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eröffnet am 30.07.04 14:18:48 von
neuester Beitrag 30.07.04 23:16:14 von
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Freitag, 30. Juli 2004
Steuerbescheide 1999-2003
Unbedingt Einspruch einlegen
Wertpapierschützer empfehlen Kleinanlegern, mögliche Ansprüche auf Rückzahlung von Spekulationssteuern durch Einsprüche gegen Steuerbescheide abzusichern. Dies gelte für das Jahr 1996 sowie den Zeitraum 1999-2003.
Das empfiehlt der Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Ulrich Hocker. Das Bundesfinanzministerium versuche, offene Bescheide aus diesen Jahren möglichst schnell rechtskräftig zu machen.
"Ziel ist es, möglichst viel zu vereinahmen zu Lasten der Bürger", betonte Hocker. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres. Darin erklärte das Gericht das Gesetz zur Spekulationssteuer für die Jahre 1997 und 1998 für rechtswidrig. Nach Ansicht von Experten bestehen auch für die Zeit danach gute Chancen, dass das Gericht genauso entscheidet. Zwei Klagen seien derzeit beim Bundesfinanzhof anhängig.
"Wir monieren, dass sich der Fiskus auf die Rechtskraft der Steuerbescheide beruft, anstatt fair mit allen seinen Bürgern umzugehen", betonte Hocker. Auch wenn sich inzwischen das Gesetz geändert habe, blieben die Mängel bei der Erhebung bestehen. In der Kritik stehen unter anderem unzureichende Kontrollen bei der Erfassung der Spekulationssteuer bei Wertpapierverkäufen. Das Verfassungsgericht wird sich nach Ansicht der DSW deshalb mit den gesetzlichen Grundlagen der Spekulationssteuer ab 1999 befassen müssen.
Die steuerehrlichen Anleger, die auf den Staat vertraut hätten, seien die Dummen, hieß es. Steuerhinterzieher dagegen würden mit einem Federstrich in die Legalität zurück geholt. Die betroffenen Anleger, deren Einkommensteuer in den genannten Perioden rechtskräftig geworden sei, hätten nur noch eine Chance, ihr Geld zurück zu bekommen. Hocker: "Die Anleger sollten prüfen, ob sie gegen ihre Steuerberater vorgehen".
Suncomesout
Freitag, 30. Juli 2004
Steuerbescheide 1999-2003
Unbedingt Einspruch einlegen
Wertpapierschützer empfehlen Kleinanlegern, mögliche Ansprüche auf Rückzahlung von Spekulationssteuern durch Einsprüche gegen Steuerbescheide abzusichern. Dies gelte für das Jahr 1996 sowie den Zeitraum 1999-2003.
Das empfiehlt der Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Ulrich Hocker. Das Bundesfinanzministerium versuche, offene Bescheide aus diesen Jahren möglichst schnell rechtskräftig zu machen.
"Ziel ist es, möglichst viel zu vereinahmen zu Lasten der Bürger", betonte Hocker. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres. Darin erklärte das Gericht das Gesetz zur Spekulationssteuer für die Jahre 1997 und 1998 für rechtswidrig. Nach Ansicht von Experten bestehen auch für die Zeit danach gute Chancen, dass das Gericht genauso entscheidet. Zwei Klagen seien derzeit beim Bundesfinanzhof anhängig.
"Wir monieren, dass sich der Fiskus auf die Rechtskraft der Steuerbescheide beruft, anstatt fair mit allen seinen Bürgern umzugehen", betonte Hocker. Auch wenn sich inzwischen das Gesetz geändert habe, blieben die Mängel bei der Erhebung bestehen. In der Kritik stehen unter anderem unzureichende Kontrollen bei der Erfassung der Spekulationssteuer bei Wertpapierverkäufen. Das Verfassungsgericht wird sich nach Ansicht der DSW deshalb mit den gesetzlichen Grundlagen der Spekulationssteuer ab 1999 befassen müssen.
Die steuerehrlichen Anleger, die auf den Staat vertraut hätten, seien die Dummen, hieß es. Steuerhinterzieher dagegen würden mit einem Federstrich in die Legalität zurück geholt. Die betroffenen Anleger, deren Einkommensteuer in den genannten Perioden rechtskräftig geworden sei, hätten nur noch eine Chance, ihr Geld zurück zu bekommen. Hocker: "Die Anleger sollten prüfen, ob sie gegen ihre Steuerberater vorgehen".
Suncomesout
hat anscheinend keiner gewinne versteuert
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