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    Rechnung falsch ausgestellt! Wer kann helfen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.03.02 00:32:57 von
    neuester Beitrag 24.03.02 02:04:54 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 24.03.02 00:32:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgendes Problem:

      ich habe auf Bitten des Architekten die Rechnung für einen Kunden aus optischen Gründen zähneknirschend reduziert. Dazu habe ich in die schon fertig getippte Rechnung nachträglich einen Rabatt eingebaut um wenigstens schnell an mein Geld zu kommen. Dummerweise habe ich die Verknüpfung in der Tabelle auf die unskontierte Zwischensumme bezogen und bei der weiteren Manipulation die einzelnen Positionen so verringert, daß die Endsumme wie gewünscht unter 30000 rutscht.

      So war meine Rechnung gemeint:

      Position a......10000
      Position b......10000
      Position c.......7000

      Zwischensumme...27000

      Skonto 5%.......-1350

      Netto...........25650
      MWST.............4104
      Brutto..........29754

      und so habe ich die Rechnung eingereicht:

      Position a......9.400
      Position b......9.400
      Position c......7.000

      Zwischensumme..25.800

      Skonto 5%......-1.290

      Netto..........24.510 (ohne Bezug zur nachfolg. Mehrwertst.- und Bruttoberechnung)
      MWST............4.128 (falscher Bezug zur Zwischensumme)
      Brutto.........29.928 (falscher Bezug zur Zwischensumme)

      Der Kunde, bzw. seine Bürofrau, bemerkt den Fehler natürlich prompt und macht mir folgende Rechnung auf:

      Position a..........9.400
      Position b..........7.000
      Position c..........9.400

      Zwischensumme......25.800

      Rabbatt 5%.........-1.290

      Netto............24.510,0
      MWST..............3.921,6
      Brutto...........28.431,6

      und verlangt nun eine korrigierte Rechnung von mir.

      Ich muß noch dazu sagen, daß die einzelnen Unterpositionen tatsächlich unter dem schriftlich fixierten Angebot lagen und nur von mir reduziert wurden weil dem Architekten sein maßloses Aufstocken des Programms (selbstredend aus optischen Gründen) im Nacken saß.
      Das im Umfang deutlich geringere Angebot belief sich ursprünglich auf 24000. Auf Grundlage dieses Angebotes hätte ich ohne weiteres 31300 in Rechnung stellen können.

      Ich wollte den ganzen Schwachsinn eigentlich verdrängen. Aber wenn ich nun aufgefordert werde, eine korrigierte Rechnung zu schreiben, die so keinerlei Anklang bei mir findet... kann ich mich nicht einfach hinstellen und sagen, die Endsumme ist verbindlich - also nur gegen die fehlenden 1322,4 Piepen!


      Ich bin gespannt auf eure geistreichen Kommentare und euern Spott.

      Gruß Tutnix
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 00:43:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich sag nur Eigentor!! Da die Endsumme sowiso unter 30K lag versteh ich deine Neuberechnung nicht.
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 00:52:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wo ist das Problem??

      Du stornierst die alte Rechnung,

      oder erteilst Gutschrift wg. Falschberechnung

      und schickst ne neue

      oder

      du schreibst eine 2. Rechnung wg. Irrtümern in der ersten

      oder du schickst einfach eine korrigierte Rechnung

      oder wenn du nicht Schlussrechnung oder ähnliches geschrieben hast machst de ne Schlussrechnung / Teilrechnung über den vollen Betrag und ziehst die erste ab

      ...


      ATDT

      P.S.
      wenn ich mich recht erinnere hast du bei
      Bauaufträgen bei Summen über DEM 30.000 immer
      die Rücbehalte nach VOB im Nacken
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 00:53:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      KAUF HEYDE
      und verbuch die paar lausigen Kröten unter "Berufserfahrung".
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 01:12:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      vielen Dank ATDT (und den anderen;) )

      Also stornieren oder schlicht und ergreifend eine neue Rechnung schreiben. Und ich darf tatsächlich die Einzelposten wieder auf das ürsprüngliche Niveau das Angebotes anheben, wenn ich wollte? Wär´ja klasse!

      VOB fällt aber flach bei mir.

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      schrieb am 24.03.02 01:39:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      ATDT hat recht-einfach stornieren und neu auf den höheren Betrag ausstellen ist der richtige Weg. Sofern die Leistung ok war, leitet sich der einzige Anspruch deines Kunden aus dem Angebot ab. Die MWst. sollte aber korrekt ausgewiesen sein, denn die holt sich das Finanzamt.

      :)dg
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 02:04:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi Tutnix

      ATDT hat Recht Du beziehst dich auf einen Fehler in der Rechnung. Hat jemand im Büro verseift.
      27.000 abzügl. 1.200 Nachlass oder 25.800 incl Nachlass keine Prozentangaben. Prozent ist immer Scheiße

      1200 deswegen da Pos. a und b statt 10.000 9.400 auf der Rechnung also 600 pro Pos. Ok!!

      gruss


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