Frage an die Steuerexperten unter euch - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.07.05 17:13:41 von
neuester Beitrag 13.07.05 17:54:10 von
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Ich habe schon seit vielen Jahren ein WP-Depot bei Consors. Hatte in den 90-ern einen rel. großen Anteil an Aktien in meinem Depot. Habe diesen Bestand in den Jahren 2000-2002 fast komplett abgeabut (wie so viele wahrscheinlich auch mit erhebl. Verlusten).
Habe dann erst Anfang 2004 wieder langsam angefangen erste Positionen langfristig aufzubauen. Darunter auch 1 Wert, den ich auch sukzessive immer wieder nachgekauft habe. Diesen Wert würde ich gerne mit ca. 20 % meines Gesamtanteils der Aktie (also ca. 2000 € ) auch unregelmäßig traden (eignet sich eigentlich ganz gut dafür). Jetzt meine Frage: da ein nicht geringer Teil der Aktie inzwischen schon länger als 1 Jahr im Depot liegt (und somit steuerfrei veräußerbar wäre) wird wie verfahren, wenn ich heute für 2000 € diese Aktie kaufe in einer Woche vielleicht wieder verkaufe, dann wieder kaufe usw.....
Kann ich dem Finanzamt gegenüber sagen, dass der Anteil der länger im Depot ist meine `Langfristanlage` darstellt und die kurzfristig hereingenommenen Anteile als `Tradingposition` verwenden möchte.
Oder gibt es eine klare Regel wie das steuerlich behandelt wird???
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Habe dann erst Anfang 2004 wieder langsam angefangen erste Positionen langfristig aufzubauen. Darunter auch 1 Wert, den ich auch sukzessive immer wieder nachgekauft habe. Diesen Wert würde ich gerne mit ca. 20 % meines Gesamtanteils der Aktie (also ca. 2000 € ) auch unregelmäßig traden (eignet sich eigentlich ganz gut dafür). Jetzt meine Frage: da ein nicht geringer Teil der Aktie inzwischen schon länger als 1 Jahr im Depot liegt (und somit steuerfrei veräußerbar wäre) wird wie verfahren, wenn ich heute für 2000 € diese Aktie kaufe in einer Woche vielleicht wieder verkaufe, dann wieder kaufe usw.....
Kann ich dem Finanzamt gegenüber sagen, dass der Anteil der länger im Depot ist meine `Langfristanlage` darstellt und die kurzfristig hereingenommenen Anteile als `Tradingposition` verwenden möchte.
Oder gibt es eine klare Regel wie das steuerlich behandelt wird???
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
[posting]17.227.761 von goma am 13.07.05 17:13:41[/posting]Geht leider nicht. Es gilt immer das First-in-First-out-Prinzip (FIFO), nachdem beim Teilverkauf einer Gesamtposition immer zuerst die "ältesten" Stücke verkauft werden.
Eine Deklaration gegenüber dem Finanzamt, wie von Dir angesprochen, wird nach meinem Wissen nicht anerkannt.
Problemlösungsvorschlag: Wenn Du bei Consors ein zweites Depot eröffnest, kannst Du die "alten" Aktien problemlos umbuchen lassen (Kosten erfragen, bei DIBA ist es bis jetzt kostenlos gewesen) und dort solange "parken", wie Du willst. Und mit den "jüngeren" Stücken im "ersten" Depot kannst Du dann bis zur Vergasung traden.
Hierauf sind dann bei unterjähriger Haltefrist die bekannten Steuern auf die evtl. erzielten Spekulationsgewinne (ab der Freigrenze z.B. 1024€ für Eheleute) im Halbeinkünfteverfahren zu entrichten.
Eine Deklaration gegenüber dem Finanzamt, wie von Dir angesprochen, wird nach meinem Wissen nicht anerkannt.
Problemlösungsvorschlag: Wenn Du bei Consors ein zweites Depot eröffnest, kannst Du die "alten" Aktien problemlos umbuchen lassen (Kosten erfragen, bei DIBA ist es bis jetzt kostenlos gewesen) und dort solange "parken", wie Du willst. Und mit den "jüngeren" Stücken im "ersten" Depot kannst Du dann bis zur Vergasung traden.
Hierauf sind dann bei unterjähriger Haltefrist die bekannten Steuern auf die evtl. erzielten Spekulationsgewinne (ab der Freigrenze z.B. 1024€ für Eheleute) im Halbeinkünfteverfahren zu entrichten.
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