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    infineon: Spekusteuer-problem! Help! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.03.00 10:59:55 von
    neuester Beitrag 17.03.00 23:11:13 von
    Beiträge: 13
    ID: 96.849
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      Avatar
      schrieb am 17.03.00 10:59:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich habe am Montag erst 100 Infineon für 75 euro und dann noch mal 100 für 67,50 euro geordert. Wenn ich heute 100 für 73 verkaufe – ist das dann ein Spekulationssteuergewinn (bezogen auf 67,50 euro) oder ein Verlust (bezogen auf 75) oder eine Mischform und wenn ja, welche? Bitte um Antwort.
      Avatar
      schrieb am 17.03.00 11:04:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es gilt das Fifo-Prinzip.
      Avatar
      schrieb am 17.03.00 11:13:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Also, horch zu! Das funktioniert nach dem Prinzip: "first in, last out". Was soviel bedeutet wie, dass du, wenn du 100 verekaufst, die zuletzt gekauften aus dem Depot wirfst. Da das die billigen waren, ist es also ein Gewinn, für den Spekulationssteuern fällig werden (wenn du damit mehr als 1000 DM Gewinn im Jahr gemacht hast!).
      Avatar
      schrieb am 17.03.00 11:16:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die zuerst gekauften Aktien gelten als zuerst verkauft=fifo=firstin-first out.D.h. Du hast einen Spekulationsverlust, den Du dann bei einem eventuellen Verkauf der anderen Aktien mit Gewinn innerhalb von einem Jahr verrechnen kannst.ms
      Avatar
      schrieb am 17.03.00 11:20:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Crimson, laß Dich nicht verunsichern von ehmseb, es gilt klar und eindeutig FIFO.ms

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      Avatar
      schrieb am 17.03.00 11:22:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      scheiß auf FiFo! Ist out. Nachfolgend Auszug von consors.de (ServiceCenter/Steuerfragen).

      Gruß... Joseph

      Wie ist der Spekulationsgewinn zu berechnen, wenn aus einem Aktienbestand Aktien verkauft werden, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben wurden?

      Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil vom 24.11.1993 (BStBl. 1994 II, 591) zu dieser Thematik einige grundlegende Aussagen getroffen. Mit diesem Urteil wurde der Anwendung der Lifo- (last in - first out) und Fifo-Verfahren (first in - first out) eine Absage erteilt.

      Grundsätzlich wird danach unterstellt, daß der Kapitalanleger zu erst die Papiere verkauft, bei denen die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, so daß keine Steuern fällig werden. Darüber hinaus sind dann die Anschaffungskosten nach Durchschnittswerten zu ermitteln.
      (...)
      Avatar
      schrieb am 17.03.00 11:29:30
      !
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      Avatar
      schrieb am 17.03.00 11:32:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es gilt weder das First-In-First-Out noch das Last-in-First-out Prinzip.
      Da Du Deine Aktien innerhalb der Spekulationsfrist erworben hast; gilt das Mischprinzip: 200 Aktien zu 7500 und 6750 macht in Summe 14250 Euro. Dein Gewinn beträgt hier ca. 14600 Eur-14250 Eur = 350 Eur.
      Ca. deshalb, weil Du alle Anschaffungsnebenkosten (u.a. Bankgebühren) mitberücksichtigen mußt. Der Gewinn wäre zu versteuern, falls Du Die Freigrenze für Spekulationsgewinne i.H.v. 1000 DM anderweitig erreicht hast. Freigrenze bedeutet, dass Du "alle" Spekulationsgewinne versteuern musst, falls die Summe aller Gewinne größer ist als 1000 DM. (Wenn Du verheiratet bist und mit dem Partner zusammen veranlagt wirst, ist die Freigrenze doppelt so hoch.)
      Avatar
      schrieb am 17.03.00 14:55:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Einfach nix zahlen und dich der 90 % der deutschen anschließen! Kaum Risiko
      Avatar
      schrieb am 17.03.00 15:31:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn man das von Duxi zitierte Urteil bzw. den Leisatz daraus zugrundelegt hat Kroetus recht.
      Ich hab nur meine Zweifel, ob dieses Urteil noch aktuell ist
      (stammt immerhin aus 1993).
      Was Gegenteiliges ist mir allerdings auch nicht bekannt.

      Gruß
      Bayer
      Avatar
      schrieb am 17.03.00 15:44:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Meines Wissens gilt tatsächlich das Mischprinzip. Wenn man genauer
      überlegt, ist es auch (sogar?) irgendwie logisch.

      Also, Du hast 100 für 75 und 100 für 67,50 gekauft, also im Schnitt
      200 für 71.25. Jetzt 100 für 73 zu verkaufen sind also
      100 x (73-71.25) = 175 EURO Spekugewinn, davon kannst Du noch die
      Transaktionskosten abziehen (Verkauf voll, Ankauf anteilig).

      Falls Du sonst keine Spekugewinne dieses Jahr hast, brauchst Du es
      nicht einmal angeben, da der Betrag unter der Freigrenze liegt.

      Bis neulich...
      Cyrfer
      Avatar
      schrieb am 17.03.00 17:00:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Sorry, ist mir echt unangenehm, ich scheine mich wohl geirrt zu haben mit FIFO bei Spekulationsgeschäften, habe Richtlinien zu §23 EStG nachgelesen, da wird das schon genannte BFH-Urteil vom 24.11.93 zitiert(Anschaffungskosten zu Durchschnittswerten)Ich werde nachforschen, ob es nicht neue Entscheidungen dazu gibt.Sollte ich was finden, melde ich mich wieder.Nichts für ungut!ms
      Avatar
      schrieb am 17.03.00 23:11:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Es gilt bei Teilkäufen und Teilverkäufen einer Aktie insgesamt innerhalb der Spekufrist das modifzierte Lifo Verfahren, dh [Durchschnittskurs aller verkauften Aktien (Gesamter Verkaufskurs / Anzahl der verkauften Aktien) x Zahl der verkauften Aktien] - [Durchschnittskurs der gekauften Aktien (Gesamter Verkaufskurs / Anzahl der gekauften Aktien) x Anzahl der verkauften Aktien].

      Für Verkäufe einer Aktie inner - und außerhalb der Spekufrist gilt das fifo- Verfahren zugunsten des Aktionärs.

      Schwieriger wird das ganze bei mehreren "Nachkäufen" und Veräußerungen inner - und außerhalb der Spekufrist.

      Für crimson heißt das: Durschschnittlicher KK 71,25 € bei jedem Verkauf über diesem Kurs innerhalb der Spekufrist ist dieser zu versteuern.... Rechnung von cyrfer bereits erfolgt.
      Thora
      PS: Bei einem Verkauf von 50 Stück nach dem 13. 3.2001 sind diese steuerfrei (fifo), für 50 weitere läuft die Frist bis 17.3.2001.
      Ein Verkauf 25 zwischen diesen Terminen bedeutet Steuerfreiheit; ein Verkauf von 75 St. sind 50 steuerfrei und 25 im Verhältnis zu deinem heutigen Einstiegskurs anteilig zu versteuern.
      Qualifizierte Gegenvorschläge ;) bitte mit Fundstelle


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