Gilt Mahnung als zugestellt? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.05.05 00:17:57 von
neuester Beitrag 08.05.05 00:52:23 von
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Wenn die Ehefrau eines Schuldners den Empfang einer Mahnung auf einer Abschrift bestätigt, gilt diese Mahnung dann als dem Schuldnerr (Ehemann, zusammenlebend) als zugestellt?
nein
hätte der Postbote so garnicht abgeben dürfen !!!!!
hätte der Postbote so garnicht abgeben dürfen !!!!!
[posting]16.526.014 von VeryBestFLV am 04.05.05 00:17:57[/posting]Du willst Dich wohl offensichtlich deinen
Zahlungsverpflichtungen entziehen ?
Zahlungsverpflichtungen entziehen ?
#2 ist Unsinn,#1 es kann nicht so gewesen sein.Kein Zusteller wird jemals eine Abschrift eines Briefes bestätigen lassen!
Wenn es genügt, dass der Gläubiger nachweisen kann, dass ein empfangsbedürftiges Schriftstück, hier die Mahnung, in den Briefkasten des Adressaten (den ja jeder leeren kann, der dazu den Schlüssel hat, insbes. Familienangehörige, Wohnungsmitbenutzer) eingelegt worden ist, dann sollte es erst recht genügen, wenn er nachweisen kann, dass dieses Schriftstück unmittelbar an eine solche o.g. Person übergeben wurde.
# 2 Wer hat was von "Postbote" geschrieben?
# 4 Der Gläubiger war selber der "Zusteller"!
# 4 Der Gläubiger war selber der "Zusteller"!
sorry,es klang als ob der Brief von der Post zugestellt wurde.Jetzt ist der Sachverhalt anders.Hat sie die Kenntnisnahme oder den Erhalt unterschrieben?
Sie hat eine "Empfangsbestätigung" unterschrieben.
Bei deiner Frau handelt es sich um einen Empfangsboten. Der Zugang der Erklährung ist dann gegeben, wenn regelmäßig mit der Weitergabe an dich zu rechnen war.
Danke für die vielen Antworten.
Was mich immer wieder erstaunt sind die vielen eigenwilligen Interprationen.
Da wird von Postboten geschrieben, von meiner Frau, davon ich wolle mich meiner Zahlungsverpflichtungen entziehen...
Warum können die meisten nicht einfach eine Frage so beantworten wie Sie gestellt ist, ohne ihr etwas "hinzuzudichten"?
Das werd ich wohl nie verstehen..
Was mich immer wieder erstaunt sind die vielen eigenwilligen Interprationen.
Da wird von Postboten geschrieben, von meiner Frau, davon ich wolle mich meiner Zahlungsverpflichtungen entziehen...
Warum können die meisten nicht einfach eine Frage so beantworten wie Sie gestellt ist, ohne ihr etwas "hinzuzudichten"?
Das werd ich wohl nie verstehen..
Um welchen Betrag geht es denn?
[posting]16.530.552 von VeryBestFLV am 04.05.05 14:14:01[/posting]Interprationen
Das ist aber auch eigenwillige Dichtkunst !
Das ist aber auch eigenwillige Dichtkunst !
Manchmal finden meine Finger wohl nicht alle Buchstaben
auf der Tastatur, oder treffen in der falschen Reihenfolge.
Ich werds überleben
[posting]16.535.360 von VeryBestFLV am 04.05.05 21:50:49[/posting]In Deiner Branche ist das wohl Einstellungsvoraussetzung !
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