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    Brauche Rat zu folgendem Fall: Kneipenwirt bescheißt Dich ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.04.02 10:20:08 von
    neuester Beitrag 06.05.02 17:10:16 von
    Beiträge: 10
    ID: 574.387
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      Avatar
      schrieb am 06.04.02 10:20:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin,

      wir waren gestern in einer Kneipe paar Bierchen trinken.

      Zum Schluß kam die dicke Rechnung:
      Die Stückzahl wäre für uns jeweils aufgeteilt eine Alkoholvergiftung gewesen. Der Deckel lag irgendwo beim Wirt. Jetzt könnte man sagen selbst Schuld, jedoch haben wir nicht bezahlt, aber wie mein Name schon sagt:

      Volles Programm: Polizei > Deckel offen > Hausverbot > ....

      Zur Klarstellung:
      Wer die Musik bestellt, der bezahlt auch. Hier geht es ums Prinzip.

      Was passiert jetzt ? Uns ist eigentlich klar, dass wir am Ende keine Chance haben werden, oder ???

      Wer hat so was schon mal erlebt?

      cu
      vp
      Avatar
      schrieb am 06.04.02 10:34:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      RE: Sache fürs Amtsgericht

      in Köln gabs mal ein Urteil, da wurde die Deckelrechnung für nichtig erklärt.
      Die Gründe und Einzelheiten des Kölner Urteils sind mir aber nicht mehr präsent.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 06.04.02 11:35:49
      Beitrag Nr. 3 ()

      Ich erinnere mich dunkel, vor einigen Wochen in der Kölner Lokalpresse gelesen
      zu haben, daß ein Gastwirt mit seiner Zahlungsklage wegen "angeschriebener"
      Biere gescheitert ist, weil er zum Beweis nur einen Bierdeckel vorlegen konnte.
      Erforderlich wäre aber nach Ansicht des LG (AG?) Köln ein Schuldschein des
      Gastes gewesen.
      Es handelt sich also nicht um ein strafgerichtliches Urteil.
      Avatar
      schrieb am 08.04.02 21:49:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das lag unter anderem daran, dass der Bierdeckel keine Urkunde ist und daher auch nicht zur Beweisfindung herangezogen werden kann.

      So far...Loonax
      Avatar
      schrieb am 08.04.02 22:05:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ein Bierdeckel kann schon eine Urkunde (Privaturkunde) sein. Fraglich ist aber der Beweiswert, zumindest dann, wenn der Bierdeckel nicht beim Gast liegt und die Striche daher vom Gast nicht überprüft werden können. Unter diesen Umständen kann der Wirt ja so viele Striche machen, wie es ihm passt.

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      Avatar
      schrieb am 22.04.02 11:58:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Moin,

      gibt es sowas wie eine Verjährung bzw. bis wann muß der Wirt seine Ansprüche angemeldet haben ??

      Danke

      cu
      vp
      Avatar
      schrieb am 22.04.02 13:36:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn ihr die Biere am 5.4.2002 getrunken habt, sind Ansprüche des Wirtes auf Zahlung des Kaufpreises nicht verjährt.
      Avatar
      schrieb am 01.05.02 10:49:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Moin,

      bis wann muß er sich spätestens gemeldet haben ??
      Bis heute noch keine Post.

      cu
      vp
      Avatar
      schrieb am 01.05.02 13:34:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der Wirt muss seine Ansprüche überhaupt nicht anmelden. Möglicherweise hat er inzwischen eingesehen, dass es besser ist, sie nicht geltend zu machen.
      Avatar
      schrieb am 06.05.02 17:10:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Moin,

      die Geschäftsführung hat sich telefonisch gemeldet und für das Vorgehen ihrer Mitarbeiter entschuldigt !

      Der Vorgang ist für uns erledigt.

      Danke für eure Meinungen.

      cu
      vp


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