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    Verzicht auf Beitragsrückgewähr (bei RV) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.04 16:19:12 von
    neuester Beitrag 09.12.04 18:56:19 von
    Beiträge: 3
    ID: 934.181
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      schrieb am 09.12.04 16:19:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Um den letzten Cent herauszukitzeln möchte ich bei der RV evtl. den Baustein "Beitragsrückgewähr" herausnehmen. Man sagte mir, daß ich
      1. meine Police dann nicht mehr innerhalb der Vertragslaufzeit zurückkaufen kann
      2. keiner an mein Geld kommt (sollte ich in der Vertragslaufzeit sterben).
      Gut (zu 1.) mit dem Geld vorzeitig zurückbekommen ist es ja nicht so wichtig (es wird ja ohnehin überall empfohlen die Police beitragsfrei zu stellen anstatt innerhalb der Laufzeit zu kündigen.
      Wichtiger wäre mir Fall 2. Reicht ein normales Testament bei Tod dann nicht mehr aus, daß der Erbe die eingezahlten Beträge (nach Laufzeitende) ausgezahlt bekommt (auch wenn er durch Verzicht des Bausteins BR nicht als Todesfallberechtigter in der Police eingetragen ist) ?
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 16:44:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      also ich weiß ja nicht, aber "Beitragsrückgewähr" heisst doch das man das Geld zurück bekommt. Wenn Du diesen Baustein jetzt nicht möchtest ist es in meinen Augen doch klar das dann niemand mehr Dein Geld bekommen wird wenn Du vorher stirbst.

      Ich weiß nicht ganz was Du mit Deiner Frage überhaupt bezwecken wolltest.


      ciao
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 18:56:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      dann ist es eine Riskorente - Insolvenzsicher, ohne Rückkaufwert und dein Geld verfällt zugungsten der Gewinne an das Kollektiv!

      Du kannst aber eine Hinterbliebenenrente einschließen! Kostet aber Geld!

      Also, wenn Du den letzten Cent auf diese Art und Weise rausholen willst - dann akzeptiere die regeln!

      Viele Grüße
      CreInPhan


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