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    Verlustvortrag automatisch - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.12.01 15:31:39 von
    neuester Beitrag 28.12.01 15:20:38 von
    Beiträge: 6
    ID: 526.761
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      Avatar
      schrieb am 27.12.01 15:31:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Habe leider dieses Jahr einige Verluste erlitten. Werden die autom. in die nächsten Jahre übertragen
      oder muss ich ein bes. Formular ausfüllen?


      bello3
      Avatar
      schrieb am 27.12.01 16:11:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Verluste (so Du sie angibst)werden automatisch vom Finanzamt vorgetragen.
      Avatar
      schrieb am 27.12.01 21:00:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du muß die Verluste angeben, damit du irgendwann
      Gewinne gegenrechnen kannst. Der Verlustvortrag
      hält ein Leben lang, was man nicht von
      allem im Leben behaupten kann.

      Lies dir einfach mal andere threads der letzten Monate
      zu diesem Thema durch!

      Bezüglich der Frist, bis wann man die Verluste dem
      Finanzamt geltend muß, herrschen hier unterschiedliche
      Meinungen. Von gar keiner (also gleich in Einkommenssteuer-
      erklärung angeben) bis zu einer vierjährigen
      Festsetzungsfrist gehen die Meinungen.
      Avatar
      schrieb am 27.12.01 21:08:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sorry, Schreibfehler :confused:

      soll heißen:

      Bezüglich der Frist, bis wann man die Verluste dem
      Finanzamt melden muß, herrschen hier unterschiedliche . . .
      Avatar
      schrieb am 28.12.01 11:15:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Verluste müssen beim FA angegeben und von diesem "festgestellt" werden. Von einem (automatischen) VerlustVORTRAG gehe ich nicht aus, denn gesetzlich ist zunächst der VErlustRÜCKTRAG vorgesehen. Auf diesen kann allerdings zu Gunsten des VerlustVORTRAGS verzichtet werden (§ 10 d Abs. 1 Sätze 5 bis 8 EStG). Der Steuerpflichtige muss also tätig werden.

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      Avatar
      schrieb am 28.12.01 15:20:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ein kleiner Tip: Im Finanzamt sitzen keine Menschenfresser, sondern Leute, mit denen man sich über Finanzfragen in aller Regel sachlich sehr gut unterhalten kann, sofern man von ihnen keine Tips zur Steuerverkürzung haben will :). Also in solch einfachen Fällen einfach anrufen, Name und Tel.-Nr. des zuständigen Sachbearbeiters stehen auf dem Steuerbescheid, und die Herrschaften, das ist das schöne dran, sind zu Auskünften (und nur dazu) an den Steuerzahler verpflichtet. In heiklen Fragen kann man unter gewissen Umständen sogar eine schriftliche und damit bindende Antwort verlangen. Und immer schön dran denken: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück.


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