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    Strafanzeige wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen Schröder u. Fischer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.12.01 20:29:32 von
    neuester Beitrag 20.12.01 13:24:57 von
    Beiträge: 34
    ID: 523.912
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      schrieb am 18.12.01 20:29:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Jetzt ist es also soweit. Die deutsche Justiz wird über den Einsatz unsere Soldaten entscheiden müssen.

      Seht Euch das mal an:


      Strafanzeige wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80 StGB) und Aufstachelung zum Angriffskrieg (§ 80a StGB) gegen Gerhard Schröder, Bundeskanzler, Berlin, und gegen Joseph Fischer, Bundesaußenminister, Frankfurt.


      http://www.ulrich-online.org/angriffskrieg/default.htm
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 20:39:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Joseph?
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 21:09:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gegen deutsche Politiker werden Monat für Monat hunderte von Strafanzeigen gestellt, z.B. wegen übertriebener Nutzung der Flugbereitschaft usw....
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 21:18:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ist mir schon öfters im Forum aufgefallen, dass Joshi als Seppi verwechselt wird...
      Na, dann kann der Fischer ja froh sein, dass "nur" sein Namensvetter `ne Anzeige bekommt *lol*
      Avatar
      schrieb am 18.12.01 23:02:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Leider sinnlos.
      Nach dem Überfall auf Serbien gabs mehr als 50 Anzeigen
      gegen Scharping und Konsorten.
      Die feige Justiz hat sich einfach taub gestellt und alle(!)
      Anzeigen ignoriert.
      Für die Regierung gelten die Gesetze nicht.

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      Avatar
      schrieb am 19.12.01 08:28:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      So eine Spinnerei.

      Alle Maßnahmen Deutschlands sind im Rahmen von Bündnispflichten und somit juristisch nicht angreifbar.

      Wen sollte Deutschland auch angegriffen haben? Afghanistan? Abgesehen davon, daß deutsche Truppen nur marginal beteiligt waren, wurde im Rahmen eines Sicherheitsratsbeschlusses gegen eine Bürgerkriegspartei mit Billigung der afghanischen Regierung im Exil vorgegangen. Die Petersberger Konferenz war seit langem das, was einer Willensbildung des afghanischen Volkes noch am nächsten kam, und die hat im Grunde die internationalen Interventionen gerechtfertigt.
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 09:16:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      @for4zim

      Von einer Willensbildung des afgh. Volkes kann bei dieser Konferenz doch nicht die Rede sein. Für das gemeine Volk ändert sich wohl kaum etwas unter einer Regierung, die aus verfeindeten Warlords unter intern. Zwang entstanden ist.

      In §80 bzw §80a StGB steht nichts davon, dass man straffrei ausgeht, wenn man im Rahmen von Bündnispflichten einen Angriffskrieg vorbereitet bzw. dazu aufstachelt.

      § 80 StGB
      Vorbereitung eines Angriffskrieges
      Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

      § 80a StGB
      Aufstacheln zum Angriffskrieg
      Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 10:03:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Solche sinnentleerte Jurisprudenz lässt einen immer kritischer gegenüber dem jetzigen "Rechtsstaatssystem" gegenüberstehen.
      Früher mussten die Philosophen an Hunger sterben, heute verdienen gute Rechtsanwälte 500 DM/h, in den meisten Fällen für nix sinnvolles, was nicht auch ohne sie geklärt werden könnte.
      Wieviel an Geldern wohl für diesen Fall verschleudert wurden?
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 10:05:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      1. Kein Angriffskrieg:

      "Wen sollte Deutschland auch angegriffen haben? Afghanistan? Abgesehen davon, daß deutsche Truppen nur marginal beteiligt waren, wurde im Rahmen eines Sicherheitsratsbeschlusses gegen eine Bürgerkriegspartei mit Billigung der afghanischen Regierung im Exil vorgegangen."

      2. Willensbildung des afghanischen Volkes:

      "Die Petersberger Konferenz war seit langem das, was einer Willensbildung des afghanischen Volkes noch am nächsten kam, und die hat im Grunde die internationalen Interventionen gerechtfertigt."

      Eine echte Vertretung des Volkes kann es nur nach Wahlen geben. Voraussetzung dazu sind nach der Petersberger Konferenz die Beendigung des Bürgerkriegs und UNO-Truppen in Afghanistan.
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 10:08:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wieso Angriffskrieg?
      Die USA und ihre Verbündeten handeln doch in Selbstverteidigung. So wurde es zumindest beschlossen.
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 11:09:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Stellt euch vor, es ist Krieg -
      und keiner geht hin!!!!

      Soll heißen: es findet sich kein (deutscher) Soldat
      der das mitmachen will!? ("Massenverweigerung" )
      Muß dann die Schröder-"Gurkentruppe"-Polit-Kompanie
      selber antreten? *LOL*
      Über 50 Jahre hieß es: Nie wieder Krieg von dt. Boden aus.
      Nur Verteidigung. Kommt jetzt die "Umerziehung"?

      Und jetzt? Die "alte" 1.Weltkriegsmetalität: Haust Du
      meinen Bruder, hau ich Dich, oder was?

      Fragen über Fragen....
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 11:39:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      @for4zim

      1. Vorbereitung oder Aufstacheln

      Die Frage ist: Wer hat denn D angegriffen?

      2. Von Willensbildung des afgh. Volkes kann ... doch nicht die Rede sein

      Wer soll denn vor wem durch eine UNO Schutztruppe geschützt werden? Was ändert sich für die normale Bevölkerung durch eine Warlord Regierung?
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 13:04:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      1. Falsch, es geht nur darum, ob von Deutschland aus ein Angriffskrieg geführt wird/wurde. Als Nichtjurist vermute ich mal, daß die Definition des Angriffskriegs eine heikle Sache ist. Eine Mitwirkung bei einer Operation, die vom Weltsicherheitsrat abgesegnet wurde, kann aber wohl kein Angriffskrieg sein. Ich stelle mir da als Laie eher vor, daß ein Staat unprovoziert einen anderen Staat angreift, um Land zu nehmen oder ein bestimmtes Verhalten zu erpressen. Es kommt aber noch hinzu, daß es sich auch um einen Krieg handeln muß. Wenn z.B. mit Billigung einer Regierung gegen eine Bürgerkriegspartei in einem Land vorgegangen wird, wie etwa den Taliban in Afghanistan, dann liegt ja bereits kein Krieg vor.

      2. Willensbildung des afghanischen Volkes
      Kann sicher nur erfolgen, wenn Wahlen stattfinden können. Dazu müssen die Straßen sicher werden, die Macht muß einzelnen Kampfgruppen genommen und in staatliche Hände gegeben werden. Das geschieht durch Einigung der verschiedenen Bürgerkriegsparteien auf gemeinsame staatliche Institutionen (Petersberger Vertrag) und durch die Unterstützung durch UNO-Schutztruppen.
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 13:49:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      for4zim,
      weder der krieg gegen afghanistan noch gegen beliebige andere laender wurde bisher vom WSR "abgesegnet". Andernfalls bitte quelle nennen.

      http://www.uno.de/frieden/terrorismus/index.htm
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 14:30:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      @for4zim

      Bitte lese Dir mal die von mir in #7 geposteten Gesetzestexte durch. Dort steht nichts von es geht nur darum, ob von Deutschland aus ein Angriffskrieg geführt wird/wurde. Vorbereitung oder Aufstacheln dazu reicht aus.

      Offensichtlich hast Du Punkt 1 aus #12 nicht verstanden. Dieser bezog sich nämlich auf Deinen Punkt 1 aus #9. Wen sollte Deutschland auch angegriffen haben?

      zu 1.

      ein Staat unprovoziert einen anderen Staat angreift

      Wen hat denn Afgh. provoziert?

      ein bestimmtes Verhalten zu erpressen

      Bedingungslose Auslieferung einer Person (=ObL) vielleicht?

      zu 2.

      Und was ändert sich für die normale Bevölkerung durch eine unter Zwang instalierte zerstrittene Warlord Regierung?

      Der designierte afghanische Außenminister Abdullah Abdullah hatte in einem Brief an den Sicherheitsrat zwar der Schutztruppe zugestimmt, eine Autorisierung zur Anwendung von Gewalt aber abgelehnt. (http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,173486,00.html)
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 14:31:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wesentlich ist Resolution 1267 von 1999, wo nicht nur Maßnahmen gegen die Bürgerkriegspartei "Taliban" beschlossen wurden, die die Herausgabe von Bin Laden und anderen Terroristen durchsetzen sollten, sondern die Möglichkeit weitergehender Maßnahmen offen gehalten wurde. Maßnahmen gegen die Taliban, auch militärische, sind in der Folge keine kriegerische Akte, sondern erweitern nur die Vorgaben aus dieser Resolution unter Nutzung der nach dem 11. September beschlossenen Resolutionen gegen den Terrorismus. Interessant ist ja auch, daß die afghanische Regierung selbst sich nicht angegriffen sieht, sondern die Anwesenheit fremder Truppen auf seinem Territorium als hilfreich ansieht. Wie aber soll man jemanden eines Angriffskriegs anklagen, der vom angeblich "angegriffenen" Staat nicht als Angriff gesehen wird?
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 14:43:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      Die afgh. Exil Regierung hatte doch de facto keine Regierungsgewalt. Ergo liegt es natürlich in ihrem Interesse, die Taliban zu vertreiben und selber wieder an die Macht zu gelangen. Insofern kann einem das Verhalten der Exil Regierung nicht verwundern. Weiterhin muss man überlegen, ob denn die Exil Regierung tatsächlich die richtige Institution ist, wenn es darum geht zu entscheiden, ob Afgh. angegriffen wurde oder nicht. Wenn man ein best. Ziel verfolgt (hier: Regierung der USA will Rache nehmen und vor dem Volk gut da stehen), dann kann man sich natürlich fast jeden beliebigen Unsinn zurechtkonstruieren (event. durch Druck auf UN; gilt natürlich für alle Seiten :D).

      PS: Was ist denn Resolution 1267? Quelle?
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 15:00:02
      Beitrag Nr. 18 ()
      @hermes2

      Stell Dir vor es ist Krieg
      und keiner geht hin
      DANN KOMMT ER ZU DIR !!!!!
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 15:14:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      Quelle für Resolutionen des Weltsicherheitsrates oder der Vollversammlung ist immer www.un.org.
      Im obigen Fall ist es eine Resolution des Weltsicherheitsrates.

      Für die juristische Würdigung des Falles ist es für meine laienhafte Meinung nicht erheblich, ob zu irgendeinem Zeitpunkt die Taliban mal de facto einen Mehrheitsanteil Afghanistans besetzt hielten. Die UNO hatte die Talibanregierung nie anerkannt, also kann man mit militärischen Maßnahmen gegen sie auch nicht Afghanistan angreifen.

      #12 Punkt 1 habe ich schon verstanden. Da Deutschland niemanden angegriffen hat, wie oben ausgeführt, liegt auch kein Angriffskrieg vor, auch keine Vorbereitung dazu.

      Provokation: Es spielt keine Rolle, ob Afghanistan provoziert hat, da die Argumentation ja nicht darüber läuft, ob ein Krieg gegen Afghanistan berechtigt war. Es fand ja kein Krieg statt, sondern eine internationale Intervention zu Lasten einer Bürgerkriegspartei. Die Herausgabe von Bin Laden zu verlangen, beruht wiederum unter anderem auf der Resolution 1267 und ihrer Fortentwicklung. Es ist aber nicht Erpressung, wenn man notfalls mit Zwang die Durchsetzung von internationalem Recht verlangt.

      "Und was ändert sich für die normale Bevölkerung durch eine unter Zwang instalierte zerstrittene Warlord Regierung?"
      Sinn der Petersberger Konferenz war ja eben, über eine Interimsregierung schließlich die Einrichtung ordentlicher staatlicher Institutionen zu ermöglichen, also eben von einer "Warlord-Regierung" wegzukommen. Diesen Prozeß anzugreifen und stattdessen den vorherigen Stand zu fordern, also die international nicht anerkannte Talibanregierung, kommt mir gerade im Sinne der afghanischen Bevölkerung inhuman vor.
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 15:27:50
      Beitrag Nr. 20 ()
      Also ich persönlich habe und werde auch nicht die Wiederherstellung des Talibanregimes fordern. Was ich aber auch nicht erwarte ist, dass sich nun viel und vor allem schnell etwas ändern wird.

      Zum Thema Auslieferung ObLs siehe : Thread: Kein Titel für Thread 5250576301 #89
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 16:08:14
      Beitrag Nr. 21 ()
      Was sich wie schnell ändert, wird man nach persönlicher Gefühlslage unterschiedlich einschätzen. Ich glaube auch nicht daran, daß sich die Verhältnisse in Afghanistan schnell und ohne Rückschläge bessern. Z.B. wollen weentliche Gruppen weiter an der Scharia festhalten. Auch in anderen Staaten oder Gebieten, etwa Kambodscha, Bosnien und Albanien, war und ist der Prozeß hin zu staatlicher Ordnung schwierig und langwierig. Man sollte also nicht zu hohe Erwartungen hegen, die dann enttäuscht werden.
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 17:55:40
      Beitrag Nr. 22 ()
      @Donizetti zu #20:
      Ich bin da leider auch nicht besonders optimistisch. Schlimmer als unter den Taliban kann`s für die Afghanen allerdings kaum werden. Und das scheinen die Leute dort auch so zu sehen (Jubel).
      Stichwort Scharia: Wird wahrscheinlich von der Mehrheit dort gewünscht. Weiß ich allerdings nicht.

      Die Diskussion über den Angriffskrieg ist Schattenboxen. Der Bündnisfall ist festgestellt worden. Punkt.
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 18:09:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Rainer6767

      Jubel = Ausdruck der Freude über das Ende der US Bombardements

      PS: Ist aber wahrscheinlich wie so vieles nicht monokausal.
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 18:15:23
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Donizetti:

      Du siehst Dir wahrscheinlich nie Reportagen im Fernsehen an, richtig?
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 18:26:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      gehe jetzt offline. Das macht heute keinen Spass, bei der lahmen Übertragung durch WO. Muss ja minutenlang warten, bis meine Postings erscheinen bzw. bis ich andere, neue Postings lesen kann.

      Ich gebe WO noch ein paar Wochen bei dieser Performance, dann können sie den Laden zumachen. Man muss sich nur mal die User-Zahlen anschauen. Kaum noch mehr als 500. Vor kurzem waren es regelmäßig noch über 1.000.
      Avatar
      schrieb am 19.12.01 20:27:33
      Beitrag Nr. 26 ()
      @SvonRaab #18

      Warum sollte er, ich habe ihn nicht "eingeladen"...
      Abgesehen davon, dass ich "Zwangs"-Mob ausgemustert bin,
      würde ich nicht hingehen. Ich verteidige nur die eigene
      Haustür....!

      @ alle
      Und schon hätten wir die Streitfrage Wehrpflicht oder
      Berufarmee? Für solche Einsätze kommt m.E. eigentlich
      nur eine Berufsarmee(=Freiwillige) in Frage. Eine
      generelle Abschaffung der Wehrpflicht könnte bei
      veränderter politischen Wetterlage (was wir alle nicht
      hoffen wollen) sich negativ auswirken. Ein Wiederaufbau
      der Wehrpflicht könnte dann wahrscheinlich bis zu
      10 Jahre dauern.
      Sollte man "zweigleisig" fahren, d.h. Wehr- und Berufs-
      armee? Denn eins ist bei aller Diskusion klar:
      Die "Machtverhältnisse" in der Welt werden seit Sept.2001
      neu verteilt.

      Und deshalb @Rainer6767 #22 "Der Bündnisfall ist festgestellt worden. Punkt"
      wurde u.A. der "Bündnisfall" ausgerufen.
      Man braucht doch einen Vorwand, wie immer im Leben...
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 10:02:12
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ alle
      Was wollt Ihr eigentlich ?
      Nach Freiheit kommt immer ROT !
      ROT hat sich noch NIE an Gesetze gehalten ! (Anarchie)
      Und deshalb kommt nach ROT immer BRAUN - wie jetzt schon in Hamburg !
      Mal was von Geschichte gehört ?
      Also: wählt mal munter weiter die RICHTIGEN !!!
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 10:18:00
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ zonk #27

      "Was wollt Ihr eigentlich ? "

      Maoam Maoam ... :laugh:

      Nach der Spektralfarbtafel kommt nach Rot aber nicht Braun!
      Im Ernst: was ist Dein Problen? :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 11:43:14
      Beitrag Nr. 29 ()
      @hermes2
      Zum besseren Verständniss:
      Dieses Zitat stammt von Bertolt Brecht:
      Stell Dir vor, es kommt Krieg und keiner geht hin, dann kommt der Krieg zu Euch.
      Wer zu Hause bleibt, wenn der Kampf beginnt, und läßt andere kämpfen für seine Sache, der muß sich vorsehen;
      denn wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage. Nicht einmal den Kampf vermeidet, wer den Kampf vermeiden will; denn es wird kämpfen für die Sache des Feindes, wer für seine eigene Sache nicht gekämpft hat.

      Die meisten kennen nur die ersten 2 Zeilen dieses Zitats.

      Wieder was gelernt,gell?
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 12:04:23
      Beitrag Nr. 30 ()
      @raab:

      Ja, wieder was gelernt. Danke für das vollständige Zitat.
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 12:13:02
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hätte da nochmal was von Brecht:

      Immer doch schreibt der Sieger die Geschichte des Besiegten. Dem Erschlagenen entstellt der Schläger die Züge.
      Aus der Welt geht der Schwächere und zurück bleibt die Lüge.
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 12:23:07
      Beitrag Nr. 32 ()
      @raab #29

      Man, bist Du gebildet! :rolleyes:
      wenn das hier ein "Wissens-Thread" werden soll,
      dann bitte: :)

      Kurt Tucholsky

      Der Mensch

      Der Mensch ist ein nützliches Lebewesen, weil er dazu dient,
      durch den Soldatentod Petroleumaktien in die Höhe zu treiben;
      durch den Bergmannstod den Profit der Grubenherren zu erhöhen,
      sowie Kultur, Kunst und Wissenschaft.
      .
      .
      .
      Da staunste, was? :eek:
      ;)
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 12:58:56
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ hermes2

      Prima!!!!!

      Denke allerdings, das, wenn man in der Politik mitreden möchte,
      man sich auch mit der Geschichte Deutschlands vor Hitler beschäftigen sollte, die gabs nämlich!!!!
      Ob das was mit besonderer Bildung zu tun hat?
      Aber wahrscheinlich ist das wirklich der falsche Thread!
      So long
      Avatar
      schrieb am 20.12.01 13:24:57
      Beitrag Nr. 34 ()
      @S.Raab

      :confused: Ich kann hier keinen Beitrag finden, in dem die
      von Dir angesprochen Geschichte bestritten wurde!? :confused:


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