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    Wenn ich ein Notebook kaufe kann ich das absetzen ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.08.05 19:56:00 von
    neuester Beitrag 09.08.05 23:31:39 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 09.08.05 19:56:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich will mir ein Notebook kaufen preis 1500 € kann ich das von der steuer absetzen ===???==== Weil ich das für die Börse brauche oder geht das nicht ??

      Achja wie siehts eigentlich mit dem Internetanschluss aus kann ich das auch von der Steuer absetzen ??


      Schönen Abend noch Dogan
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 20:13:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kapitalanlagen gliedern sich in unterschiedliche Anlageformen

      * Immobilien
      * Aktien
      * Festverzinsliche Wertpapiere
      * Investmentfonds
      * Sparpläne
      * Spareinlagen

      Mehr als drei Billionen Euro liegen bei deutschen Sparern auf der hohen Kante. Über 150 Milliarden Euro davon schmoren auf Sparkonten mit Niedrigzinsen. Da Geldwerte im Gegensatz zu Sachwerten der Entwertung durch Inflation unterliegen, bringen Sparkonten oft nicht mehr als eine Erhaltung der Kaufkraft des geparkten Geldes. Höhere Zinsen versprechen festverzinsliche Wertpapiere und Sparpläne. Sachwerte bieten dagegen besseren Schutz bei hoher Inflationsrate. Aktien und Investmentfonds zählen ebenfalls zu den Sachwerten, da deren Wert in der Regel mit der Inflation steigt. Andererseits werfen sie keine Zinsen ab und auch nicht immer Dividenden.
      Worauf ist zu achten?

      * Das oberste Gebot jeder Kapitalanlagestrategie ist die Prüfung der Sicherheit der gewählten Anlageform.
      * An zweiter Stelle bei der Entscheidung für eine bestimmte Anlageform steht deren Rentabilität. Der Gewinn oder Ertrag kann aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen bestehen. Wichtig dabei ist, sich den Effektivzins, auch Rendite genannt, der Anlage genau zu ermitteln.
      * Neben Sicherheit und Rentabilität der Kapitalanlage spielt auch deren Liquidität, also die Verfügbarkeit, eine Rolle. Die Anlagedauer muss sorgfältig geplant werden, damit man nicht durch unerwartete Schicksalsschläge wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit in Schwierigkeiten geraten kann.
      * Schließlich sollten auch steuerliche Aspekte bedacht werden, denn Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Einkommensteuer, die in bestimmten Fällen in Form der Kapitalertragsteuer erhoben wird.

      Die Kapitalanlage und das Finanzamt

      Zu den Kapitaleinkünften gehören unter anderem Erträge aus Aktien, Lebensversicherungen, Sparzinsen, GmbH-Anteilen und stillen Beteiligungen. Steuerlich gegenzurechnen sind alle Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Mehrung und der Sicherung solcher Kapitaleinkünfte anfallen. Hierzu gehören auch Zinskosten für Darlehen, die beispielsweise zum Kauf von Aktien aufgenommen wurden, sowie Depot- und Schließfachgebühren, anteilige Telefonkosten, Fahrtkosten zur Bank, um Zinsen abzuholen, Porti und sogar die Kosten eines Besuchs bei der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft. Lassen sich keine besonderen Einzelaufwendungen nachweisen, sieht der Gesetzgeber neben dem Sparerfreibetrag von 1.370 Euro für Ledige und 2.740 Euro für Verheiratete ohne Nachweis von Quittungen einen besonderen Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro für Ledige und 102 Euro für Verheiratete vor. Erzielt der Aktionär als Differenz zwischen An- und Verkauf (abzüglich der Gebühren für die Veräußerung) einen Überschuss, so ist dieser bis zum Wert von 511 Euro steuerfrei. Liegen zwischen dem Tag des Ankaufs und der Wiederveräußerung der Aktie mindestens zwölf Monate (Spekulationsfrist), ist der gesamte Gewinn steuerfrei. Verluste aus Spekulationsgeschäften können mit Überschüssen aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Zum Verlustausgleich kann es sich empfehlen, Verlustpapiere frühzeitig wieder zu veräußern (Halbeinkünfteverfahren). Steuerpflichtig sind auch die auf die Aktien ausgeschütteten Dividenden. Auf sie führt die Aktiengesellschaft in der Regel eine 25-prozentige Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt ab. Die damit verbundene Steuergutschrift kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung später gegebenenfalls wieder erstattet werden.
      Neu: das Halbeinkünfteverfahren

      Für Dividenden erhalten Aktionäre seit 1. Januar 2002 durch das Halbeinkünfteverfahren einen höheren Freibetrag. Im Gegensatz zu den Zinsen für festverzinsliche Wertpapiere oder Spareinlagen werden Dividenden jetzt nur zur Hälfte berücksichtigt. Somit können Erträge bis zu 2.740 Euro (bei Verheirateten 5.480 Euro) steuerfrei vereinnahmt werden. Seit 1. Januar 2002 gilt auch für private Veräußerungsgeschäfte innerhalb von zwölf Monaten - die so genannten Spekulationsgeschäfte - das Halbeinkünfteverfahren. Demnach werden Gewinne aus privatem Aktienhandel nur noch zur Hälfte der Einkommensteuer unterworfen. Aber aufgepasst: Gleiches gilt für die Verluste . Auch diese können nur noch zu 50 Prozent abgezogen werden.
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 22:20:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Dogan

      1. Laptop
      ja klar kann man den als Werbungskosten ansetzen, allerdings nicht auf einmal, sondern per Abschreibung, ich meine über 3 Jahre
      ich weiß aber jetzt nich genau, wie das steuerlich behandelt wird, wenn Du in der 2. Jahreshälfte das Notebook kaufst, eventuell kannst du in diesem Fall weniger abschreiben, als in dem Fall eines Kaufs in den ersten 6 Monaten eines Jahres

      2. Internetanschluss
      kann man auch als Werbungskosten ansetzen

      wenn sich einen neuen Monitor zulegen möchte, kann dieser ebenfalls abgesetzt werden

      Gruß

      Aribbos
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 23:09:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      ..steuerschädliche private Nutzung ?
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 23:19:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.496.275 von Dogan05 am 09.08.05 19:56:00[/posting]Falls Du einer nicht selbstständigen Arbeit nachgehst, kannst Du das Notebook ohne Angabe einer Begründung steuermindernd geltend machen.

      Anrechenbar sind 50% des Anschaffungspreises und zwar
      ÜBER 2 JAHRE, also jeweils 25% pro Jahr.

      Hab ich auch schon gemacht.

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      Avatar
      schrieb am 09.08.05 23:30:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      ...hier wohl gedacht als Werbungskosten über den Pauschbetrag hinaus, da wird das Finanzamt wohl ebenfalls einen gewissen "kleinen" Anteil als Privatnutzung ansetzen, es sei denn mann könnte nachweisen, dass eine ausschliessliche Nutzung(sehr umfangreiche Vermögensverwaltung..) in dem Bereich vorliegt und keinerlei privater Nutzungsanteil...
      Avatar
      schrieb am 09.08.05 23:31:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      mann :), natürlich auch Frau, oder besser man...


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