Electronics Line: Ausschüttung einer Sachdividende - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.05.04 08:32:53 von
neuester Beitrag 07.05.04 10:32:44 von
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Electronics Line: Ausschüttung einer Sachdividende - Zustimmung des Gerichts
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Electronics Line (E.L.) Ltd.: Ausschüttung einer Sachdividende - Zustimmung des
Gerichts
Kiryat Arieh/Israel; 7. Mai 2004; Electronics Line (E.L.) Ltd.: Prime Standard:
EIC; TASE: ELEC, gibt den Meldungen vom 1. April und vom 4. Mai 2004 folgend
bekannt, dass das Bezirksgericht Tel Aviv am 5. Mai 2004 der Ausschüttung einer
Sachdividende und einer Bardividende in Höhe von bis zu 11 Mio. Euro
(entsprechend dem Wechselkurs am Tag der Ausschüttung) zugestimmt hat. Diese
Ausschüttung wird nicht aus ausschüttungsfähigem Überschuss vorgenommen. Das
Gericht hat ebenfalls einer Kapitalreduzierung des Unternehmens zugestimmt, die
durch die Ausschüttung als Sachdividende in Form von Aktien, die das Unternehmen
an Electronics Line 3000 Ltd. ("Tochtergesellschaft") hält, vorgenommen wird.
Diese Ausschüttung an alle Aktionäre von Electronics Line findet im Verhältnis
ihres jeweiligen Anteils an Electronics Line statt.
Die Umsetzung der Ausschüttung unterliegt der endgültigen Zustimmung des Boards
of Directors des Unternehmens die stattfinden kann, sobald die vorgeschriebenen
Untersuchungen im Zusammenhang mit der Ausschüttung und ihren Folgen für das
Unternehmen und seine Aktionäre seitens der zuständigen Behörden in Israel und
im Ausland abgeschlossen sind. Das umfasst auch die Zustimmung der Israelischen
Wertpapierbehörde zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes. Die
Entscheidung fällt unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen, die an
das Unternehmen und seine Aktionäre gestellt werden. Das Board of Directors des
Unternehmens wird über den Umfang der Ausschüttung und die Quote bis zur vom
Gericht freigegebenen Summe sowie die Methode der Ausschüttung - entweder
insgesamt und/oder teilweise in Anteilen der Tochtergesellschaft und/oder in bar
- und über den Tag der Ausschüttung entscheiden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Eli Pevzner, CFO Phone: +972-3-918-1333
2, Granit Street, POB 3253 Fax: +972-3-921-2225
Kiryat Arieh, Petah Tikva E-mail: investor@electronics-line.com
49130 Israel Internet: http://www.electronics-line.com
Mario Gross Phone: +49-40-609186-50
Kirchhoff Consult AG Fax: +49-40-609186-71
Ahrensburger Weg 2 E-mail: mario.gross@kirchhoff.de
22359 Hamburg Internet: http://www.kirchhoff.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 07.05.2004
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 936734; ISIN: IL0003570129; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Electronics Line (E.L.) Ltd.: Ausschüttung einer Sachdividende - Zustimmung des
Gerichts
Kiryat Arieh/Israel; 7. Mai 2004; Electronics Line (E.L.) Ltd.: Prime Standard:
EIC; TASE: ELEC, gibt den Meldungen vom 1. April und vom 4. Mai 2004 folgend
bekannt, dass das Bezirksgericht Tel Aviv am 5. Mai 2004 der Ausschüttung einer
Sachdividende und einer Bardividende in Höhe von bis zu 11 Mio. Euro
(entsprechend dem Wechselkurs am Tag der Ausschüttung) zugestimmt hat. Diese
Ausschüttung wird nicht aus ausschüttungsfähigem Überschuss vorgenommen. Das
Gericht hat ebenfalls einer Kapitalreduzierung des Unternehmens zugestimmt, die
durch die Ausschüttung als Sachdividende in Form von Aktien, die das Unternehmen
an Electronics Line 3000 Ltd. ("Tochtergesellschaft") hält, vorgenommen wird.
Diese Ausschüttung an alle Aktionäre von Electronics Line findet im Verhältnis
ihres jeweiligen Anteils an Electronics Line statt.
Die Umsetzung der Ausschüttung unterliegt der endgültigen Zustimmung des Boards
of Directors des Unternehmens die stattfinden kann, sobald die vorgeschriebenen
Untersuchungen im Zusammenhang mit der Ausschüttung und ihren Folgen für das
Unternehmen und seine Aktionäre seitens der zuständigen Behörden in Israel und
im Ausland abgeschlossen sind. Das umfasst auch die Zustimmung der Israelischen
Wertpapierbehörde zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospektes. Die
Entscheidung fällt unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen, die an
das Unternehmen und seine Aktionäre gestellt werden. Das Board of Directors des
Unternehmens wird über den Umfang der Ausschüttung und die Quote bis zur vom
Gericht freigegebenen Summe sowie die Methode der Ausschüttung - entweder
insgesamt und/oder teilweise in Anteilen der Tochtergesellschaft und/oder in bar
- und über den Tag der Ausschüttung entscheiden.
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hast du echt 4 jahre überlegt wie dein erster thread heissen soll
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muss ja dann auch passen!
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