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    Stoiber setzt Beamte gegen Gewerkschaft und Tarifrecht ein... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.08.04 19:47:49 von
    neuester Beitrag 25.08.04 15:34:48 von
    Beiträge: 21
    ID: 896.775
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      schrieb am 24.08.04 19:47:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Stoiber läßt seine Beamten ab September 42-Stunden die Woche ohne Lohnausgleich arbeiten und untergräbt so das Tarifrecht. Er setzt somit die "wehrlosen" Beamten als Speerspitze gegen Gewerkschaften und Tarifrecht ein, um so den Boden zu bereiten, die 42 Stunden Woche
      auch demnächst für Angestellte und Arbeiter allgemeingültig zu machen.
      Er behandelt diese Personengruppe als willfährige Verfügungsmasse um seine priveten Ziele zu erreichen, die da wären:
      1. ein ausgeglichener Staatshaushalt in Bayern
      2. somit ein Anrecht auf eine zweite Kanzlerkandidatur

      Für dieses ergeizige zweite Ziel ist ihm alles Recht.

      Vor Jahren, vor allem in den fetten 80er Jahren, wo es im Schnitt 6-8 % Lohnerhöhungen in den Tarifgruppen gab,
      hatte man die Beamten durch Lohnverzicht mit einer 38,5
      geködert, die nach 2 Jahren flux rückgängig gemacht wurde und in eine 40 Stunden Woche umgewandelt wurde.
      Stoiber behandelt Beamte wie römische Sklaven.
      Mit dem Argument des sicheren Arbeitsplatzes rechtfertigt er jede Ausbeutung. Er behandelt diese Berufsgruppe wie sein privates Eigentum. :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 19:55:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dan schlafen die Bayrischen Beamten eben 2 Stunden pro Woche länger.:D
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 20:05:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      hier geht es nicht darum sarkastisch über Beamte zu urteilen sondern um die Freiheit die sich ein Ministerpräsident nimmt, zur Verfolgung seiner privaten Ziele den Staat einzusezten !
      Übrigens wäre das zweite Beispiel eine Frau Hohlmeier, die Beamte, die mit Steuergeldern bezahlt werden, einsetzt
      um ihre eigene Partei (CSU) zu bespitzeln und diese Leute auf Parteiveranstaltungen schickt, weil sie selbst dazu vielleicht keine Lust hat.
      "Allzeit bereit für die CSU" gilt das Motte für bayerische Beamte !
      Da hauts mir doch den Vogel raus!
      So gehts nicht !

      :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 20:09:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      @DieFilzlaus

      Er behandelt diese Personengruppe als willfährige Verfügungsmasse um seine priveten Ziele zu erreichen, die da wären:
      1. ein ausgeglichener Staatshaushalt in Bayern



      Welch ein niederträchtiges Ziel! Auf einen dermaßenen Irrsinn käme rot/grün niemals!!!
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 20:10:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1,3,

      hast ja recht. Ist auch ein Unding.

      Stoiber will sicher dem Rest des Landes zeigen, was in Bayern möglich ist.

      Er profiliert sich auf Eure Kosten.

      Lasst Euch das nicht gefallen, sonst werdet Ihr auch versklavt, wie die "normalen" Arbeiter und Angestellten.

      Daas für Parteibonzen wie die Hohlmeier andere Gesetze gelten ist ja nicht nur in Bayern so.

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      schrieb am 24.08.04 20:42:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat aus #1
      Stoiber läßt seine Beamten ab September 42-Stunden die Woche ohne Lohnausgleich arbeiten und untergräbt so das Tarifrecht. ...

      Stoiber behandelt Beamte wie römische Sklaven.
      Mit dem Argument des sicheren Arbeitsplatzes rechtfertigt er jede Ausbeutung. Er behandelt diese Berufsgruppe wie sein privates Eigentum.


      Ferner Threadtitel: "Stoiber setzt Beamte gegen Gewerkschaft und Tarifrecht ein..."


      Für den hetzerischen Threaderöffner zur werten Kenntnisnahme mit besonderen Empfehlungen von wikipedia.org und meiner Wenigkeit. Er möge sich mal seinen Schaum von der Schnauze waschen, bevor er Threads eröffnet.


      "Beamter
      aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
      Ein Beamter ist ein vom Staat oder einem sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung beschäftigter Mitarbeiter, der einen (vom Angestellten oder Arbeiter) abweichenden Status trägt. Dieser Beamtenstatus - auch als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis bezeichnet - ist in verschiedenen Ländern und im Bund unterschiedlich geregelt. Das Dienstverhältnis wird durch Ernennung (Urkunde) begründet, nicht wie bei Angestellten oder Arbeitern durch Vertrag.

      Das Beamtenrecht soll sicherstellen, dass die Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden funktionsfähig bleiben und beispielsweise nicht durch Streiks "lahmgelegt" werden können. Hauptaufgabe der Beamten ist die unparteiische Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, die zum Wohl der Allgemeinheit ausgeübt werden sollen.

      Inhaltsverzeichnis [AnzeigenVerbergen]
      1 Rechte und Pflichten der Beamten in Deutschland
      2 Ausbildung, Laufbahnprinzip und Dienstverhältnisse der Beamten
      3 Das deutsche Beamtentum im Wandel
      4 Keine Beamten: Richter und Soldaten
      5 Geschichte des Beamtentums
      6 Siehe auch
      7 Weblinks
      [bearbeiten]
      Rechte und Pflichten der Beamten in Deutschland
      Die deutschen Beamten haben eine besondere Treuepflicht dem Dienstherrn gegenüber und daraus eine Beschränkung ihrer Bürger- und Arbeitnehmerrechte (z.B. kein Streikrecht, keine Tarifrecht). Sogar das grundgesetzliche Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte eingeschränkt. Ferner bestehen Verhaltenpflichten auch außerhalb des Dienstes, um das Ansehen des Beamtentums nicht zu gefährden. Dafür ist der Dienstherr seinen Beamten gegenüber zu besonderer Fürsorge verpflichtet; ihre Besoldung muss dem Amt angemessen sein. Dies spielt in der Praxis jedoch eine untergeordnete Rolle, da das Gehalt vom Gesetzgeber festgelegt wird, und daher auch pauschal gekürzt werden kann. Problematisch ist die Höhe der Besoldung insbesondere für Beamte unterer Besoldungsgruppen, die eine Familie zu versorgen haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht ist sogar eine Bezahlung, die lediglich 15 % über den Leistungen für Sozialhilfeempfänger liegt, noch als angemessen zu beurteilen.

      [bearbeiten]
      Ausbildung, Laufbahnprinzip und Dienstverhältnisse der Beamten
      Deutsche Beamte werden nach Vorbereitungsdienst (Beamte auf Widerruf) und bestandener Laufbahnprüfung sowie Absolvierung einer Probezeit und Wartezeit auf Lebenszeit ernannt, wenn sie mindestens das 27. Lebensjahr vollendet haben. Ein Beamter kann nicht kündigen, er muss seine Entlassung beantragen.

      Daneben gibt es aber auch Beamte auf Zeit, zum Beispiel bei befristeten Tätigkeiten an Universitäten ("Zeitbeamte"). Auch politische Beamte, wie Bürgermeister, Staatssekretäre oder Minister sind nicht auf Lebenszeit beschäftigt.

      Es gibt in Deutschland verschiedene Laufbahnen:

      Einfacher Dienst
      Mittlerer Dienst (i. d. R. wird ein Realschul- oder gleichwertiger Abschluss gefordert)
      Gehobener Dienst (i. d. R. ist ein Fachhochschulstudium Voraussetzung)
      Höherer Dienst (i. d. R. ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium Voraussetzung)
      Die Ausbildung für den einfachen und mittleren Dienst findet i. d. R. an Studieninstituten und ähnlichen verwaltungsinternen Einrichtungen statt. Im gehobenen Dienst ist eine Ausbildung an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung der Regelfall. Parallel findet die praktische Ausbildung in der jeweiligen Einstellungsbehörde statt. Für den höheren Dienst werden Absolventen der öffentlichen Hochschulen eingestellt.

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      Das deutsche Beamtentum im Wandel
      Die Kommunen, insbesondere im Osten Deutschlands, beschäftigen immer weniger Beamte. Ob die Einstellung von Angestellten anstelle von Beamten finanziell günstiger ist, ist umstritten. Studien sind in dieser Frage zu widersprüchlichen Ergebnissen gekommen. Zum einen muss der Dienstherr für seine Beamten keine Sozialversicherungsbeiträge abführen, sondern lediglich die als kostensparend geltende Beihilfe im Krankheitsfall finanzieren, zum anderen sind stetig steigende Pensionslasten zu verzeichnen, für welche bisher nach überwiegender Meinung keine ausreichend hohen Rückstellungen geleistet werden.

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      Keine Beamten: Richter und Soldaten
      Obwohl es - in Bezug auf die rechtlichen Verhältnisse - gewisse Ähnlichkeiten gibt, sind Richter und Soldaten keine Beamten. Ihr Status unterliegt jeweils eigenen Bestimmungen.

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      Geschichte des Beamtentums
      Die Ursprünge des Beamtentums liegen im alten Ägypten. Auch in den orientalischen Staaten der Antike und im Römischen Reich gab es bereits Beamte. Im Gegenzug für ihre unbedingte Treue übernahm ihr Dienstherr die Verpflichtung, sie lebenslang angemessen zu unterhalten. Ein wesentliches Merkmal auch des modernen Beamtentums wurde damit bereits im 3. Jahrtausend v. Chr. entwickelt. Als ein weiteres prägendes Merkmal ist die hierarchische Ordnung des Beamtenstums zu nennen, die sich bis heute weitgehend erhalten hat. Die frühen Beamten waren zudem einem absoluten Herrscher verpflichtet. Nur in Griechenland war bereits die heute verbreitete Verpflichtung der Beamten auf Staat und Gesetz bekannt.

      Vorläufer der heutigen Beamten waren die Fürstendiener im Europa des ausgehenden Mittelalters. Friedrich II. verfügte 1231 eine Neuordnung des Beamtentums. Damit wurde erstmals ein Staat auf eine rein weltliche Verwaltung gestützt, deren Beamte bei guter Besoldung einer umfassenden Kontrolle und besonderen Gehorsamspflichten unterworfen waren.

      Erst seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts ist das europäische Beamtentum dem Staat und dem Gesetz verpflichtet. Wesentlich für die Entstehung des modernen Beamtentums waren die Auswirkungen der Französischen Revolution.

      Anfang des 20. Jahrhunderts und auch in der Weimarer Republik hatte das deutsche Beamtentum überwiegend eine konservative Grundhaltung. Im Dritten Reich wirkte die Staatstreue der meisten Beamten regimeerhaltend, da auch Menschenrechtsverletzungen und andere verbrecherische Maßnahmen von einer Vielzahl an sog. Schreibtischtätern mit getragen oder zumindest geduldet wurden. Prof. Robert D` Harcourt, der diese Vorgänge im Auftrage der Alliierten untersuchte, stellte dazu fest: "Das deutsche Beamtentum arbeitet mit beneidenswerter Effizienz, allerdings im Unrecht genauso wie im Recht. Es hat nichts anderes gelernt, als sich einfach einem Räderwerk gleich zu drehen."

      Nach 1945 war das Beamtentum unter alliierter Kontrolle zunächst abgeschafft. Ein großer Teil der zunächst entlassenen Beamten, die bereits während der Zeit des Nationalsozialismus Dienst taten, wurde - wie in vielen anderen Berufszweigen - wieder eingestellt, da man ansonsten den Personalbedarf nicht decken konnte.

      Das Berufsbeamtentum wurde in der Bundesrepublik per Gesetz im Juli 1950 wieder eingeführt.

      In der DDR wurde das Beamtentum nicht eingeführt. Auch in den heutigen neuen Bundesländern ist der Anteil der Beamten weitaus geringer, als im Bereich der alten Bundesrepublik.

      Die Geschichte des österreichischen Beamtentums ist in manchen Grundzügen jener des deutschen vergleichbar. Sonderentwicklungen, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann, führten dennoch zu sozialhistorisch bemerkenswerten Differenzierungen. Ungefähr ab der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts besteht ein Berufsbeamtentum im gegenwärtigen Wortsinn. Meilensteine waren das Jahrzehnt von 1780-1790 (Reformen Kaiser Josephs II. - "Hirtenbrief" von 1783), sodann der Vormärz, das Jahr 1873 (erstes umfassendes Rang- und Besoldungssystem) und das Jahr 1914 (Dienstpragmatik). In der Gegenwart wird das österreichische Berufsbeamtentum seitens der Politik demoliert: Ausgliederungen von Agenden aus der staatlichen Verwaltung, Restriktionen bei der Pragmatisierung (Unkündbarkeitstellung, Beamter auf Lebenszeit) und bevorstehende dienst- und pensionsrechtliche Nivellierungen (2004) werden das österreichischen Beamtentum, dem heute noch in manchen Nachfogestaaten der k.u.k. Monarchie nachgetrauert wird und das ein multiethnisches, mitteleuropäisches Integrationsinstrument ersten Ranges war, bis zur Unkenntlichkeit entstellen.

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      Siehe auch
      Nichtakademische Titel, Beamtenbeleidigung

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      Weblinks
      http://www.judithmathes.de/history/beamte.html
      http://kirke.hbz-nrw.de/dcb/Alle_013/Buecher_04/in_NRW_50/00…
      Von "http://de.wikipedia.org/wiki/Beamter"
      Eingeordnet unter: Beamtenrecht


      ;
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 20:59:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Oh, ich vergaß der werten Filzlaus, die oberster Dienstherr Edmund Stoiber in Bezug auf seine Beamten " römische Sklavenhaltung" vorwirft, ja noch diesen Passus besonders hervorzuheben.

      Das Beamtenrecht soll sicherstellen, dass die Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden funktionsfähig bleiben und beispielsweise nicht durch Streiks " lahmgelegt" werden können. Hauptaufgabe der Beamten ist die unparteiische Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, die zum Wohl der Allgemeinheit ausgeübt werden sollen.

      Doof überhaupt halt für einen überschäumenden Gewerkschafter, dass der Staat "Beamte" hat und diese für seine Ziele nutzt, selbst wenn es mal heißt einen Gewerkschafter-Streik lahmzulegen.

      Hier auf den Rücken der bayerischen Beamten römische Sklaven-Tatbestände auszurufen, nur weil man völlig unbegründet seine eigenen Gewerkschaftspfründe in Gefahr sieht, ist dreist, anmaßend und ehrenrürig.

      ;
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 21:01:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Amen! Sie hörten das Ruhmeswort auf die freiheitliche Prachtgilde staatlicher Erhabenheit in Ausschüttung einer ehrvollen Verliebkosung ... und immer die Optik auf das hehre Wohl der Allgemeinheit zentrieren. Jawoll ! Bismarcks Elendstruppe par exellance ... Blockademoloch in Ewigkeit. Amen!
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 21:47:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Achtung! Satire!

      Das Loch

      Das Loch entsprach allen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und war schon vor undenklichen Zeiten von allen zuständigen Behörden genehmigt und bewilligt worden. Somit stand fest, daß es sich hier um ein amtliches Loch handelte.

      In den Akten wurde es unter der Bezeichnung "Loch" geführt, jährlich im Bestand der Amtsakten übernommen und als amtlich anerkanntes "Loch" offiziell weiter amtlich geführt und festgehalten.

      Mit dem Loch an sich war also alles in Ordnung. Der zuständige Sachbearbeiter des zudtändigen Amtes der zuständigen Stadtverwaltung begab sich regelmäßig und nach sorgfältig ausgearbeiteten Plan vom Schreibtisch weg und zum Loch hin. Vor Ort nahm er das Loch in Augenschein, notierte Datum und Uhrzeit, fuhr zurück zu seiner Dienststelle und trug, am Schreibtisch angekommen, in die amtlichen Unterlagen die erledigte amtliche Inaugenscheinnahme des Loches ein.

      Gelegentliche Fragen aus dem Freundeskreis, ob, wann und wie er das Loch besichtigt habe, wehrte er freundlich aber bestimmt mit der abweisenden Bemerkung ab, es handele sich hier um ein dienstliches Loch, und darüber dürfe er bekanntlich nicht außerdienstlich reden.

      Ein zufällig vorbeikommender Polizist hatte das Verschwinden des Loches mit scharfem Dienstauge entdeckt und sofort Meldung erstattet. Die Meldung war umgehend an das zuständige Ordnungsamt gegangen. Der Amtsleiter murmelte irritiert: "Das Loch ist weg? Da kann doch was nicht stimmen. Da muß was nicht in Ordnung sein mit dem Loch. Wir werden das sofort überprüfen!"

      Der Amtsleiter schickte einen Außendienstmitarbeiter zum Loch. Der Außendienstmitarbeiter fuh auftragsgemäß los zum Loch und fand es nicht. Da sein Auftrag nicht lautete: "Suchen Sie das Loch!" sondern: "Sehen Sie nach, was mit dem Loch ist und ob es wirklich weg ist!", begab der Ordnungsamtsmitarbeiter sich nicht auf die Suche nach dem Loch, sondern notierte in sein amtliches Merkbuch: "Loch besichtigt. Besichtigung nicht möglich, da Loch nicht da. Besichtigung endete um 14.22 Uhr und zwecks Lochfehlmeldung an Amtsleiter zurück ins Amt."

      Der Amtsleiter nahm die Meldung wenig später entgegen, wandte sich zunächst an den Verwaltungschef, dem er die schriftliche meldung ber das Fehlen des Loches auf den Tisch legte. Der Verwaltungschef ließ seine Sekretärin einen Vermerk machen und die Meldung in den vorgeschriebenen Behördenumlauf bringen. Alle Amtsleiter würden sich nun mit dem fehlenden Loch von Amts wegen beschäftigen müssen.

      Ein Vorgang war entstanden.

      So nahmen ein Loch und ein Vorgang ihren Lauf. Die Presse schrieb: "Skandal! Das Loch ist weg. Von Amts wegen wird ermittelt! Ordnungsamtsleiter bestreitet jede Schuld!"

      Bernd Wollersheim

      -------------

      usw. etc. usw. etc. ......... Endlosigkeit. Deutschland, ich liebe Dich! :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 21:49:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das wird Schule machen. Zunächst andere Bundesländer dann alle anderen Berufsgruppen. Solang sich der deutsche alles gefallen lässt. Generalsteik!
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 21:52:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      @10 reinl100

      Genau! Es kann ja wohl nicht angehen, dass sich hier Bewegung einstellt! Sofort alles ausbremsen!
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 22:42:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      Tja, da seht ihr mal, es war nicht alles schlecht in der DDR: Bockwurst, grüner Ampelpfeil, aber KEINE BEAMTEN!!! Die brauchten wir nicht...
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 22:44:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      #13,

      wie hießen die denn bei Euch in den Behörden?:D
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 22:48:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      #9 ... mit der Geschichte stimmt irgendwas nicht, mich beschleichen schwerste Zweifel: Der "Vorgang" hat gar kein Aktenzeichen. :laugh::D Verletzung Deutscher Tugendhaftigkeit edelster Dienstvorschriften ... weia :D
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 22:52:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      @sonnbrille

      Lassen wir mal die ungeklärte Herkunft der Bockwurst außen vor, aber wir brauchten zuvor keine grünen Ampelpfeile und der solidaritätszuschlagsbefreite West-Sandmann war jahrzehntelang auch ganz ausreichend.

      ;
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 23:22:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      A 7, Richtung Hannover, 7:30 Uhr in der Früh : Hubschrauberflotten fliegen Tiefmanöver über das AB-Kreuz Hannover, Auftrag : Tägliche Fütterung der Verkehrsrundfunksender über den 30 km-Stau in diesem Abschnitt. Endlose Kolonnen genervter Autofahrer mit pulsierenden Halsschlagadern in wurm-reliefartigen Gebilden unterhalb der Kinnlade. Baken beiderseits als Aufmarschtruppen, blinkende Warntafeln und Leuchtalarme in Überfluss. Verengte Fahrbahnen, die nur noch schleppenden Stop-and-Go-Schritt zulassen ... ich hab`s so satt, bin so angesickt ...

      ... ich steige aus, schnapp mir einen dieser Bauarbeiter ... und dann hauen wir dieses beschissene 30x30 cm Loch in der Fahrbahn mit ner Kelle Zement zu !!! :D:laugh::laugh:

      Sinngemäß von Dieter Nuhr, aus dem Sinn erzählt.

      Was war nochmal die Funktion dieser Straßenbauämter ? :D:laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.08.04 23:30:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      Filzlaus,

      es gibt einen Unterschied zwischen römischen Sklaven und Beamten in Deutschland.

      Beamte in Deutschland haben das Recht sich einen anderen/sinnvolleren Job zu suchen!


      mfg
      thefarmer
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 07:54:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      wenn ich zu Beamten Kontakt haben muß kome ich mir manchmal wie ein römischer Sklave vor :mad:
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 08:30:52
      Beitrag Nr. 19 ()
      Stoiber hat sich und seinem Kabinett gerade ne Nullrunde verordnet!

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 14:48:43
      Beitrag Nr. 20 ()
      na, geht doch :D

      und weiter geht`s mit Forderungen an die Beamten:


      Arbeitgeber wollen Beamtenprivileg stutzen

      Die staatlichen Ausgaben für die Beamtenversorgung drohen sich bis 2030 zu verdreifachen. Die Deutschen Arbeitgeberverbände fordern daher, die Notbremse zu ziehen.

      HB BERLIN. Um eine drohende Kostenexplosion bei der Beamtenversorgung zu verhindern, dringen die Arbeitgeber auf eine Verfassungsänderung. Die Garantie einer "amtsangemessenen Besoldung" (Alimentationsprinzip) müsse fallen, heißt es in einem Strategiepapier der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), das dem Handelsblatt vorliegt: "Um die notwendige Reform der Beamtenversorgung zu ermöglichen, bedarf es einer Änderung des Grundgesetzes."

      Nach den Vorstellungen der Arbeitgeber sollen die Beamten-Pensionäre künftig nur noch eine "Basissicherung auf vergleichbarem Niveau zur gesetzlichen Rentenversicherung" erhalten. Ansonsten würden die Versorgungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden bis 2030 von derzeit 25 Milliarden auf 75 Milliarden Euro steigen.

      Deutliche Kritik übt die BDA am Gesetzgeber, der Einschnitte in den Sozialsystemen der Arbeitnehmer "wenn überhaupt, dann erst mit einiger Zeitverzögerung" auf die Beamten übertrage. So liege für die Übertragung des im Juni beschlossenen Renten-Nachhaltigkeitsgesetzes auf die Beamten "noch nicht einmal ein Gesetzentwurf" des Bundesinnenministeriums vor.

      www.handelsblatt.com
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 15:34:48
      Beitrag Nr. 21 ()
      tja zocklany,

      scheint wohl nicht an den beamten zu liegen, sondern daran, dass du minderwertigkeitskomplexe hast


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