Geldmarktfonds & offene Immobilienfonds: Was ändert sich 2002 steuerlich? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.12.01 22:17:36 von
neuester Beitrag 25.12.01 17:32:28 von
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Kann mir jemand weiterhelfen:
Geldmarktfonds & offene Immobilienfonds: Was ändert sich 2002 steuerlich?
z.B. würde mich interessieren, ob auch bei Geldmarktfonds und offenen Immobilienfonds das Halbeinkünfteverfahren (HEV)gilt....
Vielen Dank im Voraus!
Geldmarktfonds & offene Immobilienfonds: Was ändert sich 2002 steuerlich?
z.B. würde mich interessieren, ob auch bei Geldmarktfonds und offenen Immobilienfonds das Halbeinkünfteverfahren (HEV)gilt....
Vielen Dank im Voraus!
Ich meine, das Halbeinkünfteverfahren gilt nur für Aktien.
Für ausländische Aktien schon seit 2001 und für inländische
mit Geschäftsjahresende 31.12. ab 2002. Offenene Immobilien-
fonds dürften nicht darunter fallen und Geldmarktfonds
schon gar nicht. Wie gesagt, mein Kenntnisstand, bin kein
Steuerexperte.
mfG
Dividendenstratege
Für ausländische Aktien schon seit 2001 und für inländische
mit Geschäftsjahresende 31.12. ab 2002. Offenene Immobilien-
fonds dürften nicht darunter fallen und Geldmarktfonds
schon gar nicht. Wie gesagt, mein Kenntnisstand, bin kein
Steuerexperte.
mfG
Dividendenstratege
noch ein anderer Aspekt:
Ändert sich 2002 etwas an der Besteuerung der Fondsausschüttungen?
Ändert sich 2002 etwas an der Besteuerung der Fondsausschüttungen?
Ja bei Ausschüttungen von inländischen Fonds im Sinne des KAGG ist der Ausschüttungsteil, der auf Dividendenerträgen des Fonds beruht nur hälftig steuerpflichtig. Nicht so bei bei ausländischen Fonds,wie z.B. in Luxemburg aufgelegten Fonds.
Bei offenen Immobilienfonds gibt es übrigens eine Ungenauigkeit im Gesetz (KAGG), d.h. die Regelung kann so verstanden werden, daß auch für zugrundeliegende Vermietungseinkünfte das HEV gilt. Wäre zwar ein Systembruch, aber nach dem Gesetzeswortlaut möglich....
Bei offenen Immobilienfonds gibt es übrigens eine Ungenauigkeit im Gesetz (KAGG), d.h. die Regelung kann so verstanden werden, daß auch für zugrundeliegende Vermietungseinkünfte das HEV gilt. Wäre zwar ein Systembruch, aber nach dem Gesetzeswortlaut möglich....
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