Wowereit kündigt Verfassungsbruch an. Sofort verhaften!!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.03.02 12:47:59 von
neuester Beitrag 18.12.02 17:44:34 von
neuester Beitrag 18.12.02 17:44:34 von
Beiträge: 21
ID: 569.889
ID: 569.889
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 636
Gesamt: 636
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 21:55 | 657 | |
20.04.24, 12:11 | 485 | |
vor 33 Minuten | 412 | |
15.05.11, 11:34 | 354 | |
heute 05:12 | 289 | |
heute 00:01 | 277 | |
09.07.21, 17:39 | 272 | |
09.07.14, 05:17 | 259 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.990,00 | -0,47 | 245 | |||
2. | 2. | 1,3800 | -1,43 | 99 | |||
3. | 3. | 0,1890 | -2,58 | 83 | |||
4. | 4. | 170,18 | +4,97 | 79 | |||
5. | 5. | 9,2750 | -0,62 | 75 | |||
6. | 6. | 6,9740 | -0,39 | 52 | |||
7. | 7. | 22,150 | -0,40 | 41 | |||
8. | 8. | 0,0160 | -24,17 | 38 |
Nein, verhaften sollte man ihn nicht aber man sollte bei der
bei der Bewertung der BRatsabstimmung folgendes bedenken:
1. Ein Einwanderungsgesetz ist eine viel zu wichtige Sache,
als dass man es mit einer Stimme Mehrheit durchpauken sollte.
Mir ist sowieso unverständlich wieso ein solches Gesetz mit
einfacher Mehrheit ohne Verfassungsänderung durchgehen kann.
Leider hat unsere Verfassung hier eine Lücke.
2. Habt ihr euch einmal Gedanken gemacht, wie ein sehr großer Teil
(vielleicht sogar der größte) der Bevölkerung ein so gemauscheltes
Gesetz akzeptieren wird?
Wird es nicht gerade wieder Ausländerfeindlichkeit stärken?
3. Warum stimmt Rot-Grün beim Dosenpfand einem Vermittlungsverfahren zu,
beim Einwanderungsgesetz nicht?
Ein solches Vermittlungsverfahren ist die normalste Sache der Welt.
Man scheut sich aber diesen Weg zu gehen, weil man im Herbst einen
Machtverlust befürchtet.
4. Mit welcher Unverschämtheit versucht der NOch-Kanzler einzelne Länder
zu bestechen!! Zuschüsse für Cargolifter...
Führt das nicht künftig dazu, dass sich die Länder bei sämtlichen
BRatsentscheidungen künftig ihre Zustimmung bezahlen lassen...
5. Wieso bricht Stolpe seinen Koalitionsvertrag?
Er gaukelt eine nicht vorhandene Zustimmung seines Landes vor..,
6. Welcher Druck wird da von der SPD auf ihn ausgeübt?
Gibt es vielleicht noch unveröffentlichte STasiakten, in SPD-Hand?
7. Sollte es zu einer unterschiedlichen Abstimmung Brandenburgs kommen,
so hält die weit überwiegende Meinung der Verfassungsexperten ein solche
Stimmabgabe für ungültig.
Legiglich ein paar Exoten bewerten es anders.
8. Wieso wertet ausgerechnet Wowereit als Ratspräsident dies anders?
Welcher SPD-Druck lastet auf ihm?
9. Verfälscht also Wowereit das Abstimmungsergebnis in der geplanten Art,
wird dieses zweifelhaft zustandegekommene Gesetz dem senilen Bundespräsidenten
vorgelegt.
Glaubt einer im Ernst daran, er würde das Gesetz nicht unerzeichnen? ER
verdankt seiner SPD soviel...
Vielleicht gibt es ja auch hier noch Material über Spenden in Wuppertal...
10.Das Ende vom Lied wird eine Verfassungsklage gegen dieses Gesetzes kommen.
11.Rot-Gründ und ihre Medien werden Monatelang darüber lästern, wie die CDU mit
allen Mitteln versuche ein "Ausländerfreundliches GEsetz" zu bremsen.
12.Wie habt ihr alle die Präsidentenwahl in Amerika akzeptiert?
Wird es nicht genauso mit dem Zuwanderungsgestz kommen?
Ist dies nützlich in der Sache?
Mein Fazit:
Diese Gesetz sollte mit einer möglichst breiten Mehrheit beschlossen werden damit
es auch in der Bevölkerung die unverzichtbare Akzeptanz erhält.
bei der Bewertung der BRatsabstimmung folgendes bedenken:
1. Ein Einwanderungsgesetz ist eine viel zu wichtige Sache,
als dass man es mit einer Stimme Mehrheit durchpauken sollte.
Mir ist sowieso unverständlich wieso ein solches Gesetz mit
einfacher Mehrheit ohne Verfassungsänderung durchgehen kann.
Leider hat unsere Verfassung hier eine Lücke.
2. Habt ihr euch einmal Gedanken gemacht, wie ein sehr großer Teil
(vielleicht sogar der größte) der Bevölkerung ein so gemauscheltes
Gesetz akzeptieren wird?
Wird es nicht gerade wieder Ausländerfeindlichkeit stärken?
3. Warum stimmt Rot-Grün beim Dosenpfand einem Vermittlungsverfahren zu,
beim Einwanderungsgesetz nicht?
Ein solches Vermittlungsverfahren ist die normalste Sache der Welt.
Man scheut sich aber diesen Weg zu gehen, weil man im Herbst einen
Machtverlust befürchtet.
4. Mit welcher Unverschämtheit versucht der NOch-Kanzler einzelne Länder
zu bestechen!! Zuschüsse für Cargolifter...
Führt das nicht künftig dazu, dass sich die Länder bei sämtlichen
BRatsentscheidungen künftig ihre Zustimmung bezahlen lassen...
5. Wieso bricht Stolpe seinen Koalitionsvertrag?
Er gaukelt eine nicht vorhandene Zustimmung seines Landes vor..,
6. Welcher Druck wird da von der SPD auf ihn ausgeübt?
Gibt es vielleicht noch unveröffentlichte STasiakten, in SPD-Hand?
7. Sollte es zu einer unterschiedlichen Abstimmung Brandenburgs kommen,
so hält die weit überwiegende Meinung der Verfassungsexperten ein solche
Stimmabgabe für ungültig.
Legiglich ein paar Exoten bewerten es anders.
8. Wieso wertet ausgerechnet Wowereit als Ratspräsident dies anders?
Welcher SPD-Druck lastet auf ihm?
9. Verfälscht also Wowereit das Abstimmungsergebnis in der geplanten Art,
wird dieses zweifelhaft zustandegekommene Gesetz dem senilen Bundespräsidenten
vorgelegt.
Glaubt einer im Ernst daran, er würde das Gesetz nicht unerzeichnen? ER
verdankt seiner SPD soviel...
Vielleicht gibt es ja auch hier noch Material über Spenden in Wuppertal...
10.Das Ende vom Lied wird eine Verfassungsklage gegen dieses Gesetzes kommen.
11.Rot-Gründ und ihre Medien werden Monatelang darüber lästern, wie die CDU mit
allen Mitteln versuche ein "Ausländerfreundliches GEsetz" zu bremsen.
12.Wie habt ihr alle die Präsidentenwahl in Amerika akzeptiert?
Wird es nicht genauso mit dem Zuwanderungsgestz kommen?
Ist dies nützlich in der Sache?
Mein Fazit:
Diese Gesetz sollte mit einer möglichst breiten Mehrheit beschlossen werden damit
es auch in der Bevölkerung die unverzichtbare Akzeptanz erhält.
Um wieviel Uhr ist denn heute die Abstimmung?
Ich glaube nicht, dass ein genauer Zeitpunkt festgelegt ist.
Abgestimmt wird wohl im Anschluss an die Diskussion, für die
es keine Zeitbegrenzung gibt.
Abgestimmt wird wohl im Anschluss an die Diskussion, für die
es keine Zeitbegrenzung gibt.
Deutsche Soldaten an allen Fronten dieser Welt, Kaufen von Stimmen,
Korruption, Verfassungsbruch. Dürfen die Roten alles? Wann wird
der Notstand ausgerufen?
Korruption, Verfassungsbruch. Dürfen die Roten alles? Wann wird
der Notstand ausgerufen?
insti Du hast recht, wie Rot/Grün das durchziehen will ist ne echte Frechheit. Höre gerade Schily, wie oft sich der verhaspelt, dem ist klar, daß das ganze Gesetz größtenteils Schrott ist und er uns alle nur verarscht. Was mir gefällt ist seine ständiger Verweis "in 2 Jahren können wir das ja wieder ändern" oder "da machen wir dann entsprechende Verwaltungsvorschriften", die sollten lieber ein vernünftiges Gesetz machen, in dem die Zuwanderung so weit wie möglich begrenzt wird. Aber auch in den 16 Jahren CDU/CSU/FDP hat sich die Zahl der Ausländer fast verdoppelt, also was solls............
Das ganze Theater ist doch nur weil die CSU/CDU zu feige ist, um zu sagen "wir wollen keine Fremden". Aber dazu traut sie sich nicht. Kein Wunder steigt Schröder wieder in der Gunst und Stoiber fällt und fällt.
@Insti
Das Dosenpfand ist noch eine Erblast (wenn auch gute) aus Töpfers Zeiten. Allerdings nur für Bier- und Wasserdosen. Cola u. ä. gab es damals noch nicht.
warum ist denn die CSU/CDU gegen die Volksabstimmung.
@Insti
Das Dosenpfand ist noch eine Erblast (wenn auch gute) aus Töpfers Zeiten. Allerdings nur für Bier- und Wasserdosen. Cola u. ä. gab es damals noch nicht.
warum ist denn die CSU/CDU gegen die Volksabstimmung.
@Leo6
Seit wann sind denn SPD/Grüne für Volksentscheide? (vgl. Gesetzentwurf zur Verhinderung für Volksentscheiden unter www.gruene-fraktion.de/rsvgn/rs_dok/0,,2437,00.htm)
Seit wann sind denn SPD/Grüne für Volksentscheide? (vgl. Gesetzentwurf zur Verhinderung für Volksentscheiden unter www.gruene-fraktion.de/rsvgn/rs_dok/0,,2437,00.htm)
@Donizetti:
Immerhin mehr, als unter CDU/CSU jemals zustande kommen würde.
Wenn ich auch den Ausnahmenkatalog etwas seltsam finde. Warum darf bspw. über die Todesstrafe nicht abgestimmt werden?
Immerhin mehr, als unter CDU/CSU jemals zustande kommen würde.
Wenn ich auch den Ausnahmenkatalog etwas seltsam finde. Warum darf bspw. über die Todesstrafe nicht abgestimmt werden?
@Rainer6767
Genau. Es ist ein Witz, wenn man sich anschaut, wie restriktiv das Ganze gehandhabt werden soll.
Demokratie in D =
Genau. Es ist ein Witz, wenn man sich anschaut, wie restriktiv das Ganze gehandhabt werden soll.
Demokratie in D =
@Donizetti
Eckpunkte der rot-grünen Verständigung über die Regelung des Volksentscheids auf Bundesebene
Quelle: Pressevorlage des grünen Bundestagsabgeordneten Gerald Häfner vom 8. Februar 2002
"Die Verhandlungen der rot-grünen Koalition sind so weit abgeschlossen, dass die Grundzüge des Gesetzentwurfs zur Volksgesetzgebung feststehen. Mit diesem Gesetz soll die Einführung des bundesweiten Volksentscheids und damit ein großes Reformprojekt der Koalition Wirklichkeit werden. Auf Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen war dieses Vorhaben in den rot-grünen Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Wir wollen erreichen, dass Bürger auch zwischen den Wahlen initiativ werden und politische Weichen selbst stellen können.
SPD und Grüne haben sich in neun Monate dauernden Verhandlungen auf die Eckpunkte einer zukünftigen Regelung geeinigt. Diese sieht vor, sowohl das Gesetzesinitiativrecht für Bürger zu öffnen, als auch das Entscheidungsrecht dann, wenn eine ausreichende Zahl von Stimmberechtigten dies verlangt, den Bürgern zu überlassen. Dies ist eine demokratische politische Reform allergrößten Ausmaßes.
Das Volksgesetzgebungsverfahren wird wie auch die meisten Regelungen auf Länderebene dreistufig sein. Es führt von der Volksinitiative über das Volksbegehren zum Volksentscheid
1. Volksinitiative
Künftig können nicht mehr ausschließlich die Bundesregierung, Bundestagsabgeordnete oder der Bundesrat Gesetzesvorlagen in den Bundestag einbringen, sondern jede Bürgerin und jeder Bürger. Voraussetzung ist: Sie erstellen einen ausformulierten Gesetzentwurf, der genau wie Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren mit einer Begründung versehen sein muss.
Für diesen Gesetzentwurf müssen die Initiatoren der Volksinitiative 400.000 Unterschriften sammeln. Wenn diese Zahl an wahl- und damit stimmberechtigten Unterstützern unterschrieben hat, ist die Volksinitiative zustande gekommen und der Gesetzentwurf wird in den Bundestag eingebracht.
Danach hat das Parlament Gelegenheit, sich mit dem Anliegen der Volksinitiative zu befassen. Das Parlament kann der Gesetzesvorlage zustimmen, sie ablehnen oder aber ein ähnliches Gesetz verabschieden, mit dem es das Anliegen der Volksinitiative vollständig oder teilweise aufgreift.
2. Volksbegehren
Hat das Parlament den Entwurf der Initiative nicht innerhalb von acht Monaten verabschiedet, können die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative entscheiden, ob sie die Durchführung eines Volksbegehrens einleiten. 5% der Stimmberechtigten müssen das Volksbegehren mit ihren Unterschriften unterstützen. D.h. wenn rund drei Millionen Bürgerinnen und Bürger das Anliegen der Initiatoren für so wichtig halten, dass sie eine Volksabstimmung über den Gesetzentwurf für sinnvoll halten, ist das Volksbegehren zustande gekommen.
3. Volksentscheid
Auch jetzt kann das Parlament sich entscheiden, das begehrte Gesetz innerhalb von sechs Monaten zu verabschieden. Dann ist das Verfahren beendet.
Andernfalls findet ein Volksentscheid statt, d.h. alle Stimmberechtigten können über den Gesetzentwurf abstimmen.
Ein Gesetz ist dann zustande gekommen, wenn ihm die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hat und sich mindestens 20 % der Stimmberechtigten an der Abstimmung beteiligt haben (Beteiligungsquorum).
Verfassungsänderungen erfordern ein höheres Beteiligungsquorum von 40% der Stimmberechtigten. Außerdem ist hier eine 2/3-Mehrheit der Abstimmenden erforderlich.
Die föderative Gliederung der Bundesrepublik wird der Gesetzentwurf berücksichtigen: Nach Schweizer Vorbild werden bei Verfassungsänderungen und bei Gesetzen, die im parlamentarischen Verfahren der Zustimmung des Bundesrates bedürften (zustimmungspflichtigen Gesetzen), die Stimmen doppelt gezählt: das Ergebnis der Abstimmung in jedem einzelnen Bundesland gilt dabei als Abgabe seiner Bundesratsstimmen.
Das bedeutet: bei zustimmungspflichtigen Gesetzen muß die Mehrheit der Abstimmenden in so vielen Ländern dem Gesetzentwurf zustimmen, dass deren Stimmen einer Mehrheit im Bundesrat entsprechen. Bei Verfassungsänderungen ist die Mehrheit in so vielen Ländern erforderlich, dass deren Stimmen einer 2/3 - Mehrheit im Bundesrat entsprechen.
Um ein möglichst anwenderfreundliches, aber auch sachliches und rationales Verfahren zu sichern, haben wir sehr auf angemessene Hürden und Fristen geachtet. Zu hohe Hürden würden die Bürger entmutigen und in der Praxis prohibitiv wirken. Zu niedrige Hürden würden zu einer Inflation der Verfahren führen und damit dem einzelnen Anliegen nicht mehr die nötige Aufmerksamkeit und Ernsthaftigkeit der Diskussion und Abwägung ermöglichen. Die vorgesehenen langen Fristen dienen diesen langen Diskussionsprozessen, die im Vorfeld einer Abstimmung wünschenswert und notwendig sind.
Die sogenannte Konkurrenzvorlage gibt dem Parlament jederzeit die Möglichkeit, der Volksinitiative eine eigene, inhaltlich anders gefasste Initiative zum gleichen Gegenstand zur Seite zu stellen und auch diese mit zur Abstimmung zur unterbreiten. Das erhöht die Entscheidungsmöglichkeiten für die Bürger und trägt ebenfalls zur Ernsthaftigkeit, Rationalität und Leistungsfähigkeit des Verfahrens bei.
Schließlich sind Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid wie alle andere Gesetzgebung auch an die gegebene rechtliche und verfassungsrechtliche Ordnung gebunden. Das Bundesverfassungsgericht überprüft deshalb auf Antrag jederzeit die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Vorlage. Um aufwendige und langwierige Diskussions- und Abstimmungsprozesse über gegebenenfalls verfassungswidrige Vorlagen rechtzeitig stoppen zu können, sieht die Einigung vor, dass das Bundesverfassungsgericht hierüber im frühestmöglichen Verfahrensstadium im Wege einer ex-ante-Kontrolle entscheiden kann."
Das ist die Meinung der CSU/CDU
CDU/CSU:
Die Parteispitze der Union sperrt sich noch. Generalsekretär Meyer: "Wir halten Volksentscheide für den falschen Weg." Aber die positiven Stimmen häufen sich. Als erster Landesverband setzt sich das Saarland für Volksentscheide im Bund ein. Auch Kanzlerkandidat Stoiber hat sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen. Für die Basis ist die Sache klar: 68% der Unions-Anhänger wollen die Volksabstimmung.
Eckpunkte der rot-grünen Verständigung über die Regelung des Volksentscheids auf Bundesebene
Quelle: Pressevorlage des grünen Bundestagsabgeordneten Gerald Häfner vom 8. Februar 2002
"Die Verhandlungen der rot-grünen Koalition sind so weit abgeschlossen, dass die Grundzüge des Gesetzentwurfs zur Volksgesetzgebung feststehen. Mit diesem Gesetz soll die Einführung des bundesweiten Volksentscheids und damit ein großes Reformprojekt der Koalition Wirklichkeit werden. Auf Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen war dieses Vorhaben in den rot-grünen Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Wir wollen erreichen, dass Bürger auch zwischen den Wahlen initiativ werden und politische Weichen selbst stellen können.
SPD und Grüne haben sich in neun Monate dauernden Verhandlungen auf die Eckpunkte einer zukünftigen Regelung geeinigt. Diese sieht vor, sowohl das Gesetzesinitiativrecht für Bürger zu öffnen, als auch das Entscheidungsrecht dann, wenn eine ausreichende Zahl von Stimmberechtigten dies verlangt, den Bürgern zu überlassen. Dies ist eine demokratische politische Reform allergrößten Ausmaßes.
Das Volksgesetzgebungsverfahren wird wie auch die meisten Regelungen auf Länderebene dreistufig sein. Es führt von der Volksinitiative über das Volksbegehren zum Volksentscheid
1. Volksinitiative
Künftig können nicht mehr ausschließlich die Bundesregierung, Bundestagsabgeordnete oder der Bundesrat Gesetzesvorlagen in den Bundestag einbringen, sondern jede Bürgerin und jeder Bürger. Voraussetzung ist: Sie erstellen einen ausformulierten Gesetzentwurf, der genau wie Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren mit einer Begründung versehen sein muss.
Für diesen Gesetzentwurf müssen die Initiatoren der Volksinitiative 400.000 Unterschriften sammeln. Wenn diese Zahl an wahl- und damit stimmberechtigten Unterstützern unterschrieben hat, ist die Volksinitiative zustande gekommen und der Gesetzentwurf wird in den Bundestag eingebracht.
Danach hat das Parlament Gelegenheit, sich mit dem Anliegen der Volksinitiative zu befassen. Das Parlament kann der Gesetzesvorlage zustimmen, sie ablehnen oder aber ein ähnliches Gesetz verabschieden, mit dem es das Anliegen der Volksinitiative vollständig oder teilweise aufgreift.
2. Volksbegehren
Hat das Parlament den Entwurf der Initiative nicht innerhalb von acht Monaten verabschiedet, können die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative entscheiden, ob sie die Durchführung eines Volksbegehrens einleiten. 5% der Stimmberechtigten müssen das Volksbegehren mit ihren Unterschriften unterstützen. D.h. wenn rund drei Millionen Bürgerinnen und Bürger das Anliegen der Initiatoren für so wichtig halten, dass sie eine Volksabstimmung über den Gesetzentwurf für sinnvoll halten, ist das Volksbegehren zustande gekommen.
3. Volksentscheid
Auch jetzt kann das Parlament sich entscheiden, das begehrte Gesetz innerhalb von sechs Monaten zu verabschieden. Dann ist das Verfahren beendet.
Andernfalls findet ein Volksentscheid statt, d.h. alle Stimmberechtigten können über den Gesetzentwurf abstimmen.
Ein Gesetz ist dann zustande gekommen, wenn ihm die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hat und sich mindestens 20 % der Stimmberechtigten an der Abstimmung beteiligt haben (Beteiligungsquorum).
Verfassungsänderungen erfordern ein höheres Beteiligungsquorum von 40% der Stimmberechtigten. Außerdem ist hier eine 2/3-Mehrheit der Abstimmenden erforderlich.
Die föderative Gliederung der Bundesrepublik wird der Gesetzentwurf berücksichtigen: Nach Schweizer Vorbild werden bei Verfassungsänderungen und bei Gesetzen, die im parlamentarischen Verfahren der Zustimmung des Bundesrates bedürften (zustimmungspflichtigen Gesetzen), die Stimmen doppelt gezählt: das Ergebnis der Abstimmung in jedem einzelnen Bundesland gilt dabei als Abgabe seiner Bundesratsstimmen.
Das bedeutet: bei zustimmungspflichtigen Gesetzen muß die Mehrheit der Abstimmenden in so vielen Ländern dem Gesetzentwurf zustimmen, dass deren Stimmen einer Mehrheit im Bundesrat entsprechen. Bei Verfassungsänderungen ist die Mehrheit in so vielen Ländern erforderlich, dass deren Stimmen einer 2/3 - Mehrheit im Bundesrat entsprechen.
Um ein möglichst anwenderfreundliches, aber auch sachliches und rationales Verfahren zu sichern, haben wir sehr auf angemessene Hürden und Fristen geachtet. Zu hohe Hürden würden die Bürger entmutigen und in der Praxis prohibitiv wirken. Zu niedrige Hürden würden zu einer Inflation der Verfahren führen und damit dem einzelnen Anliegen nicht mehr die nötige Aufmerksamkeit und Ernsthaftigkeit der Diskussion und Abwägung ermöglichen. Die vorgesehenen langen Fristen dienen diesen langen Diskussionsprozessen, die im Vorfeld einer Abstimmung wünschenswert und notwendig sind.
Die sogenannte Konkurrenzvorlage gibt dem Parlament jederzeit die Möglichkeit, der Volksinitiative eine eigene, inhaltlich anders gefasste Initiative zum gleichen Gegenstand zur Seite zu stellen und auch diese mit zur Abstimmung zur unterbreiten. Das erhöht die Entscheidungsmöglichkeiten für die Bürger und trägt ebenfalls zur Ernsthaftigkeit, Rationalität und Leistungsfähigkeit des Verfahrens bei.
Schließlich sind Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid wie alle andere Gesetzgebung auch an die gegebene rechtliche und verfassungsrechtliche Ordnung gebunden. Das Bundesverfassungsgericht überprüft deshalb auf Antrag jederzeit die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Vorlage. Um aufwendige und langwierige Diskussions- und Abstimmungsprozesse über gegebenenfalls verfassungswidrige Vorlagen rechtzeitig stoppen zu können, sieht die Einigung vor, dass das Bundesverfassungsgericht hierüber im frühestmöglichen Verfahrensstadium im Wege einer ex-ante-Kontrolle entscheiden kann."
Das ist die Meinung der CSU/CDU
CDU/CSU:
Die Parteispitze der Union sperrt sich noch. Generalsekretär Meyer: "Wir halten Volksentscheide für den falschen Weg." Aber die positiven Stimmen häufen sich. Als erster Landesverband setzt sich das Saarland für Volksentscheide im Bund ein. Auch Kanzlerkandidat Stoiber hat sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen. Für die Basis ist die Sache klar: 68% der Unions-Anhänger wollen die Volksabstimmung.
@Leo6
Vielen Dank, dass Du mir die Gelegenheit bietest, mich über den rot/grünen Gesetzentwurf zur Verhinderung für Volksentscheiden informieren kann. Aber halt, stammt der Link zu diesem Text nicht von mir (siehe #7)?
PS: Lies Dir lieber mal den Text selber durch, anstatt ihn hier in fett reinzustellen bzw. mache doch mal die Pferdefüsse per Fettdruck kenntlich.
Vielen Dank, dass Du mir die Gelegenheit bietest, mich über den rot/grünen Gesetzentwurf zur Verhinderung für Volksentscheiden informieren kann. Aber halt, stammt der Link zu diesem Text nicht von mir (siehe #7)?
PS: Lies Dir lieber mal den Text selber durch, anstatt ihn hier in fett reinzustellen bzw. mache doch mal die Pferdefüsse per Fettdruck kenntlich.
@Leo6
Sehr schön ist auch Dein Hiweis auf die CDU/CSU. Nur wo habe ich denn bitteschön geschrieben, diese wären auch nur einen Deut besser.
Sehr schön ist auch Dein Hiweis auf die CDU/CSU. Nur wo habe ich denn bitteschön geschrieben, diese wären auch nur einen Deut besser.
Ich will/wollte damit auch nur klarstellen, dass sich etwas bewegt. Meckern kann man aber erst wenn die Sache auf dem Tisch liegt. Nur unter CSU/CDU wird das nichts. Ausserdem müsste eine Verfassungsänderung her. Nur mit einem Volksentscheid hätte der Kohl nie den Berlin-Umzug oder gar den EURO durchgebracht. Damit ist auch klar warum die CSU/CDU dagegen ist.
Euro und Berlin/Bonn Entscheidung kann eindeutig nicht nur CDU/CSU/FDP angelastet werden.
Es bewegt sich gerade nichts, wenn Du Dir einmal die Mühe machen würdest, und Dir die äusserst restriktiven Anforderungen für Volksentscheide anzusehen.
Es müsste keine "Verfassungsänderung her", sondern es müsste erst einmal überhaupt eine Verfassung her (vgl. Art. 146 GG; poste ich jetzt auch schon zum wiederholten mal).
Es bewegt sich gerade nichts, wenn Du Dir einmal die Mühe machen würdest, und Dir die äusserst restriktiven Anforderungen für Volksentscheide anzusehen.
Es müsste keine "Verfassungsänderung her", sondern es müsste erst einmal überhaupt eine Verfassung her (vgl. Art. 146 GG; poste ich jetzt auch schon zum wiederholten mal).
Was nützt eine Verfassung, wenn sie von den Roten und Grünen doch
nur immer so verbogen werden kann wie heute?
nur immer so verbogen werden kann wie heute?
Höchstes Niveau hier!
!
Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
Wowereit scheint sich wieder Freunde gemacht zu haben:
Freie Schulen werfen Wowereit Rechtsbruch vor
mk. BERLIN, 26. August. Die Träger freier Schulen in Berlin haben am Montag den Regierenden Bürgermeister Wowereit des Aufrufs zum Rechtsbruch bezichtigt. Der Vorwurf gründet auf einer Protokollnotiz zur Senatssitzung vom 21. Mai. Darin bittet Wowereit Schulsenator Böger (beide SPD), "dafür Sorge zu tragen, daß die Durchschnittssätze für die Personalkosten in Folge neuer Berechnungsmethoden nicht erhöht werden". Grundlage der staatlichen Zuschüsse an Privatschulen sind die Personalkosten öffentlicher Schulen. Um die tatsächlichen Kosten staatlichen Lehrpersonals wird zwischen Verwaltung und Privatschulen gestritten. Erst Finanzsenator Sarrazin (auch SPD) habe veranlaßt, daß nunmehr mit realistischen Zahlen gerechnet werde, sagten Vertreter der katholischen und evangelischen Kirchen sowie der Waldorf-Schulen. Offenbar wolle der Regierende Bürgermeister jedoch verhindern, daß der Zuschuß an die Privatschulen auf den tatsächlichen Kosten beruht, weil er dann höher wäre als in den vergangenen Jahren. Der SPD/PDS-Senat beschloß im Frühjahr, die Zuschüsse an die Privatschulen zu kürzen: von derzeit 97 Prozent der Personalkosten staatlicher Schulen auf 95 Prozent im nächsten Jahr und auf 93 Prozent im Jahr 2004. Falls die Zuschüsse nicht auf der Grundlage der realen Kosten staatlicher Schulen gesenkt würden, gerieten einige Schulen in freier Trägerschaft in Existenznot. Die Berliner Privatschulen kündigten Klage beim Verwaltungsgericht an, falls Böger der Bitte Wowereits folge.
Freie Schulen werfen Wowereit Rechtsbruch vor
mk. BERLIN, 26. August. Die Träger freier Schulen in Berlin haben am Montag den Regierenden Bürgermeister Wowereit des Aufrufs zum Rechtsbruch bezichtigt. Der Vorwurf gründet auf einer Protokollnotiz zur Senatssitzung vom 21. Mai. Darin bittet Wowereit Schulsenator Böger (beide SPD), "dafür Sorge zu tragen, daß die Durchschnittssätze für die Personalkosten in Folge neuer Berechnungsmethoden nicht erhöht werden". Grundlage der staatlichen Zuschüsse an Privatschulen sind die Personalkosten öffentlicher Schulen. Um die tatsächlichen Kosten staatlichen Lehrpersonals wird zwischen Verwaltung und Privatschulen gestritten. Erst Finanzsenator Sarrazin (auch SPD) habe veranlaßt, daß nunmehr mit realistischen Zahlen gerechnet werde, sagten Vertreter der katholischen und evangelischen Kirchen sowie der Waldorf-Schulen. Offenbar wolle der Regierende Bürgermeister jedoch verhindern, daß der Zuschuß an die Privatschulen auf den tatsächlichen Kosten beruht, weil er dann höher wäre als in den vergangenen Jahren. Der SPD/PDS-Senat beschloß im Frühjahr, die Zuschüsse an die Privatschulen zu kürzen: von derzeit 97 Prozent der Personalkosten staatlicher Schulen auf 95 Prozent im nächsten Jahr und auf 93 Prozent im Jahr 2004. Falls die Zuschüsse nicht auf der Grundlage der realen Kosten staatlicher Schulen gesenkt würden, gerieten einige Schulen in freier Trägerschaft in Existenznot. Die Berliner Privatschulen kündigten Klage beim Verwaltungsgericht an, falls Böger der Bitte Wowereits folge.
Hätten Rau, Wowereit, Schily, ... aufmerksam WO gelesen, dann wären sie auf das heutige Urteil vorbereitet gewesen.
Jetzt geht er gegen Frauen, der Mann ist wirklich nicht mehr zu ertragen. Ich denke Schwule sind sonst nett zu Frauen?
"Es gibt ein Minderheitsvotum. Deshalb denke ich, daß Frauen die besseren Juristinnen sind."
Zwei Verfassungsrichterinnen haben anders entschieden
"Es gibt ein Minderheitsvotum. Deshalb denke ich, daß Frauen die besseren Juristinnen sind."
Zwei Verfassungsrichterinnen haben anders entschieden
Da lagen wir wohl so falsch nicht...
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
240 | ||
98 | ||
81 | ||
78 | ||
75 | ||
52 | ||
41 | ||
38 | ||
36 | ||
33 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
32 | ||
30 | ||
28 | ||
24 | ||
24 | ||
23 | ||
22 | ||
20 | ||
20 | ||
19 |