checkAd

    Frage zu Werbungskosten.. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.05.02 10:55:31 von
    neuester Beitrag 03.05.02 13:43:18 von
    Beiträge: 7
    ID: 583.070
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 244
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 10:55:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn eine Unfallversicherung auch berufliche Risiken abdeckt, kann ich 50% der Beiträge als Werbungskosten absetzen.
      Frage: Wie sieht es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus die ja ebenfalls auch berufliche Risiken abdeckt? Kann ich hier nicht ebenfalls so verfahren?
      Danke, Earnie
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 11:07:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      http://www.steuer-sparbuch.de/de/pub/th_mo/sa0402/sa020404.c…

      Ich würde sogar 100% der BU als Werbungskosten ansetzen/versuchen.
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 11:44:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die gesetzliche Rentenversicherung deckt auch das Risiko der verminderten Erwerbsfähigkeit ab. Mir ist nicht bekannt, dass jemals ein Teil der Beiträge zur gesetzlichen RV als WK anerkannt worden wäre, es würde mich sehr wundern, wenn es bei der privaten BU-Versicherung anders wäre. Ich meine, die BU-Versicherung ist unter den Begriff der "Vorsorgeaufwendungen" zu subsumieren.
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 11:57:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mir war nicht bekannt, dass jemals ein Teil der Beiträge zur Unfallversicherung als WK anerkannt worden wäre, es würde mich sehr wundern, wenn es bei der privaten BU-Versicherung anders wäre. ;)

      Könnte ich jetzt auch einfach mal so in den Raum stellen ;)

      Aber:
      ABC der Versicherungsbeiträge

      Beiträge zu bestimmten Versicherungen können im Rahmen der Sonderausgaben als Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag steuermindernd geltend gemacht werden. Unsere Checkliste nennt alle Versicherungen, an denen sich der Fiskus beteiligt:

      .....
      Berufsunfähigkeits-Versicherung
      .....

      Problem erledigt. Please closed Thread :D Ups, falsche Forum :D" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.steuer-sparbuch.de/de/pub/th_mo/sa0402/sa020402.cfm

      ABC der Versicherungsbeiträge

      Beiträge zu bestimmten Versicherungen können im Rahmen der Sonderausgaben als Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag steuermindernd geltend gemacht werden. Unsere Checkliste nennt alle Versicherungen, an denen sich der Fiskus beteiligt:

      .....
      Berufsunfähigkeits-Versicherung
      .....

      Problem erledigt. Please closed Thread :D Ups, falsche Forum :D
      " target="_blank" rel="nofollow ugc noopener"> Ups, falsche Forum :D" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.steuer-sparbuch.de/de/pub/th_mo/sa0402/sa020402.cfm

      ABC der Versicherungsbeiträge

      Beiträge zu bestimmten Versicherungen können im Rahmen der Sonderausgaben als Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag steuermindernd geltend gemacht werden. Unsere Checkliste nennt alle Versicherungen, an denen sich der Fiskus beteiligt:

      .....
      Berufsunfähigkeits-Versicherung
      .....

      Problem erledigt. Please closed Thread :D Ups, falsche Forum :D
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 12:08:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      @syncMasterDesaster: Freut mich, dass du eingesehen hast, dass die BU-Versicherung als Vorsorgeaufwendung im Rahmen der Sonderausgaben bis zum Höchsbetrag geltend gemacht werden kann und nicht als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfteermitlung. Damit ist das Problem von Bernie aber leider nicht gelöst.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1915EUR +2,68 %
      InnoCans LPT-Therapie als Opioid-Alternative?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 13:12:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Earnie kann wahrscheinlich einen Teil seiner Vorsorgeaufwendungen nicht steuerlich wirksam geltend machen, da der Höchsbetrag hierfür bereits überschritten ist (siehe § 10 Abs. 3 EStG). Die von SyncMasterDesaster hervorgehobene Möglichkeit zum Abzug als Sonderausgaben nützt Earnie dann nichts, so dass lediglich ein Abzug als Werbungskosten steuermindernd sein könnte. Dies ist aber, wie SyncMasterDesaster einräumt, nicht möglich, das Problem von Earnie ist damit nicht gelöst.
      Avatar
      schrieb am 03.05.02 13:43:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      WWWAAAAATTTTT :eek: PLEASE OPEN, PLEASE ... PLEASE ...

      Frage: Wie sieht es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus die ja ebenfalls auch berufliche Risiken abdeckt?
      Kann ich hier nicht ebenfalls so verfahren?


      Zu 1.) Siehe vorherige Postings... abgehackt
      Zu 2.) NEIN ...................... abgehackt

      D.h. Fragen beanwortet! Problem bleibt bestehen (wenn man so will :D )

      PLEASE CLOSE... :yawn:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage zu Werbungskosten..