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eröffnet am 23.04.02 09:00:39 von
neuester Beitrag 23.04.02 11:31:32 von
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Werte aus der Branche Telekommunikation
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Übersicht der Unternehmen, die vor dem OLG um den Erhalt
der Notierung am Neuen Markt kämpfen
WKN Börsenkürzel Tag der Erstnotiz Kursinformation zu den Unternehmen Stammdaten zu den Unternehmen BZ-Archiv
zu den Unternehmen Geschäfts- berichte
Infogenie Europe AG 530990 IGP 25.10.2000 Infogenie Infogenie Infogenie Infogenie
E.multi Digitale Dienste AG 548851 EMH 19.07.2000 E.multi E.multi E.multi E.multi
GFN AG 587980 GFN 06.08.1997 GFN GFN GFN GFN
Letsbuyit.com N.V. 938006 LBC 21.07.2000 Letsbuyit Letsbuyit Letsbuyit Letsbuyit
NSE Software AG 679000 NSW 20.04.1999 NSE NSE NSE NSE
Wizcom Technologies Ltd. 915856 WZM 29.03.1999 Wizcom Wizcom Wizcom Wizcom
Emissionspreis (splitbereinigt) Kurs am Tag der Delisting-Bekanntmachung (27.03.) 52-Wochen-Hoch (Datum) 52-Wochen-Tief (Datum) Kurs am 28.12.2001 Kurs am 22.04.2002, 14.45 Uhr Performance seit Jahresbeginn
Infogenie 5,00 0,79 2,29 (30.04.2001) 0,49 (28.12.2001) 0,55 0,56 1,8 %
E-multi 10,50 0,50 4,80 (09.05.2001) 0,22 (31.01.2002) 0,27 0,50 85,2 %
GFN 10,00 0,53 3,00 (02.05.2001) 0,35 (05.04.2002) 0,55 0,35 - 36,4 %
Letsbuyit 3,50 0,022 0,63 (30.04.2001) 0,01 (02.04.2002) 0,07 0,017 - 75,7 %
NSE 19,00 0,57 2,35 (23.05.2001) 0,32 (22.02.2002) 0,60 0,47 - 21,7 %
Wizcom 12,00 0,41 1,65 (01.11.2001) 0,25 (12.09.2001) 0,51 0,35 - 31,4 %
Quellen: Deutsche Börse, Comdirect, Infogenie, E.multi, GFN, Letsbuyit, NSE, Wizcom, Bloomberg, Börsen-Zeitung
der Notierung am Neuen Markt kämpfen
WKN Börsenkürzel Tag der Erstnotiz Kursinformation zu den Unternehmen Stammdaten zu den Unternehmen BZ-Archiv
zu den Unternehmen Geschäfts- berichte
Infogenie Europe AG 530990 IGP 25.10.2000 Infogenie Infogenie Infogenie Infogenie
E.multi Digitale Dienste AG 548851 EMH 19.07.2000 E.multi E.multi E.multi E.multi
GFN AG 587980 GFN 06.08.1997 GFN GFN GFN GFN
Letsbuyit.com N.V. 938006 LBC 21.07.2000 Letsbuyit Letsbuyit Letsbuyit Letsbuyit
NSE Software AG 679000 NSW 20.04.1999 NSE NSE NSE NSE
Wizcom Technologies Ltd. 915856 WZM 29.03.1999 Wizcom Wizcom Wizcom Wizcom
Emissionspreis (splitbereinigt) Kurs am Tag der Delisting-Bekanntmachung (27.03.) 52-Wochen-Hoch (Datum) 52-Wochen-Tief (Datum) Kurs am 28.12.2001 Kurs am 22.04.2002, 14.45 Uhr Performance seit Jahresbeginn
Infogenie 5,00 0,79 2,29 (30.04.2001) 0,49 (28.12.2001) 0,55 0,56 1,8 %
E-multi 10,50 0,50 4,80 (09.05.2001) 0,22 (31.01.2002) 0,27 0,50 85,2 %
GFN 10,00 0,53 3,00 (02.05.2001) 0,35 (05.04.2002) 0,55 0,35 - 36,4 %
Letsbuyit 3,50 0,022 0,63 (30.04.2001) 0,01 (02.04.2002) 0,07 0,017 - 75,7 %
NSE 19,00 0,57 2,35 (23.05.2001) 0,32 (22.02.2002) 0,60 0,47 - 21,7 %
Wizcom 12,00 0,41 1,65 (01.11.2001) 0,25 (12.09.2001) 0,51 0,35 - 31,4 %
Quellen: Deutsche Börse, Comdirect, Infogenie, E.multi, GFN, Letsbuyit, NSE, Wizcom, Bloomberg, Börsen-Zeitung
Hier nochmal der Sachverhalt,ab 9:15 fällt die Entscheidung
Neuer Markt: Verbannte Firma erringt vor Berufungsverfahren Mini-Sieg
Von Ina Bauer, Frankfurt
Am Dienstag wird das Oberlandesgericht Frankfurt über die Rechtmäßigkeit der Ausschlussregeln (Delisting) am Neuen Markt entscheiden. Von einem anderen Gericht hat die Deutsche Börse bereits einen Rüffel bekommen.
Wie die Börsenzeitung berichtet, hat das Landgericht Berlin auf Antrag eines Unternehmens per Beschluss vom 28. März der Börse untersagt, die Beendigung der Zulassung der Aktien dieses Unternehmens zum Neuen Markt bekannt zu machen, solange die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in einem anhängigen Berufungsverfahren noch aussteht. In der von der Börsenzeitung zitierten Begründung heißt es, die Deutsche Börse sei auf Grund privatvertraglicher Beziehungen und der daraus resultierenden Treuepflicht verpflichtet, die verhältnismäßig kurze Zeit bis zum Erlass einer rechtskräftigen Entscheidung abzuwarten und nicht durch eine vorherige Veröffentlichung der Absicht, die Zulassung des Unternehmens am Neuen Markt zu beenden, vollendete Tatsachen zu schaffen.
Am 27. März hatte die Börse erstmals wegen des geringen Marktwerts das bevorstehende Delisting von sechs Unternehmen (Infogenie, E.multi, Fortunecity, GFN, NSE Software und Letsbuyit.com) bekannt gegeben. Für vier von ihnen - NSE, GFN, E.multi und Infogenie - ist für Dienstag ein Berufungsverfahren anberaumt. Erstmals soll dabei über die Sache entschieden werden und nicht über Fristverlängerungen für einzelne Firmen, wie bisher geschehen.
Die Börse hatte Anfang Oktober vergangenen Jahres Ausschlussregeln für Billigaktien eingeführt. Danach werden Unternehmen aus dem Wachstumssegment ausgeschlossen, wenn deren Kurs und Börsenwert über eine bestimmte Anzahl von Tagen unter ein Euro und unter 20 Mio. Euro liegt. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist ein weiterer Delisting-Grund.
Aufschub der Fristen
Die Einführung der Regeln hat einen Rechtsstreit ausgelöst. Einige Firmen haben Fristaufschübe von sechs bis zwölf Monaten erwirkt. Bei anderen wie MME und Prout stellte sich heraus, dass sie von diesen Ausschlussregeln grundsätzlich ausgeschlossen sind. Der Grund: In den privatrechtlichen Verträgen zwischen der Börse und den Unternehmen scheint unterschiedlich festgesetzt zu sein, ob nachträgliche Änderungen im Regelwerk des Neuen Marktes akzeptiert werden müssen.
Entscheidet das Oberlandesgericht am Dienstag zu Gunsten der Börse, bleibt den Unternehmen noch das Hauptsacheverfahren oder das Schiedsgericht (Primary Markets Arbitration Panel). Dieses Gremium hatte im Falle des Ausschlusses des insolventen Unternehmens Micrologica das Hauptsacheverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Derzeit hat die Börse den Termin für den Ausschluss der sechs Billigaktien auf den 27. April festgesetzt.
© 2002 Financial Times Deutschland
Neuer Markt: Verbannte Firma erringt vor Berufungsverfahren Mini-Sieg
Von Ina Bauer, Frankfurt
Am Dienstag wird das Oberlandesgericht Frankfurt über die Rechtmäßigkeit der Ausschlussregeln (Delisting) am Neuen Markt entscheiden. Von einem anderen Gericht hat die Deutsche Börse bereits einen Rüffel bekommen.
Wie die Börsenzeitung berichtet, hat das Landgericht Berlin auf Antrag eines Unternehmens per Beschluss vom 28. März der Börse untersagt, die Beendigung der Zulassung der Aktien dieses Unternehmens zum Neuen Markt bekannt zu machen, solange die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt in einem anhängigen Berufungsverfahren noch aussteht. In der von der Börsenzeitung zitierten Begründung heißt es, die Deutsche Börse sei auf Grund privatvertraglicher Beziehungen und der daraus resultierenden Treuepflicht verpflichtet, die verhältnismäßig kurze Zeit bis zum Erlass einer rechtskräftigen Entscheidung abzuwarten und nicht durch eine vorherige Veröffentlichung der Absicht, die Zulassung des Unternehmens am Neuen Markt zu beenden, vollendete Tatsachen zu schaffen.
Am 27. März hatte die Börse erstmals wegen des geringen Marktwerts das bevorstehende Delisting von sechs Unternehmen (Infogenie, E.multi, Fortunecity, GFN, NSE Software und Letsbuyit.com) bekannt gegeben. Für vier von ihnen - NSE, GFN, E.multi und Infogenie - ist für Dienstag ein Berufungsverfahren anberaumt. Erstmals soll dabei über die Sache entschieden werden und nicht über Fristverlängerungen für einzelne Firmen, wie bisher geschehen.
Die Börse hatte Anfang Oktober vergangenen Jahres Ausschlussregeln für Billigaktien eingeführt. Danach werden Unternehmen aus dem Wachstumssegment ausgeschlossen, wenn deren Kurs und Börsenwert über eine bestimmte Anzahl von Tagen unter ein Euro und unter 20 Mio. Euro liegt. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist ein weiterer Delisting-Grund.
Aufschub der Fristen
Die Einführung der Regeln hat einen Rechtsstreit ausgelöst. Einige Firmen haben Fristaufschübe von sechs bis zwölf Monaten erwirkt. Bei anderen wie MME und Prout stellte sich heraus, dass sie von diesen Ausschlussregeln grundsätzlich ausgeschlossen sind. Der Grund: In den privatrechtlichen Verträgen zwischen der Börse und den Unternehmen scheint unterschiedlich festgesetzt zu sein, ob nachträgliche Änderungen im Regelwerk des Neuen Marktes akzeptiert werden müssen.
Entscheidet das Oberlandesgericht am Dienstag zu Gunsten der Börse, bleibt den Unternehmen noch das Hauptsacheverfahren oder das Schiedsgericht (Primary Markets Arbitration Panel). Dieses Gremium hatte im Falle des Ausschlusses des insolventen Unternehmens Micrologica das Hauptsacheverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Derzeit hat die Börse den Termin für den Ausschluss der sechs Billigaktien auf den 27. April festgesetzt.
© 2002 Financial Times Deutschland
warum 9.15 uhr???
aber egal.
ich setze auf die gfn.
das beste unternehmen aus dem pool.
ich setze auf die lbc.
die kultigste aus dem pool.
nur meine meinung.....
aber egal.
ich setze auf die gfn.
das beste unternehmen aus dem pool.
ich setze auf die lbc.
die kultigste aus dem pool.
nur meine meinung.....
Quelle:vwd.de Tages-Termine Neuer Markt
09:15 Oberlandesgericht, Urteil im Berufungsverfahren zur
Penny-Stock-Regelung
10:00 Augusta Technologie AG, BI-PK
10:30 Morphosys AG, PK zum Research- & Development-Tag
14:00 Augusta Technologie AG, DVFA-Analystenkonferenz
09:15 Oberlandesgericht, Urteil im Berufungsverfahren zur
Penny-Stock-Regelung
10:00 Augusta Technologie AG, BI-PK
10:30 Morphosys AG, PK zum Research- & Development-Tag
14:00 Augusta Technologie AG, DVFA-Analystenkonferenz
danke.
bitte,schnelle Infos sind ja wichtig
P E N N Y S T O C K S
"Nicht so schnell abservieren"
Im Gezerre um den Rauswurf droht der Deutschen Börse erneut eine Niederlage.
Frankfurt am Main - Im Streit um den Ausschluss von Billigaktien (Penny Stocks) vom Neuen Markt zeichnet sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine Niederlage der Deuschen Börse ab. Sechs Aktiengesellschaften hatten in einem Eilverfahren gegen das geänderte Regelwerk der Deutschen Börse geklagt, um nicht wegen ihres niedrigen Aktienkurses aus dem Marktsegment verbannt zu werden.
"Man kann die Kläger nicht so schnell abservieren", sagte der Vorsitzende Richter Wilried Müller-Fuchs während der mündlichen Berufungsverhandlung. Die Börse habe in begründeten Fällen zwar das Recht, Regeln einseitig zu ändern, aber ihre bislang angeführten Argumente seien nicht konkret genug. Mit einem Urteil noch am Dienstag ist nicht zu rechnen. Die Börse hat noch die Gelegenheit weitere Argumente vorzubringen.
"Nicht so schnell abservieren"
Im Gezerre um den Rauswurf droht der Deutschen Börse erneut eine Niederlage.
Frankfurt am Main - Im Streit um den Ausschluss von Billigaktien (Penny Stocks) vom Neuen Markt zeichnet sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine Niederlage der Deuschen Börse ab. Sechs Aktiengesellschaften hatten in einem Eilverfahren gegen das geänderte Regelwerk der Deutschen Börse geklagt, um nicht wegen ihres niedrigen Aktienkurses aus dem Marktsegment verbannt zu werden.
"Man kann die Kläger nicht so schnell abservieren", sagte der Vorsitzende Richter Wilried Müller-Fuchs während der mündlichen Berufungsverhandlung. Die Börse habe in begründeten Fällen zwar das Recht, Regeln einseitig zu ändern, aber ihre bislang angeführten Argumente seien nicht konkret genug. Mit einem Urteil noch am Dienstag ist nicht zu rechnen. Die Börse hat noch die Gelegenheit weitere Argumente vorzubringen.
Das Neueste vom Parkett [ 23.04.02, 09:38 ]
Von Jürgen Walk
Der Börsentalk Europa wird während der Börsenzeiten ständig aktualisiert und liefert einen schnellen und präzisen Überblick zu Unternehmensmeldungen, Analysteneinschätzungen, Spekulationen und Trendwechseln an den europäischen Börsen.
+ + + Das Oberlandesgericht Frankfurt untersagt der Deutschen Börse die Anwendung der Pennystock-Regelung bei sechs Unternehmen des Neuen Marktes.
+ + + Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel (BAWe) untersucht auffällige Kursbewegungen bei D.Logistics im Zusammenhang mit zwei Pflichtmitteilungen am 17. und 21. Februar.
+ + + Jahresteuerung sinkt in Bayern für April auf 1,7 Prozent nach 2,0 Prozent im März.
+ + + Splendid Medien nimmt für die Bilanz 2001 Wertberichtigungen vor. Latente Steuern auf Verluste werden von 11,6 auf 6,8 Millionen Euro reduziert, außerdem schreibt das Unternehmen eine Million Euro Forderungen an die Kirch Media ab. Damit steigt der Konzernverlust von 2,9 auf 8,7 Millionen Euro.
+ + + Poet nennt Quartalszahlen: Umsatz schrumpft um 21 Prozent auf 2,2 Millionen US-Dollar, Nettoverlust schrumpft um ein Drittel auf 2,4 Millionen Euro.
+ + + Infineon übertrifft die Prognosen. Der Verlust vor Zinsen und Steuern (EBIT) beträgt 178 Millionen Euro, die durchschnittlichen Analystenschätzungen lagen bei 312 Millionen Euro. Der Umsatz klettert um 34 Prozent auf 1,39 Milliarden Euro, hier lagen die Schätzungen nur bei 1,2 Milliarden Euro.
+ + + Großbäcker Kamps und Nudelhersteller Barilla sind sich einig: Die Italiener erhöhen ihr Angebot auf 12,50 Euro pro Kamps-Aktie, die Bäckerei bleibt eigenständiges Unternehmen im Barilla-Konzern. Management und Firmensitz bleiben ebenfalls erhalten.
+ + + Zudem meldet Kamps Zahlen: Überschuss sinkt in den ersten drei Monaten von 1,7 auf 1,4 Millionen Euro. Umsatz klettert um 2,2 Prozent auf 421,6 Millionen Euro.
+ + + Der Gewinn des Schweizer Biotech-Konzern Serono sinkt in Q1 um 3,5 Prozent auf 69,5 Millionen Franken.
+ + + Europas größter Chiphersteller ST Microelectronics präsentiert Zahlen im Rahmen der Erwartungen. Der Umsatz sinkt im Vergleich zum Vorjahresquartal um 30 Prozent auf 1,36 Milliarden Euro. Der Nettogewinn sinkt von 38 auf vier Cent je Aktie.
Von Jürgen Walk
Der Börsentalk Europa wird während der Börsenzeiten ständig aktualisiert und liefert einen schnellen und präzisen Überblick zu Unternehmensmeldungen, Analysteneinschätzungen, Spekulationen und Trendwechseln an den europäischen Börsen.
+ + + Das Oberlandesgericht Frankfurt untersagt der Deutschen Börse die Anwendung der Pennystock-Regelung bei sechs Unternehmen des Neuen Marktes.
+ + + Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel (BAWe) untersucht auffällige Kursbewegungen bei D.Logistics im Zusammenhang mit zwei Pflichtmitteilungen am 17. und 21. Februar.
+ + + Jahresteuerung sinkt in Bayern für April auf 1,7 Prozent nach 2,0 Prozent im März.
+ + + Splendid Medien nimmt für die Bilanz 2001 Wertberichtigungen vor. Latente Steuern auf Verluste werden von 11,6 auf 6,8 Millionen Euro reduziert, außerdem schreibt das Unternehmen eine Million Euro Forderungen an die Kirch Media ab. Damit steigt der Konzernverlust von 2,9 auf 8,7 Millionen Euro.
+ + + Poet nennt Quartalszahlen: Umsatz schrumpft um 21 Prozent auf 2,2 Millionen US-Dollar, Nettoverlust schrumpft um ein Drittel auf 2,4 Millionen Euro.
+ + + Infineon übertrifft die Prognosen. Der Verlust vor Zinsen und Steuern (EBIT) beträgt 178 Millionen Euro, die durchschnittlichen Analystenschätzungen lagen bei 312 Millionen Euro. Der Umsatz klettert um 34 Prozent auf 1,39 Milliarden Euro, hier lagen die Schätzungen nur bei 1,2 Milliarden Euro.
+ + + Großbäcker Kamps und Nudelhersteller Barilla sind sich einig: Die Italiener erhöhen ihr Angebot auf 12,50 Euro pro Kamps-Aktie, die Bäckerei bleibt eigenständiges Unternehmen im Barilla-Konzern. Management und Firmensitz bleiben ebenfalls erhalten.
+ + + Zudem meldet Kamps Zahlen: Überschuss sinkt in den ersten drei Monaten von 1,7 auf 1,4 Millionen Euro. Umsatz klettert um 2,2 Prozent auf 421,6 Millionen Euro.
+ + + Der Gewinn des Schweizer Biotech-Konzern Serono sinkt in Q1 um 3,5 Prozent auf 69,5 Millionen Franken.
+ + + Europas größter Chiphersteller ST Microelectronics präsentiert Zahlen im Rahmen der Erwartungen. Der Umsatz sinkt im Vergleich zum Vorjahresquartal um 30 Prozent auf 1,36 Milliarden Euro. Der Nettogewinn sinkt von 38 auf vier Cent je Aktie.
Heute 09:33 Uhr
OLG - Penny-Stock-Regel bei sechs Firmen vorerst ausgesetzt
Frankfurt, 23. Apr (Reuters) - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat der Deutschen Börse am Dienstag auf Antrag von sechs Unternehmen vorerst untersagt, die so genannten Penny-Stock-Regeln zum Ausschluss von Firmen am Neuen Markt anzuwenden.
Geklagt hatten sechs Unternehmen, die auf Grund der im
Oktober 2001 eingeführten Regeln von einem Ausschluss vom Neuen Markt bedroht waren. Der Sprecher des Gerichts, Wolfgang Frank, sagte im Anschluss an die Urteilsverkündung: "Die Börse sollte sich nun überlegen, ob sie die Penny-Stock-Regeln nicht auch für die anderen Unternehmenn am Neuen Markt vorerst aussetzt."
OLG - Penny-Stock-Regel bei sechs Firmen vorerst ausgesetzt
Frankfurt, 23. Apr (Reuters) - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat der Deutschen Börse am Dienstag auf Antrag von sechs Unternehmen vorerst untersagt, die so genannten Penny-Stock-Regeln zum Ausschluss von Firmen am Neuen Markt anzuwenden.
Geklagt hatten sechs Unternehmen, die auf Grund der im
Oktober 2001 eingeführten Regeln von einem Ausschluss vom Neuen Markt bedroht waren. Der Sprecher des Gerichts, Wolfgang Frank, sagte im Anschluss an die Urteilsverkündung: "Die Börse sollte sich nun überlegen, ob sie die Penny-Stock-Regeln nicht auch für die anderen Unternehmenn am Neuen Markt vorerst aussetzt."
Das war abzusehen, THE CANADIEN ich hätte mir lieber gewünscht, daß eine Debatte über den
Nennwert 0,01 zustandekäme und AG´s ausgeschlossen werden, die über die Hintertüre Holland
ins Land kamen. Und dazu hätte auch Lycos Europe, Visionix und Qiagen gehört.
In Deutschland gibt es nun mal die 1 Euro-Regelung.
Im übrigen wäre es ein Ansatz gewesen, der Neue Markt gehört gründlichst aufgeräumt und da
hat meiner Meinung nach Letsbuyit z.B. nichts zu suchen. Ebenfalls Wizcom, die auch durch die
Hintertüre Holland kamen.
Nennwert 0,01 zustandekäme und AG´s ausgeschlossen werden, die über die Hintertüre Holland
ins Land kamen. Und dazu hätte auch Lycos Europe, Visionix und Qiagen gehört.
In Deutschland gibt es nun mal die 1 Euro-Regelung.
Im übrigen wäre es ein Ansatz gewesen, der Neue Markt gehört gründlichst aufgeräumt und da
hat meiner Meinung nach Letsbuyit z.B. nichts zu suchen. Ebenfalls Wizcom, die auch durch die
Hintertüre Holland kamen.
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Börse darf Penny-Stocks vorerst nicht vom Neuen ... (zwei)
Börse darf Penny-Stocks vorerst nicht vom Neuen ... (zwei)
Zwar könnten die neu eingeführten Beendigungskriterien als
Konkretisierung eines Grundes zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrags
angesehen werden. Dem Gericht zufolge hat die Deutsche Börse aber keine
Tatsachen vorgetragen, aus denen der Senat schließen konnte, dass ihr die
Fortsetzung eines Listings am Neuen Markt bei Eintritt der umstrittenen
Voraussetzungen unzumutbar wäre. In Justizkreisen war zu hören, die Gründe,
die das Gericht zu seinem Beschluss bewogen haben, hätten generelle
Gültigkeit.
Der Beschluss des Gerichts gilt für Infogenie, E-multi, GFN, NSE,
LetsBuyIt und Wizcom. Daher sei es überlegenswert, ob die
Penny-Stocks-Regeln nicht generell ausgesetzt werden.
+++ Claus-Detlef Großmann
vwd/23.4.2002/cg/hab
Börse darf Penny-Stocks vorerst nicht vom Neuen ... (zwei)
Zwar könnten die neu eingeführten Beendigungskriterien als
Konkretisierung eines Grundes zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrags
angesehen werden. Dem Gericht zufolge hat die Deutsche Börse aber keine
Tatsachen vorgetragen, aus denen der Senat schließen konnte, dass ihr die
Fortsetzung eines Listings am Neuen Markt bei Eintritt der umstrittenen
Voraussetzungen unzumutbar wäre. In Justizkreisen war zu hören, die Gründe,
die das Gericht zu seinem Beschluss bewogen haben, hätten generelle
Gültigkeit.
Der Beschluss des Gerichts gilt für Infogenie, E-multi, GFN, NSE,
LetsBuyIt und Wizcom. Daher sei es überlegenswert, ob die
Penny-Stocks-Regeln nicht generell ausgesetzt werden.
+++ Claus-Detlef Großmann
vwd/23.4.2002/cg/hab
@all
Das Urteil war doch zu erwarten.
Die Börse wird sich auch nicht einen Penny nehmen lassen.
Es geht um jeden Cent der Kleinanleger.
Aber es wird weiter ein Selbstreinigungsprozess stattfinden und immer mehr Frimen werden vom NM verschwinden.
Gruss
Das Urteil war doch zu erwarten.
Die Börse wird sich auch nicht einen Penny nehmen lassen.
Es geht um jeden Cent der Kleinanleger.
Aber es wird weiter ein Selbstreinigungsprozess stattfinden und immer mehr Frimen werden vom NM verschwinden.
Gruss
Tja..da hat die Deutsche Boerse ein großes Problem. Zuerst schob man uns Anlegern
Papiere zu, die es von vorneherein nicht verdienten, an die Boerse gebracht zu werden
und nun kann es passieren, wenn die Boerse es nicht schafft, sich dieser Toiletten-AG´s
zu entledigen, daß der NEMAX komplett den Bach runtergeht.
Aber warum z.B. macht man nicht den NEMAX all SHARE zum Discounter für jene Papiere, deren
Druckkosten alleine den Nennwert übersteigen? Jaja..Holland..ich kanns nicht mehr hören.
Da ist doch die Seuche zuhause! Da müßte man ansetzen! Aktien als Aquisitionswährung..die
Investmentbanken waren doch so begeistert und sitzen mit im Boersenrat..den Teufel den sie
riefen werden Jene nicht mehr los. Das ist gar so schlecht nicht-jedenfalls bei näherer
Betrachtung.
Also- auf ein Neues! Laßt Euch was einfallen, Ihr ach so gescheiten und gewieften Banker,
Kontroller und Gesetzlosen Zocker.
Papiere zu, die es von vorneherein nicht verdienten, an die Boerse gebracht zu werden
und nun kann es passieren, wenn die Boerse es nicht schafft, sich dieser Toiletten-AG´s
zu entledigen, daß der NEMAX komplett den Bach runtergeht.
Aber warum z.B. macht man nicht den NEMAX all SHARE zum Discounter für jene Papiere, deren
Druckkosten alleine den Nennwert übersteigen? Jaja..Holland..ich kanns nicht mehr hören.
Da ist doch die Seuche zuhause! Da müßte man ansetzen! Aktien als Aquisitionswährung..die
Investmentbanken waren doch so begeistert und sitzen mit im Boersenrat..den Teufel den sie
riefen werden Jene nicht mehr los. Das ist gar so schlecht nicht-jedenfalls bei näherer
Betrachtung.
Also- auf ein Neues! Laßt Euch was einfallen, Ihr ach so gescheiten und gewieften Banker,
Kontroller und Gesetzlosen Zocker.
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