufvertrag steht.
      Steht da nur Schiebedach - vergiß es.
      Steht da nur TÜV/AU - dumm gelaufen.

      Ansonsten bist Du im Recht und der Händler hat den Schwarzen Peter.

      Man kann auch ohne Angabe von Gründen die letzte Rate zurückfordern - muß die Bank machen!

      Auf jeden Fall solltest Du schriftlich beim Händler auf Nachbesserung bestehen.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 00:30:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      @maria

      Ich habe Dir eine Boardmail geschickt, bitte um Antwort!


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