Mahnbescheid - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.01.05 18:11:47 von
neuester Beitrag 18.01.05 11:47:03 von
neuester Beitrag 18.01.05 11:47:03 von
Beiträge: 14
ID: 944.418
ID: 944.418
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 858
Gesamt: 858
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 28 Minuten | 7923 | |
vor 6 Minuten | 4534 | |
vor 5 Minuten | 3702 | |
vor 46 Minuten | 3128 | |
vor 40 Minuten | 2932 | |
vor 17 Minuten | 1996 | |
01.05.24, 18:36 | 1854 | |
vor 26 Minuten | 1721 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 2. | 18.160,09 | +0,76 | 219 | |||
2. | 1. | 171,08 | +1,71 | 95 | |||
3. | 9. | 10,320 | +6,39 | 54 | |||
4. | 10. | 1,4800 | +69,14 | 49 | |||
5. | Neu! | 85,35 | -0,99 | 28 | |||
6. | 16. | 6,8940 | +0,41 | 21 | |||
7. | 5. | 0,1709 | +9,48 | 19 | |||
8. | 4. | 2.321,63 | +0,86 | 17 |
Ich beantrage (lasse beantragen) heute einen Mahnbescheid, weil der Schuldern nur mit Ausflüchten kommt; es wurden geügend Fristen zum Ausgleich gesetzt.
Was, wenn der Schulder morgen plötzlich zahlt, wer zahlt dann die Gerichtskosten?
Danke und Gruß
Was, wenn der Schulder morgen plötzlich zahlt, wer zahlt dann die Gerichtskosten?
Danke und Gruß
Du.
Wenn Du gegen den Schuldern einen MB beantragt hast aber morgen der Schulder plötzlich zahlt, solltest Du dem Schuldern nichts davon sagen, dass der Schulder schon bezahlt hat und den Schuldern noch mal zahlen lassen.
Die paar Mark Gerichtskosten können Dir dann sch...egal sein.
Die paar Mark Gerichtskosten können Dir dann sch...egal sein.
Exakt das wollte ich auch sagen ;-)
Mein voriger Beitrag bezog sich auf Cybercoachs Statement. Besser hätte ich es kaum formulieren können.
Obwohl mich auch dem Doktor Dax seinen Einschätzungens gefallen. Ich fühl mich heut so... wie soll ich sagen... so akkusativ.
Obwohl mich auch dem Doktor Dax seinen Einschätzungens gefallen. Ich fühl mich heut so... wie soll ich sagen... so akkusativ.
Leute, ihr habt ja tolle Deutschkenntnisse!
bin kein RA, aber...
erstens KANN es doch nicht sein, dass der beantrager des mb s bei verzug, fristsetzung etc die mb kosten bezahlen muss, wenn er nachweisen kann, dass alle fristen verstrichen waren und zum berechtigten zeitpunkt der beantragung des mb keine anzeichen für einen unmittelbaren schuldausgleich bestanden,
zweitens KANN es doch nicht sein, dass du bei zwischenzeitlich bezahlter forderung durch zustellung des mb s recht auf nochmalige bezahlung der forderung hast, und...
drittens wird der schuldner bei zwischenzeitlicher bezahlung dem mb widersprechen,
viertens kostet doch ein mb nicht so viel, oder?
fünftens entscheidest doch du, ob nach fruchtlosem mb du noch den rechtsweg vor gericht und damit den kostenintensiven weg einschlägst??
gruß
erstens KANN es doch nicht sein, dass der beantrager des mb s bei verzug, fristsetzung etc die mb kosten bezahlen muss, wenn er nachweisen kann, dass alle fristen verstrichen waren und zum berechtigten zeitpunkt der beantragung des mb keine anzeichen für einen unmittelbaren schuldausgleich bestanden,
zweitens KANN es doch nicht sein, dass du bei zwischenzeitlich bezahlter forderung durch zustellung des mb s recht auf nochmalige bezahlung der forderung hast, und...
drittens wird der schuldner bei zwischenzeitlicher bezahlung dem mb widersprechen,
viertens kostet doch ein mb nicht so viel, oder?
fünftens entscheidest doch du, ob nach fruchtlosem mb du noch den rechtsweg vor gericht und damit den kostenintensiven weg einschlägst??
gruß
@ConnorMcLoud
O ja. Da ham wir auch echt lange dran gearbeitet.
O ja. Da ham wir auch echt lange dran gearbeitet.
Du kommst wohl aus Bayern, gell?
Auch wenn der Schuldner die Schuld irgendwann bezahlt, hast du bestimmt noch Anspruch auf die Mahnkosten. Darum wirst du wahrscheinlich wieder kämpfen müssen.
#9
Moanst du mi? Na, überhaupts net.
Allerdings hab ich ein paar Jahre in Bayern gewohnt.
Apropos... was genau interessiert dich an Eddy Stoiber?
Moanst du mi? Na, überhaupts net.
Allerdings hab ich ein paar Jahre in Bayern gewohnt.
Apropos... was genau interessiert dich an Eddy Stoiber?
#1
Wenn der Schuldner zahlt, bevor der Mahnbescheid bei ihm eintrifft, MUSS er zwangsläufig Widerspruch einlegen. Somit bleibst du auf den Kosten für Gericht (und evtl. Anwalt) sitzen, auch wenn das möglicherweise nicht gerecht scheint. Diese Mahnkosten dann auf dem Rechtswege einzufordern, wäre wohl nur für jemanden interessant, der justament wirklich überhaupt nichts Interessanteres mit sich anzufangen weiß.
Wenn der Schuldner zahlt, bevor der Mahnbescheid bei ihm eintrifft, MUSS er zwangsläufig Widerspruch einlegen. Somit bleibst du auf den Kosten für Gericht (und evtl. Anwalt) sitzen, auch wenn das möglicherweise nicht gerecht scheint. Diese Mahnkosten dann auf dem Rechtswege einzufordern, wäre wohl nur für jemanden interessant, der justament wirklich überhaupt nichts Interessanteres mit sich anzufangen weiß.
Die Mahnkosten muss er zahlen, denn er befindet sich in Verzug.
Also..so muss man es machen als Schuldner!
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
219 | ||
95 | ||
54 | ||
49 | ||
28 | ||
21 | ||
19 | ||
17 | ||
17 | ||
17 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
16 | ||
16 | ||
15 | ||
14 | ||
14 | ||
12 | ||
12 | ||
12 | ||
11 | ||
10 |