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    Ferienhausagentur insolvent: welche Ansprüche kann ich stellen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.10.04 09:34:02 von
    neuester Beitrag 22.10.04 11:26:38 von
    Beiträge: 4
    ID: 917.127
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      Avatar
      schrieb am 22.10.04 09:34:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich könnte in folgender Sache einen Rat gebrauchen:

      Wir hatten für diesen Sommer über eine Agentur ein Ferienhaus in Frankreich gebucht. Anzahlung schon letzten Herbst geleistet. Jetzt hat der Laden wenige Wochen vor unserem Urlaubsbeginn Insolvenz angemeldet.

      Ich habe zunächst mal über die Reiseversicherung (HanseMerkur) die Anzahlung eingefordert, Sicherungsschein eingereicht etc.
      Die Restzahlung konnte ich gerade noch stornieren (Kosten: 12,50 €). Wir mussten dann kurzfristig umdisponieren und haben in eigener Regie den Urlaub geregelt.

      Kurz danach meldete sich der Insolvenzverwalter und hat uns jetzt ein Formular zugeschickt, wo wir unsere Ansprüche geltend machen können.

      Jetzt frage ich mich:
      1. An wen soll ich meine Forderung richten (Versicherung oder Insolvenzverwalter)?
      2. Welche Ansprüche kann ich geltend machen?
      Dabei denke ich z.B. an
      - Zinsen für die Anzahlung (immerhin fast ein Jahr), wieviel Prozent?
      - entstandene Kosten (Stornierung, Porto, Telefon etc.)
      - (Zeit-)Aufwand für die kurzfristige Urlaubsänderung einschl. Stress mit Arbeitgeber etc. dafür einen Pauschalbetrag ansetzen?

      Kennt sich jemand mit dieser Materie aus und kann mir einen Tipp geben?

      Danke für Antworten!
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 10:31:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Zwilli,
      versuchs doch mal hier

      http://www.rechtsanwaltsuche.de/

      oder hier

      http://www.deutsche-anwaltshotline.de/compiled/Anwaltshotlin…

      viel erfolg
      bernie55
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 10:43:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      zuerst Insovenzverw.,
      mit Ausfall zur Versicherung

      Schadenersatzansprüche könne nur bei Verschulden geltend gemacht werden - hier also nicht

      everl
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 11:26:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      @everl

      Was meinst Du mit "mit Ausfall zur Versicherung"?

      Ich hatte schon beim Insolvenzverwalter nachgefragt.
      Die wollten mich in erster Linie abwimmeln. Tenor:
      - das Insolvenzverfahren kann 10 Jahre dauern
      - ich würde mangels Masse nur einen Bruchteil meiner Ansprüche erhalten
      - ich hätte doch schon bei der Versicherung die Anzahlung eingefordert, das wäre für mich viel günstiger (s.o.),dann sollte ich doch dabei bleiben (und sie in Ruhe lassen...).

      Ich frage mich, wer denn jetzt mein Ansprechpartner ist. Wirklich nur die Versicherung?

      Kann ich bei der Versicherung auch noch zusätzlich Zinsen, angefallene Kosten für Stornierung etc. geltend machen?


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