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    Insolvenz - Wie werden ausstehende Löhne der letzten drei Monate behandelt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.02.02 18:48:12 von
    neuester Beitrag 24.02.02 18:55:54 von
    Beiträge: 2
    ID: 555.973
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      schrieb am 24.02.02 18:48:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Auf Antrag zahlt das Arbeitsamt Insolvenzausfallgeld. Damit geht der Anspruch auf das Arbeitsamt über.

      Welchen Gläubigerstatus hat in diesem Fall das Arbeitsamt?
      Sind die ausstehenden Löhne dann als normale Ansprüche unbesicherter Gläubiger zu werten oder als Masseverbindlichkeiten, gleichstehend mit den Löhnen, die während des Insolvenzverfahrens anfallen?
      Avatar
      schrieb am 24.02.02 18:55:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hab so ein Verfahren mal hautnah miterlebt, allerdings weitestgehend ohne Akteneinsicht. Das Arbeitsamt wird neben dem Gericht und dem Konkursverwalter als erstes bedient, sollte das Verfahren eröffnet werden. sonst ist wohl der Geschäftsführer dran. auf jeden Fall auch wegen der evtl. ausstehenden Mehrwertsteuer, der sozialversicherungsbeiträge etc. immer persönlich und ohne Haftungsbegrenzung


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