Brauche Rat zu folgendem Fall: Kneipenwirt bescheißt Dich ! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.04.02 10:20:08 von
neuester Beitrag 06.05.02 17:10:16 von
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Moin,
wir waren gestern in einer Kneipe paar Bierchen trinken.
Zum Schluß kam die dicke Rechnung:
Die Stückzahl wäre für uns jeweils aufgeteilt eine Alkoholvergiftung gewesen. Der Deckel lag irgendwo beim Wirt. Jetzt könnte man sagen selbst Schuld, jedoch haben wir nicht bezahlt, aber wie mein Name schon sagt:
Volles Programm: Polizei > Deckel offen > Hausverbot > ....
Zur Klarstellung:
Wer die Musik bestellt, der bezahlt auch. Hier geht es ums Prinzip.
Was passiert jetzt ? Uns ist eigentlich klar, dass wir am Ende keine Chance haben werden, oder ???
Wer hat so was schon mal erlebt?
cu
vp
wir waren gestern in einer Kneipe paar Bierchen trinken.
Zum Schluß kam die dicke Rechnung:
Die Stückzahl wäre für uns jeweils aufgeteilt eine Alkoholvergiftung gewesen. Der Deckel lag irgendwo beim Wirt. Jetzt könnte man sagen selbst Schuld, jedoch haben wir nicht bezahlt, aber wie mein Name schon sagt:
Volles Programm: Polizei > Deckel offen > Hausverbot > ....
Zur Klarstellung:
Wer die Musik bestellt, der bezahlt auch. Hier geht es ums Prinzip.
Was passiert jetzt ? Uns ist eigentlich klar, dass wir am Ende keine Chance haben werden, oder ???
Wer hat so was schon mal erlebt?
cu
vp
RE: Sache fürs Amtsgericht
in Köln gabs mal ein Urteil, da wurde die Deckelrechnung für nichtig erklärt.
Die Gründe und Einzelheiten des Kölner Urteils sind mir aber nicht mehr präsent.
SOM
in Köln gabs mal ein Urteil, da wurde die Deckelrechnung für nichtig erklärt.
Die Gründe und Einzelheiten des Kölner Urteils sind mir aber nicht mehr präsent.
SOM
Ich erinnere mich dunkel, vor einigen Wochen in der Kölner Lokalpresse gelesen
zu haben, daß ein Gastwirt mit seiner Zahlungsklage wegen "angeschriebener"
Biere gescheitert ist, weil er zum Beweis nur einen Bierdeckel vorlegen konnte.
Erforderlich wäre aber nach Ansicht des LG (AG?) Köln ein Schuldschein des
Gastes gewesen.
Es handelt sich also nicht um ein strafgerichtliches Urteil.
Das lag unter anderem daran, dass der Bierdeckel keine Urkunde ist und daher auch nicht zur Beweisfindung herangezogen werden kann.
So far...Loonax
So far...Loonax
Ein Bierdeckel kann schon eine Urkunde (Privaturkunde) sein. Fraglich ist aber der Beweiswert, zumindest dann, wenn der Bierdeckel nicht beim Gast liegt und die Striche daher vom Gast nicht überprüft werden können. Unter diesen Umständen kann der Wirt ja so viele Striche machen, wie es ihm passt.
Moin,
gibt es sowas wie eine Verjährung bzw. bis wann muß der Wirt seine Ansprüche angemeldet haben ??
Danke
cu
vp
gibt es sowas wie eine Verjährung bzw. bis wann muß der Wirt seine Ansprüche angemeldet haben ??
Danke
cu
vp
Wenn ihr die Biere am 5.4.2002 getrunken habt, sind Ansprüche des Wirtes auf Zahlung des Kaufpreises nicht verjährt.
Moin,
bis wann muß er sich spätestens gemeldet haben ??
Bis heute noch keine Post.
cu
vp
bis wann muß er sich spätestens gemeldet haben ??
Bis heute noch keine Post.
cu
vp
Der Wirt muss seine Ansprüche überhaupt nicht anmelden. Möglicherweise hat er inzwischen eingesehen, dass es besser ist, sie nicht geltend zu machen.
Moin,
die Geschäftsführung hat sich telefonisch gemeldet und für das Vorgehen ihrer Mitarbeiter entschuldigt !
Der Vorgang ist für uns erledigt.
Danke für eure Meinungen.
cu
vp
die Geschäftsführung hat sich telefonisch gemeldet und für das Vorgehen ihrer Mitarbeiter entschuldigt !
Der Vorgang ist für uns erledigt.
Danke für eure Meinungen.
cu
vp
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