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    Mahnbescheid - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.01.05 18:11:47 von
    neuester Beitrag 18.01.05 11:47:03 von
    Beiträge: 14
    ID: 944.418
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      schrieb am 17.01.05 18:11:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich beantrage (lasse beantragen) heute einen Mahnbescheid, weil der Schuldern nur mit Ausflüchten kommt; es wurden geügend Fristen zum Ausgleich gesetzt.

      Was, wenn der Schulder morgen plötzlich zahlt, wer zahlt dann die Gerichtskosten?

      Danke und Gruß
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 18:35:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du.
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 18:42:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn Du gegen den Schuldern einen MB beantragt hast aber morgen der Schulder plötzlich zahlt, solltest Du dem Schuldern nichts davon sagen, dass der Schulder schon bezahlt hat und den Schuldern noch mal zahlen lassen.

      Die paar Mark Gerichtskosten können Dir dann sch...egal sein.
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 18:43:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Exakt das wollte ich auch sagen ;-)
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 19:01:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mein voriger Beitrag bezog sich auf Cybercoachs Statement. Besser hätte ich es kaum formulieren können.

      Obwohl mich auch dem Doktor Dax seinen Einschätzungens gefallen. Ich fühl mich heut so... wie soll ich sagen... so akkusativ.

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      schrieb am 17.01.05 19:56:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Leute, ihr habt ja tolle Deutschkenntnisse!:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 19:58:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      bin kein RA, aber...

      erstens KANN es doch nicht sein, dass der beantrager des mb s bei verzug, fristsetzung etc die mb kosten bezahlen muss, wenn er nachweisen kann, dass alle fristen verstrichen waren und zum berechtigten zeitpunkt der beantragung des mb keine anzeichen für einen unmittelbaren schuldausgleich bestanden,

      zweitens KANN es doch nicht sein, dass du bei zwischenzeitlich bezahlter forderung durch zustellung des mb s recht auf nochmalige bezahlung der forderung hast, und...

      drittens wird der schuldner bei zwischenzeitlicher bezahlung dem mb widersprechen,

      viertens kostet doch ein mb nicht so viel, oder?

      fünftens entscheidest doch du, ob nach fruchtlosem mb du noch den rechtsweg vor gericht und damit den kostenintensiven weg einschlägst??


      gruß
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 20:09:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ConnorMcLoud
      O ja. Da ham wir auch echt lange dran gearbeitet.
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 21:27:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Du kommst wohl aus Bayern, gell?:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 23:06:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Auch wenn der Schuldner die Schuld irgendwann bezahlt, hast du bestimmt noch Anspruch auf die Mahnkosten. Darum wirst du wahrscheinlich wieder kämpfen müssen.
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 23:50:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      #9
      Moanst du mi? Na, überhaupts net.

      Allerdings hab ich ein paar Jahre in Bayern gewohnt.
      Apropos... was genau interessiert dich an Eddy Stoiber?
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 00:13:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      #1
      Wenn der Schuldner zahlt, bevor der Mahnbescheid bei ihm eintrifft, MUSS er zwangsläufig Widerspruch einlegen. Somit bleibst du auf den Kosten für Gericht (und evtl. Anwalt) sitzen, auch wenn das möglicherweise nicht gerecht scheint. Diese Mahnkosten dann auf dem Rechtswege einzufordern, wäre wohl nur für jemanden interessant, der justament wirklich überhaupt nichts Interessanteres mit sich anzufangen weiß.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 01:03:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die Mahnkosten muss er zahlen, denn er befindet sich in Verzug.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 11:47:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      Also..so muss man es machen als Schuldner! :laugh:


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