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    Eigenheimzulage-bei Kauf von Mutter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.03 08:55:54 von
    neuester Beitrag 03.12.03 12:30:23 von
    Beiträge: 16
    ID: 801.128
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      Avatar
      schrieb am 03.12.03 08:55:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ich habe folgenden Fall:

      Ich möchte von meiner Mutter das Haus
      meiner Großeltern kaufen um in diesem
      Jahr noch die Eigenheimzulage beantragen
      zu können.

      Meine Fragen sind:

      - Es sind Rechte in Abt. 2 für meine Großeltern
      eingetragen, ist das ein Problem? und muß
      ich selbst das Haus beziehen oder sind meine
      Großeltern nahe Verwandte und bei unentgeltlicher
      Überlassung kann ich auch Eigenheimzulage beantragen
      wenn sie das Haus bewohnen?

      - Ich werde für den Kaufpreis ein Darlehen
      aufnehmen, das Geld an meine Mutter überweisen
      und sie wird mir das Geld, nach ca. einer Woche
      als Schenkung innerhalb der Freigrenzen wieder
      zukommen lassen? Ist das i. O.?

      - sollte das Darlehen das ich aufnehme Grundschuld-
      gesichert sein, um die Ernsthaftigkeit der Finanzierung
      zu untermauern?

      - welche Unterlagen muß ich dem Eigenheimzulageantrag
      beilegen? Kaufvertrag, Kontoauszug der Kaufpreis-
      überweisung? etc. ?

      - muß meine Mutter den Kaufpreis als Einnahmen in der
      Einkommensteuererklärung angeben?


      Vielen Dank für eure Antworten.

      Gruß
      gohst
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 09:07:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      1) Kann Dir leider nicht sagen, ob die Großeltern noch als NAHE Verwandte zählen. Frag´da mal lieber bei der Stadtverwaltung nach...
      2) 1 Woche ist zu auffällig !!! Kann Probleme geben. Lass lieber so 1/2 Jahr lang Gras über die Sache wachsen, sonst wird euch Absicht unterstellt.... Wenn DANN später mal einer nachfragt war es halt SO nicht abgesprochen, nur hat Deine Mutter halt nimmer mitansehen können, wie die böse Bank Dich ausnimmt, und hat Dir das Geld geschenkt !!! ;)
      3) Besser ist das....
      4) Kauf/Notarvertrag, Überweisungsbelege, Darlehensverträge
      5) Nö !!!

      Gruß, LMR :)
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 09:20:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also ich weiß nicht :mad:

      Das hört sich für mich nach dem Versuch an, die Eigenheimzulage unrechtmäßig abzugreifen :mad:

      Das Finanzamt wird dich jagen :D
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 09:22:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3
      :eek: Meinst Du ECHT ?!!!? :eek:

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 09:22:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      schau auch mal in den thread 800295 da hat einer auch so ein prob.

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      Avatar
      schrieb am 03.12.03 09:25:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 09:33:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      "muß meine Mutter den Kaufpreis als Einnahmen in der
      Einkommensteuererklärung angeben?"

      NEIN.
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 09:37:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      @LMR oh ja das ist klar besser aber ich weiss net wie des funzt mit dem einfügen bei opera.aber das hat sich glaub ich auch erledigt,weil der GOHST ja anscheinend unseren HANSE-MANN übern tisch ziehen will... ;-)))))gg
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 09:46:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8
      Dann mach´s doch so: SCHREIB´einfach [.Thread]800295[/Thread] !!! (nur den . weglassen !!!) Dann sollte es auch mit opera funzen...
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 09:55:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      - Wenn es sich bei den Rechten Deiner Großeltern um ein Wohnrecht handelt, hast Du ein Problem, eine Überlassung im Rahmen eines Wohnrechts zählt nicht als eigene Wohnzwecke sprich keine Eigenheimzulage
      - Großeltern sind Angehörige nach § 15 Abgabenordnung, da Verwandte in gerader Linie, Überlassung daher grundsätzlich begünstigt (ohne Wohnrecht)
      - Wegen Ernsthaftigkeit würde ich mindestens 1 Monat Zeitunterschied zwischen Kaufpreiszahlung und Schenkung einplanen, wegen rechtlichem Gestaltungsmißbrauch nach § 42 Abgabenordnung
      - Darlehen muß gesichert und vereinbart sein wie bei Verträgen unter Fremden Personen, sonst keine Anerkennung vom Finanzamt
      - Unterlagen: Kaufvertrag (Ausfertigung kriegt Finanzamt ohnehin automatisch vom Notar als Kontrollmitteilung übersandt), Darlehensvertrag/Kontoauszug Darlehen, Überweisungsbeleg Kaufpreiszahlung
      - Mutter muß Kaufpreis nur als Einnahmen angegeben, wenn sie oder ihre Eltern als Rechtsvorgänger die Immobilie innerhalb der letzten 10 Jahren gekauft hat
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 10:05:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Im Steuerrecht gibt es den Begriff des "Gestaltungsmissbrauchs", das bedeutet, dass du ein Geschäft ausschließlich zum Zweck der Steuerersparnis oder Subventionserlangung abschließt. Das hat zur Folge, dass das Finanzamt das Geschäft als steuerlich unbeachtlich bewertet und dir den erhofften Ertrag nicht zubilligt.

      In diese Richtung solltest du prüfen; ich finde es z. B. bedenklich, dass deine Großeltern, denen du das Haus überlassen willst, bereits darin wohnen.

      Schönen Gruß
      reimo
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 10:12:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Geh zu einem Steuerberater und mach es wasserdicht. Ganz so dumm sind die FA´s dann doch nicht !
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 10:16:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das Großeltern in dem Haus wohnen ist kein Problem. Es gibt sogar BFH-Urteile in denen folgende Fälle kein Gestaltungsmißbrauch sind: Sohn wohnt in Haus von Eltern ohne Miete zu bezahlen, kauft dann ein weiteres Haus, in dem seine Eltern wohnen von diesen ab und vermietet es an diese.... wird alles anerkannt, wenn die Kaufpreisbemessung und die Darlehensvereinbarung zu Konditionen wie unter fremden Personen vereinbart werden.
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 10:40:28
      Beitrag Nr. 14 ()
      Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

      Noch ein paar Fragen:

      @urbi

      - meine Großeltern bewohnen das Haus lt. ihrem Wohnrecht
      und ich würde meinen Wohnsitz ummelden und in ihr Haus
      miteinziehen, wäre das dann i. O. ?

      - gibt es grundsätzlich ein Problem wenn ein Wohnrecht
      eingetragen ist?

      - ich hab noch nie etwas von einer Energiesparverordnung gehört?
      muß man da wirklich etwas umrüsten, wurde erst vor ca. 10 Jahren
      eine neue Heizung eingebaut?

      - meine Mutter hat das Haus vor ca. 2 Jahren von meinen
      Großeltern geschenkt bekommen, ist der Verkauf an mich
      dann in der Einkommensteuer anzugeben?

      - ist es ein Problem, dass meine Großeltern derzeit schon im
      Haus wohnen?

      Gruß
      gohst
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 10:50:37
      Beitrag Nr. 15 ()
      Es kommt darauf an, ob Deine Großeltern für das gesamte Haus ein Wohnrecht haben. Falls ja, hast Du ein Problem, weil DU das Haus zu eigenen Wohnzwecken mußt, das bedeutet Du mußt das Haus kraft EIGENEN Rechts nutzen, das ist aber nicht möglich, da dein Nutzungsrecht als Eigentümer durch das eingetragene Wohnrecht Deiner Großeltern ausgeschlossen ist... selbst wenn Du selbst einziehst, würdest Du das Haus nicht als Eigentümer sondern quasi als Gast Deiner Großeltern nutzen... Deine Großeltern haben aufgrund des Wohnrecht quasi ein Nutzungsrecht an dem Haus wie ein Eigentümer, das ist ja auch Sinn und Zweck des Wohnrechts... ergo: ohne Löschung des Wohnrechts ist keine Eigenheimzulage möglich...

      ...das Finanzamt Deiner Mutter erfährt durch die automatische Übersendung des Kaufvertrags durch den Notar ohnehin von dem Hausverkauf... wenn Deine Mutter das Haus vor 2 Jahren geschenkt bekam (nur wenn ohne Schulden übernommen, denn Schuldübernahme zählt als entgeltliche Anschaffung = Kauf), kommt es darauf an, ob Deine Großeltern länger als 8 Jahre zuvor bereits Eigentümer waren (das nehme ich jetzt mal an)... wenn die Frist von 10 Jahren abgelaufen ist, Verkauf für Mutter = irrelevant...

      Energiesparmaßnahmen (neue Wärmeschutzrichtlinien): Da gibts Fristen, ich glaube bis 31.12.2003, muß das Haus den Richtlinien entsprechen, sonst wird die Heizungsanlage nicht mehr abgenommen, da wir bereits 2003 haben, müßte der Schornsteinfeger bei der üblichen Prüfung bereits festgestellt haben, ob die Heizungsanlage dem neuen Standard entspricht...
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 12:30:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      Noch eine andere Möglichkeit?

      Das andere Haus meiner Mutter ist eine
      Einfamilienwohnhaus. Es hat aber zwei
      Wohnungen eine im Unter- und eine im
      Obergeschoß. In die Diele geht nur
      eine Eingangstür aber sowohl die eine
      als auch die andere Wohnung hat einen
      eigenen Eingang.

      Meiner Fragen:

      - man beantragt beim Landratsamt eine
      Abgeschlossenheitserklärung (was ist hier zu
      beachten?)für die Wohnung im Obergeschoß und
      ich kauf meiner Mutter dann die Wohnung ab.

      - kann ich daraufhin Eigenheimzulage beantragen?
      ich wohne derzeit in diesem Haus, aber nicht
      explizit in der oberen Wohnung

      - Was gibt es dabei sonst noch zu beachten?
      Was kostet so eine Abgeschlossenheitserklärung?

      Gruß
      gohst


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