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    Gilt Mahnung als zugestellt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.05.05 00:17:57 von
    neuester Beitrag 08.05.05 00:52:23 von
    Beiträge: 14
    ID: 978.953
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      Avatar
      schrieb am 04.05.05 00:17:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn die Ehefrau eines Schuldners den Empfang einer Mahnung auf einer Abschrift bestätigt, gilt diese Mahnung dann als dem Schuldnerr (Ehemann, zusammenlebend) als zugestellt?
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 00:28:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      nein

      hätte der Postbote so garnicht abgeben dürfen !!!!!
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 07:53:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      [posting]16.526.014 von VeryBestFLV am 04.05.05 00:17:57[/posting]Du willst Dich wohl offensichtlich deinen

      Zahlungsverpflichtungen entziehen ?

      :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 08:50:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2 ist Unsinn,#1 es kann nicht so gewesen sein.Kein Zusteller wird jemals eine Abschrift eines Briefes bestätigen lassen!
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 10:19:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn es genügt, dass der Gläubiger nachweisen kann, dass ein empfangsbedürftiges Schriftstück, hier die Mahnung, in den Briefkasten des Adressaten (den ja jeder leeren kann, der dazu den Schlüssel hat, insbes. Familienangehörige, Wohnungsmitbenutzer) eingelegt worden ist, dann sollte es erst recht genügen, wenn er nachweisen kann, dass dieses Schriftstück unmittelbar an eine solche o.g. Person übergeben wurde.

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      Avatar
      schrieb am 04.05.05 10:36:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      # 2 Wer hat was von "Postbote" geschrieben? :confused:

      # 4 Der Gläubiger war selber der "Zusteller"!
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 10:56:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      sorry,es klang als ob der Brief von der Post zugestellt wurde.Jetzt ist der Sachverhalt anders.Hat sie die Kenntnisnahme oder den Erhalt unterschrieben?
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 12:18:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sie hat eine "Empfangsbestätigung" unterschrieben.
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 12:28:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bei deiner Frau handelt es sich um einen Empfangsboten. Der Zugang der Erklährung ist dann gegeben, wenn regelmäßig mit der Weitergabe an dich zu rechnen war.
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 14:14:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Danke für die vielen Antworten.

      Was mich immer wieder erstaunt sind die vielen eigenwilligen Interprationen.

      Da wird von Postboten geschrieben, von meiner Frau, davon ich wolle mich meiner Zahlungsverpflichtungen entziehen...


      Warum können die meisten nicht einfach eine Frage so beantworten wie Sie gestellt ist, ohne ihr etwas "hinzuzudichten"?:confused:

      Das werd ich wohl nie verstehen..
      :(
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 18:40:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Um welchen Betrag geht es denn?
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 18:50:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]16.530.552 von VeryBestFLV am 04.05.05 14:14:01[/posting]Interprationen

      Das ist aber auch eigenwillige Dichtkunst !:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.05.05 21:50:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      :kiss::laugh::kiss::laugh::kiss:

      Manchmal finden meine Finger wohl nicht alle Buchstaben
      auf der Tastatur, oder treffen in der falschen Reihenfolge.

      Ich werds überleben:kiss:
      Avatar
      schrieb am 08.05.05 00:52:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      [posting]16.535.360 von VeryBestFLV am 04.05.05 21:50:49[/posting]In Deiner Branche ist das wohl Einstellungsvoraussetzung !

      :laugh:


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