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    Zuwanderrung ..der österr. Weg? ein Model für D? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.03.02 16:19:39 von
    neuester Beitrag 04.03.02 16:34:43 von
    Beiträge: 3
    ID: 560.208
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      schrieb am 04.03.02 16:19:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Quelle. news.at>4-3-02
      Die Regierung hat am Montag die geplanten Änderungen im Fremdenrecht vorgestellt. Zentraler Punkt: Deutschkurse werden Pflicht (Umfrage). Die Kosten trägt zu 50 Prozent der Zuwanderer selbst, die andere Hälfte wird vom Bund bzw. bei Schlüsselkräften vom Arbeitgeber bezahlt. Wer den Kurs nicht besteht, dem droht die Abschiebung (Die Eckpunkte zum Integrationsvertrag). Zusätzliche Rechte erhalten Zuwanderer keine.

      Die Kosten werden mit knapp 400 Euro pro Person geschätzt. Vermittelt werden sollen in den Kursen Grundkennnise der deutschen Sprache, Verwaltungsabläufe sowie Landes- und Staatsbürgerschaftskunde. Ist der Kurs nach vier Jahren nicht bewältigt, verliert der Betroffene die Aufenthaltsberechtigung. Zusätzliche Rechte erhält der Zuwanderer durch die Integrationsvereinbarung nicht. Das Fremdenpaket soll mit 1. Jänner 2003 in Kraft treten.

      Keine Harmonisierung von Aufenthalts- Arbeitsgenehmigung
      In dem Fremdenpaket gibt es keine Harmonisierung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Gewisse Verbesserungen auf diesem Gebiet sind aber vorgesehen. Angehörige erhalten generell nach fünf Jahren legalem Aufenthalt den freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Früher gab es hier unterschiedliche Regelungen.

      Schlüsselarbeitskräfte werden neu definiert
      Weiterer Kernpunkt des Fremdenpakets ist eine Änderung der Definition Schlüsselarbeitskräfte. Diese müssen eine am österreichischen Arbeitsmarkt gefragte Ausbildung besitzen oder über spezielle Kenntnisse verfügen. Voraussetzung ist weiters, dass die Schlüsselkräfte ein Gehalt mindestens in der Höhe von 60 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 1.962 Euro) beziehen.

      Allerdings hat Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) die Möglichkeit, auf Verordnungsweg auch Personen nach Österreich zu holen, die weniger Geld vom Arbeitgeber erhalten.

      Gesundheitszeugnis wird Pflicht
      Neu für Ausländer ist auch, dass beim Eintreffen in Österreich ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden muss. Dieses darf nicht älter als 90 Tage alt sein.

      Änderung bei Saisonniers
      Weiters zu bieten hat das Fremden-Paket eine Änderung bei den Saisonniers. Diese zeitliche begrenzte Zuwanderung gilt künftig nicht nur für die klassischen Saisonbranchen Tourismus und Landwirtschaft. Auch in anderen Branchen ist nunmehr der Einsatz von Saisonkräften möglich, sollte der inländische Arbeitsmarkt den Bedarf nicht decken.

      Warum traut sich das wohl keiner in D vorschlagen? Geschichte ist vorbei die Gegenwart ist gefragt.
      TF
      Avatar
      schrieb am 04.03.02 16:31:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Richtig fritz! Ich frage mich schon lange, was wir für Deppen in der Regierung und Opposition haben.
      Hajo
      Avatar
      schrieb am 04.03.02 16:34:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      >es ist eben doch ein Top thema wird aber leider in D von allen Runtergespielt, es gehört auf die Wahl Agenda ob es den Strategen nun in den Kram passt oder nicht.
      TF


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