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    mp3.com millonenklage der Plattenindustrie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.00 12:37:13 von
    neuester Beitrag 26.01.00 10:25:39 von
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      schrieb am 24.01.00 12:37:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      dpa-AFX-Nachricht

      Montag, 24.01.2000, 11:34
      Wall Street Journal: MP3.com steht vor Milliardenklage diverser Plattenfirmen
      LONDON (dpa-AFX) - Nach Informationen des "Wall Street Journals" haben zehn Plattenfirmen eine Klage das Internet-Musikportal MP3.com wegen der Verletzung des Urheberrechts eingereicht. Zu den Klägern gehörten die Bertelsmann-Tochter BMG, Sony Entertainment , Warner Bros Records, Elektra Entertainment (beide Time Warner ), Capitol Records (EMI) und Arista Records, schreibt die Zeitung. Die Plattenfirmen agierten dabei durch den Branchenverband Recording Industry Association of America (RIAA).

      Klagegrund seien zwei am 12. Januar eingeführten Dienste des Portals, die es Nutzern ermöglichen, Musiktitel die sie besitzen oder kaufen wollen, in digitaler Form von MP3.com zu beziehen.

      MP3.com bezeichne diese Angebot als legal. Im Gegenteil könne es sogar den CD-Absatz beleben. Es werde immer geprüft, ob ein Kunde die CD besitzt, deren Titel er über das Internet von MP3.com beziehen möchte.

      Der Verband RIAA argumentiere hingegen, dass MP3.com kein Recht habe, für die Internetportal-Nutzer Kopien von Musiktiteln anzufertigen. Die von MP3.com angefertigte Datenbank mit dem Inhalt von 45.000 populären CDs sei daher illegal. Laut der Zeitung könne die RIAA bis zu 150.000 USD pro Musikstück fordern. Die Mindestforderung werde sich auf 750 USD belaufen. Damit bewege sich die Schadensersatzforderung in einer Spanne von 337,5 Mio. USD bis 67,5 Mrd. USD./cs/fs


      Quelle:http://cdinf2.comdirect.de:9004/de/news/_pages/news/article.html?sNewsId=948710048&sNews=default+default&sSearchfor=mp3.com&iOffset=0&iMinAge=0&sArchive=std&
      Avatar
      schrieb am 26.01.00 10:25:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gestern gabs einen Bericht über die Klage gegen MP3. Es wird nicht das Kerngeschäft von MP3 in Frage gestellt, sondern lediglich ein Absatz in den Verkaufsbedingungen. Dort soll stehen, daß die MP3s beliebig oft gespeichert werden können, dies, so die Anklage, ermögliche eine unrechtmäßige Verbreitung der Musikstücke. Generell ist nichts am MP3 selbst oder der Speichertechnik auszusetzen.
      Die Panik um die Klage dürfte sich demnach bald legen ! Hoffen wir`s !

      Schmidt & Werner


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